Quellensteuer auf Mintos und Co., so senkst du deinen Steuersatz!

Ich glaube mich haben schon lange nicht mehr so viele Fragen zum Thema “Quellensteuer P2P Kredite” erreicht, wie 2022. Grund dafür ist die Regulierung in Lettland der nun Plattformen wie Mintos, Twino, Viainvest und Debitum Network unterliegen. Aber auch in Litauen müsst ihr Quellensteuer bezahlen und auch dafür wird es die wichtigsten Fakten geben.

Diese Seite soll langfristig für euch als Anleitung dienen, die ihr euch verlinken könnt. Ihr werdet euch vermutlich noch öfter mit dem Thema beschäftigen müssen und so habt ihr sie immer im Zugriff. Bitte beachtet, dass auch ich nicht immer auf dem aktuellsten Stand bin und es sich hierbei auch um keine Steuerberatung handelt! Ich lege euch daher nahe sämtliche Angaben vor Abgabe an euer Finanzamt nochmals eigenständig zu überprüfen! Viel Spaß!

ᐅ Disclaimer
Bitte beachte meinen Haftungsausschluss. Ich betreibe keinerlei Anlageberatung und spreche keine Empfehlungen aus. Auf allen P2P Plattformen, über die ich berichte, bin ich selbst investiert. Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr. Entwicklungen der Vergangenheit sind kein Indikator für zukünftige Entwicklungen! Alle Links zu den Investment-Plattformen sind in der Regel Affiliate/Werbe-Links (ggf. mit * gekennzeichnet), bei denen du Vorteile hast und ich eine kleine Provision verdiene.

Allgemeine Infos zur Quellensteuer

Vorweg ein paar grundlegende Worte zur Quellensteuer-Thematik. Generell behält Lettland 20% Quellensteuer und Litauen 15% ein. Damit gehört man neben Irland (37%), Portugal (28%) und Österreich (25%) zu den unattraktivsten Länder in Europa was das angeht.

Das Problem: In der deutschen Steuererklärung sind lediglich 10% anrechenbar laut Doppelbesteuerungsabkommen. Die restlichen 10% bzw. 5% kann man jedoch mit einer sogenannten Ansässigkeitsbescheinigung oder dem DAS-1 Formular senken, so dass es am Ende keine Mehrbelastung für euch gibt. Habt ihr das nicht gemacht, bekam man das Geld auch wieder. Jedoch durfte man dann bei der lettischen Finanzbehörde anklopfen.

Am 14. November 2022 jedoch, hat das lettische Parlament entschieden, die Quellensteuer in einigen Fällen zu kippen. Glück für uns, denn das betrifft auch die lettischen P2P Plattformen. Nach dieser Entscheidung, sind nur noch 5% auf den lettischen Plattformen fällig. Für Litauen bleiben die 15%, die ihr jedoch auf 10% senken könnt.

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Hochsteuerländer nach Quellensteuer. Lettland gehört dazu!


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Die Verfahren der lettischen P2P Plattformen

Im Folgenden findet ihr genaue Anleitungen zur Quellensteuersenkung bei den einzelnen Plattformen und wie genau die Dokumente ausgefüllt werden müssen, damit ihr keine Fehler macht und eine Extra-Runde beim Finanzamt drehen müsst. Bei den einzelnen Plattformen müsst ihr euch auf folgendes einstellen:

Mintos

  • Quellensteuer: 5%
  • Erforderliche Dokumente zur Senkung: Keine, ggf. eine Ansässigkeitbescheinung auf Anfrage
  • Gültigkeit: Unbegrenzt

Debitum Network

  • Quellensteuer: 5%
  • Erforderliche Dokumente zur Senkung: Keine, ggf. eine Ansässigkeitbescheinung auf Anfrage
  • Gültigkeit: Unbegrenzt

Twino

  • Quellensteuer: 5%
  • Erforderliche Dokumente zur Senkung: Keine, ggf. eine Ansässigkeitbescheinung auf Anfrage
  • Gültigkeit: Unbegrenzt

Viainvest

  • Quellensteuer: 5%
  • Erforderliche Dokumente zur Senkung: Keine, ggf. eine Ansässigkeitbescheinung auf Anfrage
  • Gültigkeit: Unbegrenzt

Die Ansässigkeitsbescheinigung richtig ausfüllen

Die oben verlinkte Ansässigkeitbescheinigung hat 2 Seiten. Im folgenden findet ihr alle Angaben, die ihr eintragen müsst, anhand des Mintos-Beispiels. Im Folgenden findet ihr dann noch die Spezifizierungen für die anderen Plattformen.

Auf Seite 1 startet ihr mit euren persönlichen Angaben. Sofern ihr eine natürliche Person seit reicht folgendes aus.

quellensteuer p2p kredite allgemeines

Eure persönlichen Angaben auf Seite 1.

