P2P Kredite Steuern 2024 einfach erklärt

Da sich fast jede zweite Frage, die mich per Mail erreicht, um das Thema “P2P Kredite Steuern” dreht und auch bald für viele der Tag der Steuererklärung naht, habe ich für dich die Problematik recherchiert. In diesem Beitrag erkläre ich dir den grundlegenden Ablauf bei der Besteuerung von P2P-Krediten auf Plattformen wie Bondora, Mintos etc.

Aber, ich bin kein Steuerberater und meine Informationen beruhen auf persönlicher mehrjähriger Erfahrung und eigener Internetrecherche 🙂 Ich möchte einfach, dass von meinem schönen kostenlosen DKB Privatkonto so wenig Geld wie möglich vom Finanzamt abgebucht wird.

ᐅ Disclaimer
Bitte beachte meinen Haftungsausschluss. Ich betreibe keinerlei Anlageberatung und spreche keine Empfehlungen aus. Auf nahezu allen P2P Plattformen, über die ich berichte, bin ich selbst investiert. Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr. Entwicklungen der Vergangenheit sind kein Indikator für zukünftige Entwicklungen! Alle Links zu den Investment-Plattformen sind in der Regel Affiliate/Werbe-Links (normalerweise mit * gekennzeichnet), bei denen du in der Regel Vorteile hast und ich eine kleine Provision verdiene.

Müssen Gewinne aus P2P-Krediten versteuert werden?

Ja, Gewinne aus P2P-Krediten gelten als Zinseinkünfte und werden wie andere Kapitalanlagen (z.B. Aktien und Anleihen) mit der pauschalen Abgeltungssteuer von 25% zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer versteuert. Damit sind wir in Summe zwischen 26,38 und 27,9 Prozent. Somit gilt natürlich auch der Sparerpauschbetrag von derzeit (im Jahr 2024) 1.000 EUR (bei Ehepaaren 2.000 EUR).

P2P-Kredite Steuer Chuck Norris Meme

Nur er begeht keine Steuerhinterziehung, er darf das

Du musst also erst eine Steuer auf Einkünfte aus P2P-Krediten bei Plattformen wie Mintos oder Bondora zahlen, wenn du deine persönliche Freigrenze mit deinen gesamten Kapitaleinkünften überschreitest.

Hinzu kommt noch ein möglicher Vorteil: sollte dein persönlicher Steuersatz niedriger liegen als der Abgeltungssteuersatz, wird dieser durch die Günstigerprüfung auf die zu zahlenden Beträge oberhalb deines Freibetrags angerechnet.

ᐅ Meine aktuellen Top 5 Tools fürs Investment, die ich selber nutze:
  1. Crypto.com Visa (Krypto Kreditkarte mit vielen Vorteilen + 25$ Startguthaben, Infos hier)
  2. Divvydiary (professionell Dividenden und das Portfolio tracken)
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Muss ich auch eine Steuererklärung abgeben?

Das musst du und zwar zwingend! Sobald du dich entscheidest, P2P Investor zu werden, entscheidest du dich auch gleichermaßen dazu, eine Steuererklärung abzugeben. Das liegt daran, dass die P2P Plattformen auf deine Gewinne nicht automatisch die Kapitalertragssteuer abführen bzw. auch gar nicht abführen dürfen. In Deutschland gibt es hier jedoch seit 2021 eine Änderung. Plattformen wie Auxmoney führen die Gelder dann automatisch für dich ab.

Allgemein jedoch handelt es sich bei den P2P Plattformen nicht um Finanzinstitute wie Banken, die zum Einbehalt der Steuer berechtigt sind. Niemand weiß also von deinen Gewinnen. Und um dies zu ändern, bist du verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben, auch wenn du unter dem Freibetrag liegst. Eine Nichtangabe der Zinsen, bedeutet Steuerhinterziehung! Siehe auch dazu das Video von Roland Elias von Steuern mit Kopf:

Kann ich bei meiner Plattform einen Freistellungsauftrag stellen?

Nein, denn sowohl fast alle deutschen wie auch die außerdeutschen (z.B. Mintos) P2P-Plattformen führen keinerlei Steuer für dich ab, somit kannst du auch keinen Freistellungsauftrag bei ihnen stellen.

Wie gerade angedeutet, heißt das für dich, dass du deine Einnahmen angeben solltest, um für das Finanzamt transparent zu bleiben. Hiermit belegst du dann auch eindeutig und nachweisbar für die Zukunft, dass du wirklich unter deinem Steuerfreibetrag in dem zu veranlagenden Jahr lagst. Fang nicht erst mit der Bekanntgabe an, wenn du schon über deinem Steuerfreibetrag liegst.

