Quellensteuer auf Mintos und Co., so senkst du deinen Steuersatz!

Ich glaube mich haben schon lange nicht mehr so viele Fragen zum Thema “Quellensteuer P2P Kredite” erreicht, wie 2022. Grund dafür war die Regulierung in Lettland der nun Plattformen wie Mintos, Twino, Viainvest und Debitum unterliegen. Aber auch in Litauen müsst ihr Quellensteuer bezahlen und auch dafür wird es die wichtigsten Fakten geben.

Diese Seite soll langfristig für euch als Anleitung dienen, die ihr euch verlinken könnt. Ihr werdet euch vermutlich noch öfter mit dem Thema beschäftigen müssen und so habt ihr sie immer im Zugriff. Bitte beachtet, dass auch ich nicht immer auf dem aktuellsten Stand bin und es sich hierbei auch um keine Steuerberatung handelt! Ich lege euch daher nahe sämtliche Angaben vor Abgabe an euer Finanzamt nochmals eigenständig zu überprüfen! Viel Spaß!

ᐅ Disclaimer
Bitte beachte meinen Haftungsausschluss. Ich betreibe keinerlei Anlageberatung und spreche keine Empfehlungen aus. Auf allen P2P Plattformen, über die ich berichte, bin ich selbst investiert. Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr. Entwicklungen der Vergangenheit sind kein Indikator für zukünftige Entwicklungen! Alle Links zu den Investment-Plattformen sind in der Regel Affiliate/Werbe-Links (ggf. mit * gekennzeichnet), bei denen du Vorteile hast und ich eine kleine Provision verdiene.

Allgemeine Infos zur Quellensteuer

Vorweg ein paar grundlegende Worte zur Quellensteuer-Thematik. Generell behält Lettland 20% Quellensteuer und Litauen 15% ein. Damit gehört man neben Irland (37%), Portugal (28%) und Österreich (25%) zu den unattraktivsten Länder in Europa was das angeht.

Das Problem: In der deutschen Steuererklärung sind lediglich 10% anrechenbar laut Doppelbesteuerungsabkommen. Die restlichen 10% bzw. 5% kann man jedoch mit einer sogenannten Ansässigkeitsbescheinigung oder dem DAS-1 Formular (nur für Litauen) senken, so dass es am Ende keine Mehrbelastung für euch gibt. Habt ihr das nicht gemacht, bekam man das Geld auch wieder. Jedoch durfte man dann bei der lettischen Finanzbehörde anklopfen und musste sich das Geld selbst zurückholen.

Am 14. November 2022 jedoch, hat das lettische Parlament entschieden, die Quellensteuer in einigen Fällen zu kippen. Glück für uns, denn das betrifft vor allem die bei uns sehr beliebten P2P Plattformen. Nach dieser Entscheidung, sind nur noch 5% auf den lettischen Plattformen fällig. Für Litauen bleiben die 15%, die ihr jedoch auf 10% senken könnt. Wie das geht, zeige ich euch im Verlauf.

hochsteuerländer quellensteuer

Hochsteuerländer nach Quellensteuer. Lettland gehört dazu!


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Die Verfahren der lettischen P2P Plattformen

Im Folgenden findet ihr genaue Anleitungen zur Quellensteuersenkung bei den einzelnen Plattformen und wie genau die Dokumente ausgefüllt werden müssen, damit ihr keine Fehler macht und eine Extra-Runde beim Finanzamt drehen müsst. Bei den einzelnen Plattformen müsst ihr euch auf folgendes einstellen:

Mintos

  • Quellensteuer: 5%
  • Erforderliche Dokumente zur Senkung: Keine, ggf. eine Ansässigkeitbescheinung auf Anfrage.
  • Gültigkeit: Unbegrenzt

Möchtest du mehr über Mintos wissen, dann kannst du dir die grundlegenden Dinge in meinen Mintos Erfahrungen durchlesen.

Debitum

  • Quellensteuer: 5%
  • Erforderliche Dokumente zur Senkung: Keine, ggf. eine Ansässigkeitbescheinung auf Anfrage.
  • Gültigkeit: Unbegrenzt

Möchtest du mehr über Debitum wissen, dann kannst du dir die grundlegenden Dinge in meinen Debitum Erfahrungen durchlesen. Für neue Investoren gibt es 1% Cashback* für die ersten 30 Tage und für alle Investments ab mindestens 90 Tagen Laufzeit.

Twino

  • Quellensteuer: 5%
  • Erforderliche Dokumente zur Senkung: Keine, ggf. eine Ansässigkeitbescheinung auf Anfrage.
  • Gültigkeit: Unbegrenzt

Möchtest du mehr über TWINO wissen, dann kannst du dir die grundlegenden Dinge in meinen TWINO Erfahrungen durchlesen. Die Plattform bietet einen allgemeinen Anmeldebonus von 20 EUR * ab einem Investment von 100 EUR, also 20% Cashback!