Danach kommen die mintos-spezifischen Angaben, die ihr wie folgt ausfüllt:

quellensteuer mintos

Seite 2 der Ansässigkeitbescheinigung

Zum Abschluss müsst ihr dann noch einmal eine Erklärung ausfüllen, in der ihr alles bestätigt inklusive der Adresse eures Finanzamts.

quellensteuer p2p kredite erklärung

Geschafft, unterschreiben, fertig!


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Ansässigkeitsbescheinigung Debitum Network

Im Grunde benötigt nur eine Passage auf Seite 2 der Ansässigkeitbescheinigung eine individuelle Betrachtung gegenüber der Mintos Version. Hier trägst du für Debitum Network folgendes ein:

quellensteuer p2p kredite debitum network

Seite 2 der Ansässigkeitsbescheinigung.

Die Ansässigkeitsbescheinigung Twino

Auch hier müsst ihr euch nur auf Seite 2 der Ansässigkeitbescheinigung konzentrieren. Für Twino trägst du folgendes ein:

quellensteuer twino

Quellensteuerangaben für Twino.

Die Ansässigkeitsbescheinigung Viainvest

Wie auch bei Twino muss auch bei Viainvest lediglich Seite 2 angepasst werden.

quellensteuer viainvest

Die Angaben für Viainvest.

Der Trick mit dem alten Dokument

Die hier vorgestellte Ansässigkeitsbescheinigung ist schon die neue Version, welche 2020 herausgekommen ist. Es gibt jedoch auch eine ältere mit deutlich weniger Angaben. Unter anderem muss hier auch nicht der Name der P2P Plattform eingegeben werden, was natürlich den Aufwand senkt, denn man benötigt dann nur ein Formular.

Auch wenn die P2P Plattformen vorgeben, dass gewisse Angaben auf der Bescheinigung stehen müssen, scheinen sie das Ganze nicht so genau zu nehmen. Ich habe zwei verschiedene Formulare hochgeladen, bei Mintos das alte und bei Debitum Network das neue. Mintos hat ebenfalls das alte akzeptiert 😉 Ein Versuch ist es also wert zur Reduzierung des Aufwandes.

Das alte Dokument sollte selbsterklärend sein, daher gebe ich dazu keine besondere Anleitung.

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Die Verfahren der litauischen P2P Plattformen

Dieser Bereich befindet sich noch in der Überarbeitung

Fazit und Ausblick zur Quellensteuer bei P2P Krediten

Das Thema Quellensteuer für P2P Kredite ist am Ende keine große Sache und eine Routineaufgabe, die zum Glück nicht mehr auf jährlicher Basis durchgeführt werden muss, nachdem in Lettland eine entschärfte Regelung eingeführt wurde. Die verbleibenden 5-10% könnt ihr einfach in der Steuererklärung gegenrechnen und gut ist.

Durch diese Anleitung solltest du nun  zu 99% wissen, was zu tun ist, um das Beste aus deinem Investment herauszuholen. Falls euch noch etwas fehlt, schreibt es bitte in die Kommentare. Und schreibt bitte auch in die Kommentare, wenn ihr vielleicht eine noch schnellere und bessere Best Practice gefunden habt, ich lerne immer gerne dazu!

Wie sieht es bei dir aus? Quellensteuer schon gesenkt?

P2P Kredite und die Quellensteuer – Das Video zum Beitrag

50 Kommentare
« Ältere Kommentare
  1. Sascha sagte:

    Hallo Lars. Zunächst einmal vielen vielen Dank für deine Arbeit und die Mühen mit diesen Blog und deinen informativen Videos auf YouTube. Das ist nicht selbstverständlich und verdient Lob und Anerkennung. 😉

    Ich möchte mich demnächst bei Mintos anmelden und habe eine Frage zur Ansässigkeitsbescheinigung. Wenn doch das lettische Parlament am 14. November 2022 entschieden hat, die Quellensteuer auf lettischen Plattformen (und damit auch bei Mintos) auf 5% zu senken und ich ohnehin maximal 10% in der Steuererklärung bei “einbehaltene Quellensteuer” gegenrechnen könnte, warum steht denn dann unten bei “Die Verfahren der lettischen P2P Plattformen” der Hinweis “ggf. eine Ansässigkeitbescheinung auf Anfrage”? Die brauche ich doch dann gar nicht oder? Wer soll die denn anfragen? Mintos? Wozu? Die Quellensteuer ist doch ohnehin schon auf 5% gesenkt. Was genau bedeutet “ggf. auf Anfrage”?