Laut meinen Internetrecherchen und diesem Artikel auf steuertipps.de ist eine genaue Angabe zwingend erforderlich. Aber du kannst dich natürlich auch dafür entscheiden zu sagen: “Nö, ich lag unter dem Freibetrag” und kannst dir den Rest solange sparen, bis du die Freigrenze überschreitest. Ich empfehle dir hier aber ganz klar auch die Abgabe der Steuererklärung. Steuertipps ist übrigens auch bekannt für die Software Steuersparerklärung* die ich privat ebenfalls nutze für meine P2P Investments.

ᐅ Hier findest du alle bisher erschienenen Artikel rund um das Thema “Versteuerung von P2P Krediten”:
08.02.2020: P2P Kredite Steuern – Wie du die Zinserträge für deine Steuererklärung ermittelst
13.04.2018: Verluste aus P2P Krediten: Begradigung an der Steuerfront
22.07.2017: Alternative Besteuerung von P2P Krediten
13.02.2016: Wie du deine P2P-Gewinne versteuerst

Bekomme ich eine Steuerbescheinigung von meiner P2P-Plattform ausgestellt?

Das hängt davon ab, ob du bei einer deutschen oder bei einer außerdeutschen Plattform investierst. Bei den deutschen Plattformen bekommst du einmal jährlich eine schriftliche Bescheinigung für das Finanzamt, welche du einfach den Anlagen deiner Steuererklärung beilegen kannst. Meist wird diese im ersten Quartal ausgestellt (bei Auxmoney z.B. Mitte Februar). Du findest sie dort im Bereich “Verwaltung” in deinem Anlegercockpit:
Steuer

Bei außerdeutschen Plattformen wie Bondora oder Mintos wird die Sache interessanter. Du bist hier zum Teil gezwungen, dir deine Zinseinkünfte über die bereitgestellten Recherchetechniken selbst zusammenzusuchen. Auch wenn es bei den beiden genannten Plattformen mittlerweile Zinsbescheinigungen gibt, habe ich die Recherche mal exemplarisch in meinem Mintos-Portfolio gemacht:
Steuer

Die Werte kannst du selbst also ganz einfach ermitteln, indem du auf den Bereich Kontoauszug gehst, einen Zeitraum angibst und nach der Zahlungsart “Zinsen” filterst. Beachte jedoch, dass eventuell noch andere Zahlungsarten für die Auswertung in Frage kommen können. Eine genaue Anleitung für den Abzug der Daten bei den verschiedenen Anbietern, bekommst du hier.

Immer mehr ausländische Plattformen stellen aber mittlerweile die Zinsbescheinigung aus, die alle deine Einkünfte belegen. Sollte das mal nicht der Fall sein, kannst du statt der Eigenrecherche auch den Support der P2P Plattform anschreiben. Oft schicken sie dir diese auch manuell zu.

Darf ich meine Verluste bei den P2P Kredite Steuern gegenrechnen?

Bis vor einiger Zeit galt die Regelung, dass, wenn Zinsen nicht gezahlt werden, man sie auch nicht als Verlust ansetzen konnte. Es lagen also einfach keinerlei Zinseinnahmen vor, kein Verlust. Hier mal ein Beispiel, wie es bisher lief.

Ein einfaches Beispiel

Hans ist P2P-Investor und hat 200 EUR in einen Kredit mit 5 Jahren Laufzeit investiert und bekommt dafür jährlich seine Zinsen. Da er mit seinen restlichen Kapitaleinnahmen schon über seinem Freibetrag liegt, muss er sofort die Steuer zahlen:

  • Erste Zinszahlung von 10 EUR im ersten Jahr, welche voll versteuert werden muss.
  • Zweite Zinszahlung von 10 EUR im zweiten Jahr, welche voll versteuert werden muss.
  • Dritte Zinszahlung von 10 EUR im dritten Jahr, welche voll versteuert werden muss.
  • Vierte Zinszahlung von 10 EUR im vierten, welche voll versteuert werden muss.
  • Im fünften Jahr fällt der Kredit aus. Es muss keinerlei Steuer mehr gezahlt werden. Allerdings bleibt Hans auf dem restlichen Verlust sitzen.

Das Verfahren zur Verrechnung der Verluste bei den P2P Kredite Steuern hat sich jedoch geändert! Die Erklärung dazu ist aber zu lang für diesen Beitrag. Daher findest du alles detailliert in diesem Artikel.

In der Praxis ist das Verfahren zur Anrechnung übrigens sehr träge, denn der Inkassoprozess dauert oft viele Monate oder Jahre und man weiß erst am Ende, wieviel Verlust man tatsächlich mit einem Investment gemacht hat. In der Zwischenzeit sind es einfach nur fehlende Zinsen.