Viainvest

  • Quellensteuer: 5%
  • Erforderliche Dokumente zur Senkung: Keine, ggf. eine Ansässigkeitbescheinung auf Anfrage.
  • Gültigkeit: Unbegrenzt

Möchtest du mehr über Viainvest wissen, dann kannst du dir die grundlegenden Dinge in meinen Viainvest Erfahrungen durchlesen. Auf der P2P Plattform gibt es aktuell 1% Cashback nach 90 Tagen über meinen Link*

Nectaro

  • Quellensteuer: 5%
  • Erforderliche Dokumente zur Senkung: Keine, ggf. eine Ansässigkeitbescheinung auf Anfrage.
  • Gültigkeit: Unbegrenzt

Möchtest du mehr über Nectaro wissen, dann kannst du dir die grundlegenden Dinge in meinen Nectaro Erfahrungen durchlesen. Auf der P2P Plattform gibt es aktuell 1% Cashback nach 21 Tagen über meinen Link*

Indemo

  • Quellensteuer: 5%
  • Erforderliche Dokumente zur Senkung: Keine, ggf. eine Ansässigkeitbescheinung auf Anfrage.
  • Gültigkeit: Unbegrenzt

Möchtest du mehr über Indemo wissen, dann kannst du dir die grundlegenden Dinge in meinen Indemo Erfahrungen durchlesen.

Die Ansässigkeitsbescheinigung richtig ausfüllen

Die oben verlinkte Ansässigkeitbescheinigung hat 2 Seiten. Nachfolgend ein Beispiel anhand der Plattform Mintos, welche ihr so auf die anderen Plattformen übertragen könnt.

Auf Seite 1 startet ihr mit euren persönlichen Angaben. Sofern ihr eine natürliche Person seit reicht folgendes aus.

quellensteuer p2p kredite allgemeines

Eure persönlichen Angaben auf Seite 1.

Danach kommen die mintos-spezifischen Angaben, die ihr wie folgt ausfüllt:

quellensteuer mintos

Seite 2 der Ansässigkeitbescheinigung

Zum Abschluss müsst ihr dann noch einmal eine Erklärung ausfüllen, in der ihr alles bestätigt inklusive der Adresse eures Finanzamts.

quellensteuer p2p kredite erklärung

Geschafft, unterschreiben, fertig!

Aber wie gesagt, in der Regel benötigt ihr dieses Dokument seit dem Parlaments-Entscheid nicht mehr! Falls doch danach gefragt wird, wisst ihr nun, wie es geht.

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Der Trick mit dem alten Dokument

Die hier vorgestellte Ansässigkeitsbescheinigung ist schon die neue Version, welche 2020 herausgekommen ist. Es gibt jedoch auch eine ältere mit deutlich weniger Angaben. Unter anderem muss hier auch nicht der Name der P2P Plattform eingegeben werden, was natürlich den Aufwand senkt, denn man benötigt dann nur ein Formular.

Auch wenn die P2P Plattformen vorgeben, dass gewisse Angaben auf der Bescheinigung stehen müssen, scheinen sie das Ganze nicht so genau zu nehmen. Ich habe zwei verschiedene Formulare hochgeladen, bei Mintos das alte und bei Debitum das neue. Mintos hat ebenfalls das alte akzeptiert 😉 Ein Versuch ist es also wert zur Reduzierung des Aufwandes.

Das alte Dokument sollte selbsterklärend sein, daher gebe ich dazu keine besondere Anleitung.

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Die Verfahren der litauischen P2P Plattformen

Kommen wir als nächstes zu den litauischen P2P Plattformen. Hier gibt es nicht viel mehr, dafür aber öfter zu tun. Denn ihr müsst die Dokumente in der Regel einmal im Jahr erneuern. Auch hier wieder eine grobe Übersicht über die verschiedenen Plattformen.

Crowdpear

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InRento

InRento vergibt 20 EUR Startguthaben* für das erste Investment auf der Plattform. Die Mindestanlage pro Projekt liegt bei 500 EUR. Die wichtigsten Kennzahlungen und Infos zum Unternehmen in meinen InRento Erfahrungen

Profitus

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Profitus

Möchtest du mehr über HeavyFinance wissen, dann kannst du dir die grundlegenden Dinge in meinen HeavyFinance Erfahrungen durchlesen. Die Plattform bietet einen allgemeinen Anmeldebonus von 2,0%* auf deine Investments in den ersten 30 Tage.

