Da sich fast jede zweite Frage, die mich per Mail erreicht, um das Thema “Steuer” dreht und auch bald für viele der Tag der Steuererklärung naht, habe ich für dich die Problematik recherchiert. In diesem Artikel erkläre dir den grundlegenden Ablauf bei der Besteuerung von P2P-Krediten auf Plattformen wie Bondora, Mintos etc.
Beachte aber bitte an dieser Stelle meinen Disclaimer, ich bin kein Steuerberater und meine Informationen beruhen auf persönlicher Erfahrung und Internetrecherche 🙂 Ich möchte einfach, dass von meinem schönen kostenlosen DKB Konto so wenig Geld wie möglich vom Finanzamt abgebucht wird.
Inhalte
- Müssen Gewinne aus P2P-Geschäften versteuert werden?
- Muss ich auch eine Steuererklärung abgeben?
- Kann ich bei meiner Plattform einen Freistellungsauftrag stellen?
- Bekomme ich eine Steuerbescheinigung von meiner P2P-Plattform ausgestellt?
- Darf ich meine Verluste gegenrechnen?
- Wie sieht es aus, wenn ich Student bin?
- Was passiert mit den Gewinnen des Zweitmarktes?
- Was ist mit Cashback- und Bonus-Aktionen?
- Wo müssen die Kapitalerträge in der Steuererklärung angegeben werden?
- Mein Tipp für deine Steuer
- P2P Steuer in Österreich
- P2P Steuer – Der Artikel als Video
Müssen Gewinne aus P2P-Geschäften versteuert werden?
Ja, Gewinne aus P2P-Geschäften gelten als Zinseinkünfte und werden wie andere Kapitalanlagen (z.B. Aktien und Anleihen) mit der pauschalen Abgeltungssteuer von 25% zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer versteuert. Damit sind wir in Summe zwischen 26,38 und 27,9 Prozent. Somit gilt natürlich auch der Freibetrag von derzeit 801 EUR (bei Ehepaaren 1602 EUR).
Nur er begeht keine Steuerhinterziehung, er darf das
Du musst also erst eine Steuer auf Einkünfte aus P2P-Krediten bei Plattformen wie Mintos oder Bondora zahlen, wenn du deine persönliche Freigrenze mit deinen gesamten Kapitaleinkünften überschreitest. Hinzu kommt noch ein möglicher Vorteil: sollte dein persönlicher Steuersatz niedriger liegen als der Abgeltungssteuersatz, wird dieser durch die Günstigerprüfung auf die zu zahlenden Beträge oberhalb deines Freibetrags angerechnet.
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- OnVista Depot (Nur 5 EUR Ordergebühr)
- Crypto.com Visa (Krypto Kreditkarte, Netflix & Spotify inklusive + 25$ Startguthaben Code adnbgs3ywy)
- Dividenden-Alarm (Unterbewertete Aktien finden, 12 Monate zahlen, 14 bekommen)
- Zinspilot / Weltsparen (Automatisches Parken von Cashreserven, bis zu 75 EUR Willkommensbonus)
Muss ich auch eine Steuererklärung abgeben?
Das musst du und zwar zwingend! Sobald du dich entscheidest, P2P Investor zu werden, entscheidest du dich auch gleichermaßen dazu, eine Steuererklärung abzugeben. Das liegt daran, dass die P2P Plattformen auf deine Gewinne nicht automatisch die Kapitalertragssteuer abführen bzw. auch gar nicht abführen dürfen.
Bei den P2P Plattformen handelt es sich nämlich nicht um Finanzinstitute wie Banken, die zum Einbehalt der Steuer berechtigt sind. Niemand weiß also von deinen Gewinnen. Und um dies zu ändern, bist du verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben, auch wenn du unter dem Freibetrag liegst. Eine Nichtangabe der Zinsen, bedeutet Steuerhinterziehung! Siehe auch dazu das Video von Roland Elias von Steuern mit Kopf:
Kann ich bei meiner Plattform einen Freistellungsauftrag stellen?
Nein, denn sowohl die deutschen (z.B. Auxmoney) wie auch die außerdeutschen (z.B. Mintos) P2P-Plattformen führen keinerlei Steuer für dich ab, somit kannst du auch keinen Freistellungsauftrag bei ihnen stellen. Wie gerade angedeutet, heißt das für dich, dass du deine Einnahmen angeben solltest, um für das Finanzamt transparent zu bleiben. Hiermit belegst du dann auch eindeutig und nachweisbar für die Zukunft, dass du wirklich unter deinem Steuerfreibetrag in dem zu veranlagenden Jahr lagst. Fang nicht erst mit der Bekanntgabe an, wenn du schon über deinem Steuerfreibetrag liegst.