ᐅ Du willst mehr Informationen zu den verschiedenen Plattformen?
Dann schau jetzt in meine P2P Plattform-Übersicht. Dort findest du weitere Informationen und / oder Artikel zu den Plattformen, auf denen ich investiere.

Wie sieht es aus, wenn ich Student bin?

Solltest du noch Student sein und dein Einkommen ist ohnehin relativ gering, greift hier der allgemeine steuerliche Freibetrag von aktuell 11.604 EUR (im Jahr 2024). Solltest du also im Jahr mit deinen gesamten Einkünften (auch Kapitalanlagen) unter dieser Grenze liegen, zahlst du keinerlei Steuer. Da ich aber selbst kein Student bin, kann ich dir hier keine Erfahrungswerte mitgeben, wende dich bitte im Zweifel an deinen Steuerberater.

Was passiert mit den Gewinnen des Zweitmarktes?

Hier wird es interessant. Denn die Gewinne aus Veräußerungsgeschäften muss man prinzipiell mit angeben. Hier kann man dann natürlich auch seine Transaktionskosten ansetzen. Da ich aber selbst den Zweitmarkt wegen meiner passiven Anlagestrategie nicht nutze, kann ich dir hier aufgrund fehlender Erfahrung keine detaillierten Informationen preisgeben.

Allerdings gibt es in unserer Community diverse Diskussionen darüber. Schau einfach mal dort nach und wenn du eine sehr spezielle Frage hast, dann stell sie einfach. Einige der User haben schon mehrere Jahre Erfahrung und können dir bestimmt weiterhelfen. Auch im Forum von Claus gibt es viele alteingesessene Investoren und die meisten dort werden sich schon mehr als einmal um ihre P2P Kredite Steuern gekümmert haben. Auch hier lohnt sich sicher eine Nachfrage.

Was ist mit Cashback- und Bonus-Aktionen?

Immer wieder gibt es Sonderaktionen von den Plattformen. Ein beliebter Kandidat für sowas ist die lettische Plattform Mintos. In diesem Fall bekommst du zusätzliche Gutschriften auf dein Konto überwiesen. Musst du auch diese versteuern? Hierzu habe ich SteuernMitKopf-Experte Roland Elias gefragt und er teilte mir mit:

“Im geringen Umfang sind Leistungen nach § 22 Nr. 3 EStG und bis 256 Euro (Freigrenze) steuerfrei. Wenn es aber gewerbliche Auswüchse annimmt, dann ist es zu versteuern.”

Diese Grenze sollten die meisten Cashback-Aktionen nicht erreichen. Mach dir hier also nicht allzu viel Gedanken.

Wo müssen die Kapitalerträge in der Steuererklärung angegeben werden?

Die Werte müssen in der Anlage KAP in der Zeile eingetragen werden, die für dich zutreffend ist. Du hast hier zwei Möglichkeiten:

P2P Steuer

Auszug aus der Anlage KAP

Inländische Kapitalerträge

Das gilt für z.B. Auxmoney. Deutsche Plattformen stellen dir den zuvor genannten Ausweis der Zinseinnahmen zur Verfügung. Hier kannst du sehen, wie hoch deine Zinseinkünfte im letzten Jahr waren.

Der darin ersichtliche Betrag muss in der Anlage KAP der Steuererklärung im Bereich „Kapitalerträge, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben“ in Zeile 14 („Inländische Kapitalerträge“) eingetragen werden. Achtung! Die Zeilennummer kann von Jahr zu Jahr variieren.

Solltest du Einkünfte aus mehreren deutschen Plattformen erzielen, kannst du die Einzelbeträge einfach addieren und die Gesamtsumme in das Feld eintragen.

Ausländische Kapitalerträge

Das gilt für z.B. Mintos, Bondora oder Estateguru. Ausländische P2P Plattformen stellen zwar wie schon erwähnt, immer öfter auch einen Ausweis der Zinsgewinne zur Verfügung. Die Regel ist das aber noch nicht. Im zweiteren Fall müssen die Zinsgewinne daher selbst berechnet werden, was weiter oben schon erklärt wurde.

Für die Steuererklärung müssen alle Zinserträge, Verzugszinsen etc. der von dir genutzten P2P-Plattformen nun aufsummiert werden. Diese Gesamtsumme trägst du wiederum im Anhang KAP der Steuererklärung ein. Hier ist die Zeile 15 („Ausländische Kapitalerträge“) im Abschnitt „Kapitalerträge, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben“ relevant. Achtung! Auch hier kann die Zeilennummer von Jahr zu Jahr variieren. Am einfachsten ist es, wenn du ein Steuerprogramm verwendest, dann musst du dir darüber keine Gedanken machen.