    Viele Grüße
    Sascha

    Antworten
    • Lars Wrobbel sagte:

      Hi Sascha,

      danke für deinen Kommentar und das Lob! Generell brauchst du für Mintos keine Ansässigkeitsbescheinigung mehr und ich kenne auch keinen Fall wo diese nochmal angefragt wurde. Muss ich vielleicht mal rausnehmen, danke dir also für den Hinweis! Damals war das noch alles sehr schwammig.

  2. Alex sagte:

    Hi Lars,
    danke für die sehr hilfreichen Infos zum Thema Quellensteuer! 🙂
    Weißt du zufällig, wie Lande die Quellensteuer handhabt und wie man dort eine Ansässigkeitsbescheinigung zukommen lassen kann? Ich habe den Kundendienst über Monate hinweg versucht zu erreichen, um eine Antwort auf diese Frage zu erhalten. Leider gab es keine Antworten auf meine auf deutsch oder auf englisch gestellten Anfragen – weder über das Kontaktformular (https://lande.finance/de/contact-us) noch über die Info-E-Mail-Adresse (info@lande.finance).
    Hast du Tipps oder Erfahrungswerte zum Thema Quellensteuer bei Lande und zum Umgang mit den Kundendienst?
    Danke und viele Grüße
    Alex

    Antworten
    • Lars Wrobbel sagte:

      Hi Alex, LANDE erhebt aktuell keine Quellensteuer. Es handelt sich hierbei um eine Crowdfunding-Plattform die steuerlich anders gehandhabt wird und die auch keine IBF-Lizenz hat. Sie wird der europäischen Crowdfunding-Regulierung unterliegen. Hier ist aber noch nicht klar, ob man Quellensteuer zahlen muss oder nicht. Stand heute nicht!

      Das mit dem Kundendienst verwirrt mich etwas. Bist du Investor auf der Plattform?

    • Alex sagte:

      Hi Lars,

      danke für deine schnelle Antwort! Ich bin dieses Jahr erst neu in die Thematik eingestiegen und habe noch nicht ganz verstanden, nach welchen Kriterien Quellensteuern fällig werden. Damit muss ich mich wohl noch etwas intensiver befassen.

      Zum Kundendienst: Ja, ich bin Investor. Tatsächlich hat es mich schon überrascht, dass man gar keine Rückmeldung bekommt. Wie sind deine Erfahrungen?

    • Alex sagte:

      Vielen Dank für das Angebot! Da es in meinen Anfragen um Quellensteuern ging, hat es sich prinzipiell erst einmal erledigt. Dennoch vielen Dank!

  3. manfred sagte:

    Hallo Lars,

    gut, dass ich nochmal zufällig über deinen Artikel gestolpert bin. Erstens habe ich so daran gedacht, dass ich mich um ViaInvest und Mintos noch nicht gekümmert habe. Und zweitens habe ich festgestellt, dass Twino 20 statt 10 % Quellensteuer abgezockt hat, obwohl ich eigentlich das Zertifikat im Mai schon hochgeladen hatte… Es geht zwar um Centbeträge, aber jeder Cent Steuer ist aus meiner Sicht verbranntes Geld.

    Wie sieht es denn mit dem Zeitpunkt des Zuflusses aus? Kann ich da auch schon was für 2023 machen oder ab wann geht das? Dann könnte ich das alles in einem Aufwasch erledigen und hätte erstmal wieder Ruhe…

    Noch ein Hinweis: Epost wird leider zum 30.11.2022 für Privatkunden eingestellt. Dann muss ich halt beim Finanzamt vorbei fahren und das in den Briefkasten werfen.

    Antworten
    • Lars Wrobbel sagte:

      Hi Manfred,

      die Bescheinigung gilt meinem Wissen immer für das laufende Jahr ab dem Zeitpunkt der Einreichung. Reichst du sie also jetzt ein, hast du den Rest des Jahres einen ermäßigten Steuersatz. Ob das für “davor” auch gilt, weiß ich leider nicht. Für 2023 musst du dann wieder eine neue Bescheinigung einreichen.

      Und ja, ePost ist ärgerlich. Man müsste sich mal die Produkte von GMX und Web.de anschauen, ob die als Ersatz taugen.

    • manfred sagte:

      Diese Quellensteuer-Thematik ist ja wirklich maximal nervig. Insbesondere, dass man (zumindest wenn man das aktuelle Formular nutzt) für jede Plattform und jedes Jahr wieder einen separaten Papierkrieg anzetteln muss. Wenn dann noch diverse Festgelder etc. bei Weltsparen dazu kommen… einfach lästig. Und das für etwas, das eigentlich auch automatisch funktionieren könnte.
      Wobei ich mein Finanzamt in Speyer wirklich mal loben muss. Am Dienstagabend den Antrag persönlich eingeworfen und heute war die Rückmeldung schon wieder in meinem Briefkasten.