NeoFinance

Möchtest du mehr über Neo Finance wissen, dann kannst du dir die grundlegenden Dinge in meinen Neo Finance Erfahrungen durchlesen. Die Plattform bietet einen 20 EUR Anmeldebonus mit dem Code P2P20*.

DAS-1 Formular richtig ausfüllen

Da meist vorausgefüllte DAS-1 Formular der P2P Plattformen ist in der Regel in litauischer Sprache, ich würde daher davon absehen, das gesamte Dokument an euer Finanzamt zu schicken. Aber es gibt einen Trick. Fülle lediglich den Bereich 3 (Erträge) im DAS-1 Formular aus und lege die Ansässigkeitbescheinigung bei.

Nachfolgend ein Beispiel anhand der Plattform Crowdpear, welche ihr so auf die anderen Plattformen übertragen könnt. Im Grunde braucht ihr nur die erste Seite.

das-1-1

Bei den meisten Plattformen sind schon viele Dinge vorausgefüllt.


das-1-2

Dieses Beispiel stammt direkt von Crowdpear, die genau sagen, was du machen musst.

Und das war es schon. Danach packt ihr alles zusammen mit der Ansässigkeitsbescheinigung und schickt es der P2P Plattform. Somit sollte der Quellensteuersatz bei 10 und nicht mehr bei 15 Prozent liegen.

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Fazit und Ausblick zur Quellensteuer bei P2P Krediten

Das Thema Quellensteuer für P2P Kredite ist am Ende keine große Sache und eine Routineaufgabe, die zum Glück nur noch teilweise auf jährlicher Basis durchgeführt werden muss. Nachdem in Lettland eine entschärfte Regelung eingeführt wurde, bleibt nur noch eine regelmäßige Arbeit auf Plattformen aus Litauen. Die verbleibenden 5-10% könnt ihr einfach in der Steuererklärung gegenrechnen und gut ist.

Durch diese Anleitung solltest du nun  zu 99% wissen, was zu tun ist, um das Beste aus deinem Investment herauszuholen. Falls euch noch etwas fehlt, schreibt es bitte in die Kommentare. Und schreibt bitte auch in die Kommentare, wenn ihr vielleicht eine noch schnellere und bessere Best Practice gefunden habt, ich lerne immer gerne dazu!

Wie sieht es bei dir aus? Quellensteuer schon gesenkt?

P2P Kredite und die Quellensteuer – Das Video zum Beitrag

Über den Autor

Lars WrobbelMoin! Ich bin Lars und schreibe auf diesem Blog schon seit 2015 über meine Erfahrungen beim Investieren in P2P-Kredite. Ich habe zusammen mit Kolja Barghoorn auch das deutsche Standardwerk zum Thema geschrieben, welches auf mehreren Portalen zum Bestseller wurde und regelmäßig aktualisiert wird.

Darüber hinaus gibt es um den Blog auch noch Deutschlands größte P2P Community auf vielen verschiedenen Kanälen, auf der du dich mit tausenden von anderen Investoren austauschen kannst, wenn es mal schnell gehen muss. Wenn du mehr über mich und meine Arbeit erfahren willst, kannst du das auf meiner Über-Mich Seite tun.

Weitere Infos zu den aktiven P2P Plattformen

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50 Kommentare
Neuere Kommentare »
  1. Florian sagte:

    Danke Lars, für deine Anleitung. Tipp: ich habe per EPost alle Anfragen beim Finanzamt zusammen eingereicht, spart Porto.

    Mal sehen wann das Ergebnis kommt

    Antworten
  2. Tommy sagte:

    Bei mir hat es bis zum Zurückschicken vom Finanzamt nur eine Woche gedauert, den unteren Teil auf Seite 2 habe ich für Mintos ebenfalls vom Finanzamt ausfüllen lassen. Danke für die Anleitung und den Uploadlink, den finde ich bei Mintos auf direktem Wege partout nicht mehr. Hoffe nur, dass es auch funktioniert hat, da man beim Gang zurück auf die Hauptseite automatisch ausgeloggt ist

    Antworten
  3. Frank sagte:

    Hallo zusammen,

    bei mir hat es (fast) auf Anhieb geklappt. Ich hatte zunächst ein unvollständiges “Residence Cert ” hochgeladen. Als Tipp, wem das auch passiert, das Löschen ist dann nicht mehr möglich, weder dem User noch Debitum. Ich musste dann beide (!) Dokumente nochmals hochladen, dann ging es. Die fehlerhafte “Residence Cert ” bleibt in der Historie.

    Nun noch eine Frage, seit ich das gemacht habe, werden mir keine neuen Projekte, sondern nur Projekte angezeigt, in die ich bereits investiert habe. Das ist nun schon über 2.5 Wochen so.
    Zufall oder ein Bug?