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P2P Kredite Steuern erst bei Auszahlung?

Immer wieder hört man davon, dass einige Menschen ihre P2P Kredite erst bei Auszahlung versteuern. Das funktioniert nicht bei jedem, aber es gibt diverse Berichte aus der Community, wo das Finanzamt diese sogenannte “alternative Versteuerung” akzeptiert hat.

Dieses System erfordert jedoch etwas mehr Aufwand und du musst dich mit der Thematik im Detail auseinandersetzen. Es kann die Zeit jedoch wert sein. Einige P2P Plattformen machen das übrigens auf natürlichem Wege so. Beispielsweise Bondora Go & Grow.

P2P Steuern in Österreich

Ich persönlich befasse mich nicht mit dem österreichischen Steuerrecht, jedoch habe ich scheinbar ein großes Publikum dort. Denn es gibt immer wieder E-Mails mit Fragen zur Besteuerung in Österreich. Unser fleißiges Community-Mitglied Christian hat nachgefragt und eine Antwort bekommen. Diese möchte ich hier mit dir teilen:

“Die von Ihnen angesprochene Thematik wird bereits in Rz 6225a der Einkommensteuerrichtlinien 2000 behandelt. Demnach stellen Einkünfte aus Darlehen von Privatdarlehensvermittlern (z.B Onlineplattformen für Privatkredite) Einkünfte aus Darlehen und nicht verbrieften sonstigen Forderungen, denen kein Bankgeschäft zu Grunde liegt, dar und sind demnach mit dem progressiven Einkommensteuertarif zu versteuern.

Die Besteuerung von Privatdarlehen erfolgt im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung; dazu ist eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Im Rahmen einer Arbeitnehmerveranlagung kann die Erklärung nicht erfolgen. Daher haben Sie allenfalls vorab einen Erklärungswechsel durchführen (von Arbeitnehmerveranlagung (L 1) auf Einkommensteuererklärung (E 1)). Dies ist in FinanzOnline unter dem Menüpunkt “Eingaben/Anträge/Erklärungswechsel” (Antrag auf Wechsel der Einkunftsart und der abzugebenden Erklärungen) möglich. Weiters relevant ist das Formular E1kv (Beilage zur Einkommensteuererklärung E 1 für Einkünfte aus Kapitalvermögen) und bei Einkünften aus Privatdarlehen die Kennzahl 857. In dieser Kennzahl sind die saldierten Einkünfte (Gewinn abzüglich Verluste) anzugeben.

Sofern Sie Einkünfte aus Privatdarlehen beziehen, sind Sie grundsätzlich verpflichtet, jeweils für ein abgeschlossenes Kalenderjahr eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Dabei haben Sie sämtliche Einkünfte zu erklären, die Ihnen in diesem Kalenderjahr, für das die Erklärung abgegeben wird, zugeflossen sind und unabhängig davon, ob und wann eine Überweisung ins Inland erfolgt. Die Erklärungsfrist endet am 30. April des Folgejahres oder bei elektronischer Übermittlung der Erklärung am 30. Juni des Folgejahres.

Sofern in Ihrem Einkommen eines Kalenderjahres lohnsteuerpflichtige Einkünfte enthalten sind, kann eine Veranlagung unterbleiben soweit Sie keine anderen Einkünfte bezogen haben, die den Gesamtbetrag von 730 Euro übersteigen. Zu den anderen Einkünften zählen grundsätzlich sämtliche nicht lohnsteuerpflichtigen Einkünfte, wobei Grundstücks- und Kapitalvermögenseinkünfte, die den besonderen Steuersätzen unterliegen, ausgenommen sind.”

Danke dir Christian für deine Nachfrage. Ich denke, damit ist schonmal alles grundlegende geklärt.

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Mein Tipp für deine P2P Kredite Steuern

Wenn du deine Steuererklärung selbst erstellst, wird sie aus Erfahrungen leben. Das bedeutet, jedes Jahr wird es dir ein bisschen einfacher fallen. Es ist also nichts anderes, als ein Lernprozess und irgendwann ist es kein Problem mehr, wobei es das in meinen Augen auch jetzt schon nicht ist.

Mir ist bewusst, dass sich viele beim Thema “Steuer” wehren, sich nicht damit beschäftigen wollen und deshalb sogar das P2P-Investment verwerfen. Aber glaubt mir, so schlimm ist es keineswegs. Mein Tipp für dich: gebe lieber zu viel Informationen als zu wenig an. Wenn dir das alles zu kompliziert erscheint, setze entweder nur auf deutsche Anbieter oder ziehe einen Steuerberater hinzu. Weiterhin könnte auch das alternative System für dich interessant sein.