Laut meinen Internetrecherchen und diesem Artikel auf steuertipps.de ist eine genaue Angabe nicht zwingend erforderlich. Daher kannst du dich natürlich auch dafür entscheiden zu sagen: “Nö, ich lag unter dem Freibetrag” und kannst dir den Rest solange sparen, bis du die Freigrenze überschreitest. Ich empfehle dir hier aber ganz klar die Abgabe der Steuererklärung.
08.02.2020: P2P Kredite Steuern – Wie du die Zinserträge für deine Steuererklärung ermittelst
13.04.2018: Verluste aus P2P Krediten: Begradigung an der Steuerfront
22.07.2017: Alternative Besteuerung von P2P Krediten
13.02.2016: Wie du deine P2P-Gewinne versteuerst
Bekomme ich eine Steuerbescheinigung von meiner P2P-Plattform ausgestellt?
Das hängt davon ab, ob du bei einer deutschen oder bei einer außerdeutschen Plattform investierst. Bei den deutschen Plattformen, wie z.B. Auxmoney bekommst du einmal jährlich eine schriftliche Bescheinigung für das Finanzamt, welche du einfach den Anlagen deiner Steuererklärung beilegen kannst. Meist wird diese im ersten Quartal ausgestellt (bei Auxmoney z.B. Mitte Februar). Du findest sie dort im Bereich “Verwaltung” in deinem Anlegercockpit:
Bei außerdeutschen Plattformen wie Bondora oder Mintos wird die Sache interessanter. Du bist hier zum Teil gezwungen, dir deine Zinseinkünfte über die bereitgestellten Recherchetechniken selbst zusammenzusuchen. Auch wenn es bei den beiden genannten Plattformen mittlerweile Zinsbescheinigungen gibt, habe ich die Recherche mal exemplarisch in meinem Mintos-Portfolio gemacht:
Die Werte kannst du selbst also ganz einfach ermitteln, indem du auf den Bereich Kontoauszug gehst, einen Zeitraum angibst und nach der Zahlungsart “Zinsen” filterst. Beachte jedoch, dass eventuell noch andere Zahlungsarten für die Auswertung in Frage kommen können. Eine genaue Anleitung für den Abzug der Daten bei den verschiedenen Anbietern, bekommst du hier.
Immer mehr ausländische Plattformen stellen aber mittlerweile die Zinsbescheinigung aus, die alle deine Einkünfte belegen. Sollte das mal nicht der Fall sein, kannst du statt der Eigenrecherche auch den Support der P2P Plattform anschreiben. Oft schicken sie dir diese auch manuell zu. Das war bei Viventor z.B. lange der Fall.
Bitte beachte meinen Haftungsausschluss. Ich betreibe keinerlei Anlageberatung und spreche keine Empfehlungen aus. Auf allen P2P Plattformen, über die ich berichte, bin ich selbst investiert. Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr. Entwicklungen der Vergangenheit sind kein Indikator für zukünftige Entwicklungen! Links zu den P2P-Plattformen sind in der Regel Affiliate-Links, bei denen du Vorteile hast und ich eine kleine Provision verdiene.
Darf ich meine Verluste gegenrechnen?
Bis vor kurzem galt die Regelung, dass, wenn Zinsen nicht gezahlt werden, man sie auch nicht als Verlust ansetzen konnte. Es lagen also einfach keinerlei Zinseinnahmen vor, kein Verlust. Hier mal ein Beispiel, wie es bisher lief.
Ein einfaches Beispiel
Hans ist P2P-Investor und hat 200 EUR in einen Kredit mit 5 Jahren Laufzeit investiert und bekommt dafür jährlich seine Zinsen. Da er mit seinen restlichen Kapitaleinnahmen schon über seinem Freibetrag liegt, muss er sofort die Steuer zahlen:
- Erste Zinszahlung von 10 EUR im ersten Jahr, welche voll versteuert werden muss.
- Zweite Zinszahlung von 10 EUR im zweiten Jahr, welche voll versteuert werden muss.
- Dritte Zinszahlung von 10 EUR im dritten Jahr, welche voll versteuert werden muss.
- Vierte Zinszahlung von 10 EUR im vierten, welche voll versteuert werden muss.
- Im fünften Jahr fällt der Kredit aus. Es muss keinerlei Steuer mehr gezahlt werden. Allerdings bleibt Hans auf dem restlichen Verlust sitzen.