    Viele Grüße
    Frank

    Antworten
    • Lars Wrobbel sagte:

      Hi Frank, danke für deine Erfahrungen bei Debitum Network! Das mit den Projekten ist Zufall. Ist bei mir auch so. Das Angebot bei Debitum ist aktuell eher nicht so groß.

  4. Christian sagte:

    Hallo Lars,

    vielen Dank für deine ausführliche Erklärung (und generell deine Publikationen im Blog, Podcasts etc.)!

    Eine Frage zu Mintos: Betrifft die Quellensteuer nur die neuen Mintos Notes, oder sind auch bestehende Kredite betroffen? Ich (re-) investiere bei Mintos nämlich nicht mehr, sondern lasse nach und nach alle Kredite auslaufen.

    Viele Grüße

    Antworten
  5. Rolf sagte:

    Hallo Lars,
    klingt alles schön und gut, nur muss dein Finanzamt mitspielen. Ich habe einen Antrag vor einem Jahr gestellt und immer noch nichts erhalten (trotz mehrmaliger Rückfragen). Die deutschen Finanzämter sind das Letzte.
    Werde es halt nochmal versuchen, oder P2P komplett einstellen und Alternativen ausprobieren. Der deutsche Staat ist die Nummer 1 in der Welt, den Investoren das Investieren zu verderben. Man muss den Bürger ja irgendwie kontrollieren und abhängig halten und ihm das Geld aus der Tasche ziehen. Zu viel finanzielle Unabhängigkeit des Bürgers vom Staat ist nicht erwünscht und schlecht für den Staat (wegen der Kontrolle).
    Danke für die Anleitung, hilft bestimmt vielen, hatte ich schon nicht mehr auf dem Schirm.

    Antworten
  6. Guido sagte:

    Hallo Lars, vielen Dank für die ausführliche und gut verständliche Anleitung. Wird die Quellensteuer auf alle Kredite angewendet oder nur auf neue denen ja ein anderes finanztechnisches Konstrukt zugrunde liegt. Da ich nämlich das Investing derzeit gestoppt habe, frage ich mich, ob ich die Ansässigkeitsbescheinigung zur Senkung der Quellensteuer überhaupt beibringen muss? Ich würde mich sehr über eine Info dazu freuen?

    Gruß Guido

    Antworten
  7. Laurids sagte:

    Hi Lars,
    Kurze Rückmeldung zu meinen Erfahrungen wegen der “alten” Ansässigkeitsbescheinigung:

    Mintos hat sie akzeptiert.

    Debitum hat sie NICHT akzeptiert, aber da das Finanzamt das andere Debitum spezifische Formular unterschrieben und gestempelt hat, war ihnen die eigentliche Ansässigkeitsbescheinigung egal…

    Twino hat sie NICHT akzeptiert. Dort muss ich jetzt das “neuere”, spezifischere 2020wr Formular nachreichen.

    ViaInvest habe ich noch keinen Account 🙁

    Grüße und vielen Dank für den tollen Blog, die Podcasts, YouTube, etc 🙂

    Antworten
    • Lars Wrobbel sagte:

      Danke für deine Erfahrungen Laurids. Hätte nicht gedacht, dass Twino da genauer hinschaut. Meine ist auch noch in der Prüfung (alte Version). Bin mal gespannt auf das Ergebnis.

  8. Mathias sagte:

    Hi,
    ich nutze P2P ja nur im kleinen Umfang, habe mich mit diesem Thema tatsächlich nicht auseinander gesetzt. Daher vielen Dank für diesen Artikel – da werde ich mich direkt darum kümmern.

    Liebe Grüße,
    Mathias

    Antworten
  9. Matthias sagte:

    Moin, die Felder Zuflusszeitpunkt und depotführende Bank habe ich noch nie ausgefüllt: Der Zeitpunkt ist keine Pflichtangabe, und ein Depot habe ich ja auch nicht. Wurde bisher von allen (Viainvest, Debitum, Mintos, Twino, InRento) akzeptiert. Den Hinweis auf das Einreichen in doppelter Ausführung kann man in der Tat ignorieren: Mein Finanzamt meint, dass das Duplikat für mich gedacht ist (man bekommt beide Ausfertigungen zurück!). Da ich das Original gar nicht aus den Händen gebe, wäre es nur Papierverschwendung. Die Adresse des Finanzamts trage ich auch nicht ein, es hat ohnehin einen Stempel.
    Am Ende ist man damit fix durch und ich bekam die Bescheinigungen innerhalb einer Woche zurück. Im nächsten Jahr kann man sich an den ausgefüllten Formularen orientieren. Da sich die Adresse meist nicht ändert, kann man die Daten i.d.R. unverändert übernehmen.

    Antworten
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