Wie hat dir der Beitrag gefallen? Schreib es in die Kommentare! Ich würde auch sehr gerne mehr über deine Erfahrungen mit der Steuererklärung und den P2P-Krediten wissen.

P2P Kredite Steuern – Der Beitrag als Video

Beitragsbild: pixabay.com @ yourschantz (Pixabay License)

Über den Autor

Lars WrobbelMoin! Ich bin Lars und schreibe auf diesem Blog schon seit 2015 über meine Erfahrungen beim Investieren in P2P-Kredite. Ich habe zusammen mit Kolja Barghoorn auch das deutsche Standardwerk zum Thema geschrieben, welches auf mehreren Portalen zum Bestseller wurde und regelmäßig aktualisiert wird.

Darüber hinaus gibt es um den Blog auch noch Deutschlands größte P2P Community auf vielen verschiedenen Kanälen, auf der du dich mit tausenden von anderen Investoren austauschen kannst, wenn es mal schnell gehen muss. Wenn du mehr über mich und meine Arbeit erfahren willst, kannst du das auf meiner Über-Mich Seite tun.

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172 Kommentare
Neuere Kommentare »
  1. Sebastian sagte:

    Hallo Lars,

    erst einmal danke für deinen tollen Beitrag, hat mir schon sehr geholfen bei der Vorbereitung für meine Steuererklärung.

    Ich habe außerdem gerade gesehen, dass es bei Mintos mittlerweile eine Funktion gibt, mit der man sich einen Steuerbericht erstellen lassen kann. Eine kurze Erwähnung in einer News dazu gab es hier: http://blog.mintos.com/feburary-platform-improvements/ Dafür muss man in seine Kontoeinstellungen gehen. Dort sieht man rechts an der Seite die Überschrift “Tax Report” (weiß nicht, was auf deutsch steh, vielleicht “Steuerbericht”?) und einen Button “Submit”. Bin mal gespannt, was da zurückkommt 🙂

    Schöne Grüße,
    Sebastian

    Antworten
    • Lars sagte:

      Hi Sebastian,

      gern geschehen. Schau ab und an mal wieder rein, ich versuche den Artikel und auch die Artikelserie aktuell zu halten.

      Danke für die Info zu dem Bericht. Das werden wir gleich mal testen.

      Viele Grüße

      Lars

    • gkn sagte:

      Moin,

      zum Thema Mintos und Kontoauszüge / Steuerreports. Ich habe mir das kürzlich angeschaut. Die Kontoauszüge sind derzeit leider nur als Excel Download verfügbar! Der Steuerreport kommt als E-Mail – also auch nicht als PDF (halbwegs manipulationssicheres Dokumenten-Format) .

      Erkennt das Finanzamt das so überhaupt an?! Wie ist es wenn man über eine GmbH Rücklagen in P2P Anlegen möchte. Sind die Hürden hier höher als bei Privatanlegern in Sachen Belegen oder sind die von Mintos vorliegenden Kontoauszüge/Steuerreports ohne PDF in jedem Fall nutzlos?

    • Lars Wrobbel sagte:

      Hi gkn,

      letztlich ist alles manipulierbar, auch ne PDF. Mach einfach ne PDF aus der XLSX und dann passts 😉 Es ist besser als gar nichts und alles was wir haben. Das Finanzamt hat bei mir bisher noch keine Beanstandungen gemacht und die bekommen auch nur selbstgebastelte Tabellen. Sprich das aber alles bitte mit deinem Steuerberater ab.

      Viele Grüße

      Lars

  2. Jan sagte:

    Moin Lars,

    sitze gerade das erste Mal an meiner P2P-Steuererklärung.

    Wie ich die Zinsen ermittle, habe ich dank deinem Blog schnell rausgehabt. Danke dafür!

    Frage: Muss ich irgendwelche Belege (PDF, XLS) an die Steuererklärung anhängen, oder geht das so durch?

    Viele Grüße
    Jan

    Antworten
    • Lars sagte:

      Moin Jan,

      gerne doch. Schön, dass dir der Artikel helfen konnte.

      Zu deiner Frage: Wenn du über deinem Steuerfreibetrag liegst, werden sie Nachweise anfordern. Ich bin immer ein Freund davon, erstmal so wenig wie möglich mitzuschicken. Die wollen ja schließlich was von dir 🙂

      Grüße

      Lars

  3. Hans Gurkler sagte:

    Hallo, weißt du wie der rechtliche Lage zwecks Stuer zu P2P Gewinnen (Zinsen) in Österreich damit ist?

    Müssen hier ALLE Zinsen oder nur die am Konto in Österreich eingelangten bei der EST-Erklärung eingetragen werden.

    Welches Formular wäre das?

    LG aus Salzburg!