Das Verfahren hat sich jedoch geändert! Die Erklärung dazu ist jedoch zu lang für diesen Artikel. Daher findest du alles detailliert in diesem Artikel.
In der Praxis ist das Verfahren zur Anrechnung übrigens sehr träge, denn der Inkassoprozess dauert oft viele Monate oder Jahre und man weiß erst am Ende, wieviel Verlust man tatsächlich mit einem Investment gemacht hat. In der Zwischenzeit sind es einfach nur fehlende Zinsen.
Dann schau jetzt in meine P2P Plattform-Übersicht. Dort findest du weitere Informationen und / oder Artikel zu den Plattformen, auf denen ich investiere.
Wie sieht es aus, wenn ich Student bin?
Solltest du noch Student sein und dein Einkommen ist ohnehin relativ gering, greift hier der allgemeine steuerliche Freibetrag von 9.168 EUR (im Jahr 2019). Solltest du also im Jahr mit deinen gesamten Einkünften (auch Kapitalanlagen) unter dieser Grenze liegen, zahlst du keinerlei Steuer. Da ich aber selbst kein Student bin, kann ich dir hier keine Erfahrungswerte mitgeben, wende dich bitte im Zweifel an deinen Steuerberater.
Man glaubt es kaum, aber auch auf meinem YouTube-Kanal tummeln sich mittlerweile tausende von Investoren. Abonniere ihn jetzt um auch dort nichts mehr zu verpassen!
Was passiert mit den Gewinnen des Zweitmarktes?
Hier wird es interessant. Denn die Gewinne aus Veräußerungsgeschäften muss man prinzipiell mit angeben. Hier kann man dann natürlich auch seine Transaktionskosten ansetzen. Da ich aber selbst den Zweitmarkt wegen meiner passiven Anlagestrategie nicht nutze, kann ich dir hier aufgrund fehlender Erfahrung keine detaillierten Informationen preisgeben.
Allerdings gibt es in unserer Community diverse Diskussionen darüber. Schau einfach mal dort nach und wenn du eine sehr spezielle Frage hast, dann stell sie einfach. Einige der User haben schon mehrere Jahre Erfahrung und können dir bestimmt weiterhelfen. Auch im Forum von Claus gibt es viele alteingesessene Investoren und die meisten dort werden schon eine Steuererklärung gemacht haben. Auch hier lohnt sich sicher eine Nachfrage.
Was ist mit Cashback- und Bonus-Aktionen?
Immer wieder gibt es Sonderaktionen von den Plattformen. Ein beliebter Kandidat für sowas ist die lettische Plattform Mintos. In diesem Fall bekommst du zusätzliche Gutschriften auf dein Konto überwiesen. Musst du auch diese versteuern? Hierzu habe ich SteuernMitKopf-Experte Roland Elias gefragt und er teilte mir mit: “Im geringen Umfang sind Leistungen nach § 22 Nr. 3 EStG und bis 256 Euro (Freigrenze) steuerfrei. Wenn es aber gewerbliche Auswüchse annimmt, dann ist es zu versteuern.” Diese Grenze sollten die meisten Cashback-Aktionen nicht erreichen. Mach dir hier also nicht allzu viel Gedanken.
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Wo müssen die Kapitalerträge in der Steuererklärung angegeben werden?
Die Werte müssen in der Anlage KAP in der Zeile eingetragen werden, die für dich zutreffend ist. Du hast hier zwei Möglichkeiten:
Auszug aus der Anlage KAP
Inländische Kapitalerträge
Das gilt für z.B. Auxmoney. Deutsche Plattformen stellen dir den zuvor genannten Ausweis der Zinseinnahmen zur Verfügung. Hier kannst du sehen, wie hoch deine Zinseinkünfte im letzten Jahr waren.
Der darin ersichtliche Betrag muss in der Anlage KAP der Steuererklärung im Bereich „Kapitalerträge, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben“ in Zeile 14 („Inländische Kapitalerträge“) eingetragen werden. Achtung! Die Zeilennummer kann von Jahr zu Jahr variieren.
Solltest du Einkünfte aus mehreren deutschen Plattformen erzielen, kannst du die Einzelbeträge einfach addieren und die Gesamtsumme in das Feld eintragen.
Ausländische Kapitalerträge
Das gilt für z.B. Mintos, Bondora oder Estateguru. Ausländische P2P Plattformen stellen zwar wie schon erwähnt, immer öfter auch einen Ausweis der Zinsgewinne zur Verfügung. Die Regel ist das aber noch nicht. Im zweiteren Fall müssen die Zinsgewinne daher selbst berechnet werden, was weiter oben schon erklärt wurde.