    • Lars Wrobbel sagte:

      Hi Manfred, gebe ich dir absolut recht. Letztendlich können wir uns aber nicht dagegen wehren. Die Alternative wäre, komplett auf die regulierten Plattformen zu verzichten, was ich persönlich aber auch nicht möchte. Ich hoffe daher, dass sich die Regulierung in Lettland zu unseren Gunsten anpasst. Daran arbeitet man ja wohl intensiv. Ich bin gespannt, ob das was wird und vor allem wann.

    • Lars Wrobbel sagte:

      Hi Thomas, es gibt dafür extra ein Feld in der Steuererklärung –> “einbehaltene Quellensteuer”. Da schreibst du die ausgewiesene Quellensteuer der Plattform rein.

    • Thomas sagte:

      Danke 😊 Und die Quellensteuer wird von den Plattformen in den Steuerberichten klar ausgewiesen?

    • Thomas sagte:

      Hi Lars,

      ich habe dieses Jahr das erste Mal die Quellensteuer in meiner Steuererklärung mit angegeben. Habe meine Zinserträge in KAP-Zeile 19: “Ausländische Kapitalerträge” und die Quellensteuern in KAP-Zeile 41: “Anrechenbare noch nicht angerechnete ausländische Steuern” eingetragen. Ich weiß, Du bist kein Steuerberater, aber kannst Du Dir die Antwort meines Finanzamtes erklären? Diese lautet wie folgt:

      Die von Ihnen angegebenen ausländischen Kapitalerträge unterliegen nicht der deutschen Einkommensteuer. Die auf diese Kapitalerträge entfallenden ausländischen Steuern konnte ich daher nicht auf die deutsche Einkommensteuer anrechnen. (Rechtsgrundlagen: Anrechnung ausländischer Steuer – §§ 32d Absatz 5 und 34c Absatz 1 und 6 Einkommensteuergesetz)

    • Lars Wrobbel sagte:

      Hi Thomas, danke für deinen Kommentar! Nein, der Satz macht für mich keinen Sinn: “Die von Ihnen angegebenen ausländischen Kapitalerträge unterliegen nicht der deutschen Einkommensteuer.” –> Es geht ja hierbei auch um die Kapitalertragssteuer. Würde ich einmal nachhaken. Lass uns gerne wissen, was das FA sagt, könnte für andere auch wichtig sein.

  4. Reinhard sagte:

    Hallo Lars,

    danke für die ausführliche Anleitung!
    Wie kann ich bei Mintos und Twino nachvollziehen, dass die Ansässigkeitsbescheinigung bearbeitet wurde?
    Bei Debitum und Viainvest ist das deutlich nachvollziehbarer gelöst.

    Viele Grüße
    Reinhard

    Antworten
  5. Wolfgang sagte:

    Hallo Lars,
    danke für die ausfühliche Anleitung. Habe Deine Anleitung “Meine Best Practice” angewendet, ich hoffe es funktioniert. Nun aber noch kurz eine Frage zum “Residence Cert” von Debitum, wo genau muss ich dort unterschreiben?

    Gruß Wolfgang

    Antworten
    • Lars Wrobbel sagte:

      Hi Wolfgang, viel Erfolg! 🙂 Auf dem Residence Certificate musst du in Abschnitt 4 unterschreiben, hatte ich im Artikel erwähnt, aber vielleicht hast du es überlesen.

  6. Kai sagte:

    Hallo Lars, wie immer Top, vielen Dank! Ein Hinweis: Ich habe den Ansässigkeitsnachweis (+ spezifisches InRento Doc) auch an InRento gesendet und bekam folgende Antwort zurück:

    Thank you for the documents.

    From now on you will be applied with a reduced charge rate of 10% instead of 15% from the interest that you receive while investing through the InRento platform projects.[…]

    Die Quellsteuer ist scheinbar nicht nur bei lettischen P2P Anbietern ein Thema sondern auch auch für in Litauen ansässige Unternehmen!?!

    Vielleicht willst/kannst du das in deinem Tutorial noch ergänzen?

    Gruß
    Kai

    Antworten
    • Lars Wrobbel sagte:

      Hi Kai, das ist korrekt. Ich habe es hier nicht extra erwähnt, da das Thema in Lettland brennt. In Litauen ist das schon seit Jahren bekannt. Ich kann das gerne ins weitere Update aufnehmen, ansonsten ist es auch immer in meinen Tutorial erwähnt, wie im Rahmen von InRento. Dort findest du auch das DAS-1 Formular.

    • R. Meier sagte:

      Hallo Kai, das dachte ich anfangs ebenfalls, bis nochmal das Formular genauer las. Bei mir ist die Finanzbehörde nett, und geht das umgehend an. Hamburg sind es im Sommer 3 Wochen Bearbeitungszeit.

      Viele Grüße
      R. Meier

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