    Antworten
    • Lars sagte:

      Hallo Hans,

      nein, in Österreich kenne ich mich leider nicht aus. Da musst du dir andere Informationsquellen suchen 😉 Falls du eine findest, darfst du die aber gern hier für die anderen Österreicher posten.

      Viele Grüße

      Lars

  4. Alessio sagte:

    Also, I thought P2P gains would fall into the income tax, while instead you are saying they are taxed the same way as stocks (25%). So, from this point of view, there is no difference in the % taxation between stocks and P2P gains, correct?

    Antworten
  5. Alessio sagte:

    Hi Lars,

    this is great, it’s the first time I find information on P2P taxes in Germany!

    One question: do we have to pay the 25% even if we use the automated reinvest portfolios? With ETFs there are ways to postpone the taxes to when we actually realize the gain in our bank account (when we withdraw the capital from the ETF). Is this different with P2P because we are receiving an interest hence the capital gain is every year?

    Antworten
    • Lars sagte:

      Hi Allesio,

      thank you for reading my blog. Yes, you have to pay (at this time) the 25% even if you reinvest. This is different to the ETF.

      Important is the moment of payout. ETF: no payout, direct reinvest (you have no opportunity here). P2P: Payout and reinvest (even if you don’t see it, but it comes on your account at first). If you have an ETF with payout, you have to pay the 25% too.

      Lars

  6. David sagte:

    Hallo Lars,
    bzgl der ausländischen Kapitalerträge wird leider häufig die ausländische Quellsteuer völlig außer Acht gelassen.

    Im Fall von Mintos müsste z.B. die Lettische Quellsteuer auf Kapitalerträge in Höhe von 10% anfallen. Ich konnte bisher nicht in Erfahrung bringen, ob Mintos diese selber an den lettischen Fiskus abführt. Du schreibst oben selbst, dass auch ausländische P2P-Plattformen keinerlei Steuer für ihre Nutzer abführen. Falls dies tatsächlich der Fall sein sollte, ist man mit einer Steuererklärung, wie oben beschrieben, zwar mit dem deutschen Fiskus im Reinen, begeht aber in Lettland eine Steuerhinterziehung. Denn in Lettland muss man nach wie vor die Quellsteuer abführen (welche dann in der deutschen Steuererklärung wieder in Abzug gebracht werden kann)

    Dieses Problem scheint leider bei ausländischen P2P-Investitionen völlig übersehen zu werden.

    Weißt du hierzu Näheres?

    Viele Grüße

    David

    Antworten
    • Lars sagte:

      Hi David,

      meines Wissens muss man sich bei P2P-Krediten um die Quellensteuer als Privatanleger keine Sorgen machen. Hier ein Artikel zu P2P und Quellensteuer aus UK.
      https://www.gov.uk/government/publications/revenue-and-customs-brief-2-2016-deduction-of-income-tax-at-source-from-payments-of-peer-to-peer-interest/revenue-and-customs-brief-2-2016-deduction-of-income-tax-at-source-from-payments-of-peer-to-peer-interest

      Vermutlich wäre das Thema andernfalls auch irgendwo mal aufgekommen, was aber nicht der Fall ist.

      Viele Grüße

      Lars

    • David sagte:

      Hallo Lars,
      danke dir für die schnelle Antwort
      Der von dir verlinkte Artikel scheint meine Bedenken eher zu bestärken als zu widerlegen: Meinem Verständnis nach geht es hierbei nicht darum, ob ein Quellensteuer anfällt, sondern ob die P2P-Plattform dazu verpflichtet ist diese selber an den Fiskus abzuführen, bevor sie die Zinsen an den Verleiher ausbezahlt.

      Zitat: “interest payments made on P2P loans may be made without deduction of tax”. Dies bedeutet nur, dass die P2P Plattform die Zinszahlung in voller Höhe an den Verleiher auszahlen darf und nicht verpflichtet ist (wie z.B. Banken in Deutschland) die Kapitalertragssteuer vorher direkt abzuführen. Hierdurch entfällt aber nicht die Steuerpflicht des Begünstigten.

      Der Verleiher ist also weiterhin verpflichtet Quellensteuer zu entrichten, nur muss er hierzu die Zinserträge selber dem (ausländischen!) Finanzamt melden.

      Dies wird auch nochmal explizit bestätigt: “The interest that a UK lender receives from P2P loans is taxable in the same way as any other payment of interest.” Dies bedeutet also ganz klar, dass die Zinserträge aus P2P-Lending der britischen Kapitalertragssteuer unterfallen.

      Weiterhin: “This means that if a person receives interest without deduction of tax, it is their responsibility to notify HMRC of the income and to pay the correct amount of tax due.” Der Verleiher selbst ist demnach verpflichtet, seine Kapitalerträge dem britischen(!) Fiskus zu melden

      Ich vermute also weiterhin, dass es hier zu einer Steuerhinterziehung im Ausland kommt, wenn die P2P-Plattform die Quellsteuer nicht selbst abführt. Zumindest für Großbritannien lässt der von dir verlinkte Artikel diesbezüglich nun eigentlich keine Zweifel mehr zu.

      Ich habe mich an den Kundenservice von Mintos gewandt, um diese Frage für Lettland zu klären und werde dich bei Interesse auf dem Laufenden halten.

      Liebe Grüße

      David

    • Lars sagte:

      Hi David,

      ich bin sehr gespannt auf die Antwort von Mintos. Teile sie hier unbedingt für die anderen Leser bzw. schick sie mir per Mail, dass ich sie in den Artikel einbauen kann.

      Viele Grüße

      Lars

      PS: Bei Viventor musst du im Vorfeld diverse Dokumente hochladen, damit die inländische Steuer nicht eingezogen wird. Aber scheinbar gilt das nicht für alle Plattformen.

    • David sagte:

      Hallo Lars,
      danke dir für den Hinweis.

      Die Aussage, dass bei P2P-Krediten keine Quellsteuern anfallen, halte ich nach eigener Recherche inzwischen für richtig. Dies bedeutet aber nicht, dass keine Kapitalertragssteuer (im Ausland) anfällt. (Zur Erklärung: Quellsteuer bedeutet erst einmal nur, dass die Steuern automatisch an den Fiskus abgeführt werden. Eine Kapitalertragssteuer, kann als Quellsteuer ausgestalten sein, muss es aber nicht. Wenn die Kapitalertragssteuer nicht als Quellsteuer ausgestaltet ist, muss man also seine Einküfte selber dem ausländischen Finanzamt melden)

      Richtigerweise muss also die zentrale Frage lauten: Fällt eine Kapitalertragssteuer im Ausland an? (Wenn es sich hierbei um eine Quellsteuer handelt, ist man fein raus, da der P2P Anbieter die Steuer abgeführt hat. Wenn es sich nicht um eine Quellsteuer handelt, müsste man seine Einkünfte dem ausländischen (!) Finanzamt melden)

      Das Problem bei der Diskussion in dem von dir verlinkten Forum ist, dass den Beteiligten der inhaltliche Unterschied zwischen den Begriffen Quell- und Kapitalertragssteuer nicht ganz bewusst zu sein scheint.

      Von Mintos habe ich nach mehrmaliger Nachfrage folgende Aussage erhalten: “Derzeit müssen lettische Investoren keine Kapitalertragssteuer zahlen – nur die Einkommenssteuer. Es fallen keine andere Steuern an. Sie als Investor müssen die Steuern also nur in Deutschland zahlen.”

      Diese Aussage muss ich nun so hinnehmen. Laut BZSt fallen in Lettland aber 10 % Kapitalertragssteuern an. Es kann natürlich sein, dass hier P2P-Kredite nicht darunter fallen.

      Was Großbritannien angeht bleibe ich aber, bei meiner Ansicht, dass hier grundsätzlich Kapitalertragssteuern zu entrichten sind. Aufgrund des hohen Freibetrages in GB (aktuell meines Wissens 11 000 GBP) ist dies für viele Anleger aber wohl irrelevant.

      Grüße

      David

    • Lars sagte:

      Hi David,

      ich bin mir relativ sicher, dass sich das Thema irgendwann klarer herauskristallisieren wird, sofern der derzeitige Zulauf der Plattformen konstant bleibt und P2P weiterhin so beliebt ist. Deine Überlegungen haben also auf jeden Fall ihre Berechtigung.

      Mintos Antwort überrascht mich nicht 😉

      Viele Grüße

      Lars

  7. Johannes sagte:

    Hallo Lars.
    Danke für diesen Inhalt!

    Könntest du auch einen Beitrag erstellen, wie man bei Twino seine Zinszahlungen korrekt ermittelt? Im Gegensatz zu Mintos wird im Kontoauszug nicht die Summe aller Zinsszahlungen in der ausgewählten Zeit dargestellt, d.h. muss man dies manuell über die Excel Datei durchführen?

    Antworten
    • Lars sagte:

      Hi Johannes,

      bitte gern geschehen 🙂 Bei Twino läuft es tatsächlich ein bisschen anders, ja. Du musst dort die Angaben filtern und dir eine .csv Datei runterladen, um die Summe zu berechnen. Ich kann zu den mir geläufigen Plattformen gerne mal eine Übersicht machen, wie das genau geht. Danke dir für den Input.

      Viele Grüße

      Lars

  8. Dennis sagte:

    Hallo Lars,
    tolle Zusammenfassung…
    Du bist ja schon länger dabei, hast du nicht schon mal überlegt, ein Gewerbe anzumelden und die Kredite dann über das Gewerbe zu vergeben, dann müssten die Verlust doch auch ansatzfähig sein? Oder habe ich da einen Knick im Denkansatz?
    Viele Grüße
    Dennis

    Antworten
    • Lars sagte:

      Hi Dennis,

      ich danke dir. Ich kenne einige Leute die über ihr Unternehmen in P2P investieren, kann dir aber zur steuerlichen Handhabung momentan nichts sagen. Sobald ich mich damit beschäftige, wird es dazu sicher einen Artikel geben, bzw. wird der bestehende erweitert.

      Viele Grüße

      Lars

    • Lars sagte:

      Hi Michael,

      bisher noch nicht, es gibt allerdings Hoffnung, dass es einen Gastartikel zu diesem Thema in 2018 gibt.

      Viele Grüße

      Lars

  9. Martin sagte:

    Hallo Lars,
    vielen Dank für die Zusammenfassung! Sehe ich das richtig, dass man neben den Zinsen auch Verzugszinsen (mintos) versteuern muss? Und muss man seine Zinsen versteuern, auch wenn man diese noch nicht realisiert hat – sprich ausgezahlt?

    Vielen Grüße
    Martin

    Antworten
    • Lars sagte:

      Hallo Martin,

      kein Problem, sehr gerne geschehen. Im Internet findet man immer wieder Schnipsel dazu, aber niemals im Zusammenhang. Ich dachte, es wird mal Zeit 🙂

      Ja, prinzipiell musst du alle Zinseinkünfte (auch Verzugszinsen) versteuern.

      Zur Realisierung von Gewinnen: Du realisierst sie ja schon, sobald sie auf deinem Konto auf der Plattform ankommen, auch wenn sie sofort wieder reinvestiert werden. Nur das es halt nicht dein Bankkonto ist, sondern das virtuelle Konto der jeweiligen Plattform. Für das Finanzamt wird das aber keinen Unterschied machen.

      Viele Grüße

      Lars

  10. Philipp von Investment Amad€ sagte:

    Hallo Lars!

    Toller Artikel! Das ist wirklich sehr hilfreich!

    In Österreich werden Kapitaleinkünfte mit der KEST versteuert.

    MFG Philipp

    Antworten
    • Lars sagte:

      Hi Philipp,

      vielen Dank. Die Steuerfrage kam immer wieder auf und es war mal Zeit ein paar Informationen zusammenzusuchen 🙂

      Viele Grüße

      Lars

    • Meine Finanzielle Freiheit sagte:

      Hallo Lars,
      hallo Philip,

      Toller Artikel! Ich glaube die Steuerfrage bei p2p Krediten ist sehr relevant und noch nicht alles ist abschließend geklärt, z.B. Zuflussprinzip.

      Schau Dir doch folgenden Aritkel zur spezifischen Situation in Österreich an: https://meinefinanziellefreiheit.com/2017/07/20/p2p-steuer/

      Auch zu einigen in anderen Kommentaren aufgeführten Fragen (z.B. Quellenbesteuerung) wird in diesem Artikel eingegangen.

      Viele Grüße
      FF

    • Thorben sagte:

      Hallo,
      ich habe die Aussagen von Christian bezüglich österreichischer Versteuerung bei meinem zustängigen Finanzamt auch nochmal hinterfragt. Die Aussage wurde bestätigt.

      Das heißt, dass ein normaler Angestellter ohne sonstige nebenberufliche / selbstständige Einkünfte einen Freibetrag von 730 EUR hat, bevor der Einkommenssteuersatz greift. Der Einkommenssteuersatz wiederum ist üblicherweise wesentlich höher als die KEST

      Beste Grüße,
      Thorben

    • Max sagte:

      Hallo Thorben,

      Vielleicht kannst du mir das ja beantworten,

      “In dieser Kennzahl sind die saldierten Einkünfte (Gewinn abzüglich Verluste) anzugeben.”

      Bedeutet dies dass ich etwaige Ausfälle von Krediten ganz einfach gegenrechnen kann, also nur versteuert wird was mir unterm Strich bleibt (ausgenommen Gebühren falls es welche gäbe)?

      Grüße
      Max

    • Thorben sagte:

      @Max: ja einfach gegenrechnen mache ich. “Gewinn abzüglich Verluste” lässt für mich keinen interpretation übrig. Wobei ich ehrlich gesagt schaue, dass ich unter den 730 EUR bleibe, weil mit Einkommenssteuersatz versteuern, das tut mir in der Seele weh ?

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