Für die Steuererklärung müssen alle Zinserträge, Verzugszinsen etc. der von dir genutzten P2P-Plattformen nun aufsummiert werden. Diese Gesamtsumme trägst du wiederum im Anhang KAP der Steuererklärung ein. Hier ist die Zeile 15 („Ausländische Kapitalerträge“) im Abschnitt „Kapitalerträge, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben“ relevant. Achtung! Auch hier kann die Zeilennummer von Jahr zu Jahr variieren.
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Mein Tipp für deine Steuer
Wenn du deine Steuererklärung selbst erstellst, wird sie aus Erfahrungen leben. Das bedeutet, jedes Jahr wird es dir ein bisschen einfacher fallen. Es ist also nichts anderes, als ein Lernprozess und irgendwann ist es kein Problem mehr, wobei es das in meinen Augen auch jetzt schon nicht ist.
Mir ist bewusst, dass sich viele beim Thema “Steuer” wehren, sich nicht damit beschäftigen wollen und deshalb sogar das P2P-Investment verwerfen. Aber glaubt mir, so schlimm ist es keineswegs. Mein Tipp für dich: gebe lieber zu viel Informationen als zu wenig an. Wenn dir das alles zu kompliziert erscheint, setze entweder nur auf deutsche Anbieter oder ziehe einen Steuerberater hinzu. Weiterhin könnte auch das alternative System für dich interessant sein.
P2P Steuer in Österreich
Ich befasse mich nicht mit dem österreichischen Steuerrecht, jedoch habe ich scheinbar ein großes Publikum dort. Denn es gibt immer wieder E-Mails mit Fragen zur Besteuerung in Österreich. Unser fleißiges Community-Mitglied Christian hat nachgefragt und eine Antwort bekommen. Diese möchte ich hier mit dir teilen:
“Die von Ihnen angesprochene Thematik wird bereits in Rz 6225a der Einkommensteuerrichtlinien 2000 behandelt. Demnach stellen Einkünfte aus Darlehen von Privatdarlehensvermittlern (z.B Onlineplattformen für Privatkredite) Einkünfte aus Darlehen und nicht verbrieften sonstigen Forderungen, denen kein Bankgeschäft zu Grunde liegt, dar und sind demnach mit dem progressiven Einkommensteuertarif zu versteuern.
Die Besteuerung von Privatdarlehen erfolgt im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung; dazu ist eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Im Rahmen einer Arbeitnehmerveranlagung kann die Erklärung nicht erfolgen. Daher haben Sie allenfalls vorab einen Erklärungswechsel durchführen (von Arbeitnehmerveranlagung (L 1) auf Einkommensteuererklärung (E 1)). Dies ist in FinanzOnline unter dem Menüpunkt “Eingaben/Anträge/Erklärungswechsel” (Antrag auf Wechsel der Einkunftsart und der abzugebenden Erklärungen) möglich. Weiters relevant ist das Formular E1kv (Beilage zur Einkommensteuererklärung E 1 für Einkünfte aus Kapitalvermögen) und bei Einkünften aus Privatdarlehen die Kennzahl 857. In dieser Kennzahl sind die saldierten Einkünfte (Gewinn abzüglich Verluste) anzugeben.
Sofern Sie Einkünfte aus Privatdarlehen beziehen, sind Sie grundsätzlich verpflichtet, jeweils für ein abgeschlossenes Kalenderjahr eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Dabei haben Sie sämtliche Einkünfte zu erklären, die Ihnen in diesem Kalenderjahr, für das die Erklärung abgegeben wird, zugeflossen sind und unabhängig davon, ob und wann eine Überweisung ins Inland erfolgt. Die Erklärungsfrist endet am 30. April des Folgejahres oder bei elektronischer Übermittlung der Erklärung am 30. Juni des Folgejahres.
Sofern in Ihrem Einkommen eines Kalenderjahres lohnsteuerpflichtige Einkünfte enthalten sind, kann eine Veranlagung unterbleiben soweit Sie keine anderen Einkünfte bezogen haben, die den Gesamtbetrag von 730 Euro übersteigen. Zu den anderen Einkünften zählen grundsätzlich sämtliche nicht lohnsteuerpflichtigen Einkünfte, wobei Grundstücks- und Kapitalvermögenseinkünfte, die den besonderen Steuersätzen unterliegen, ausgenommen sind.”
Danke dir Christian für deine Nachfrage. Ich denke, damit ist schonmal alles grundlegende geklärt.
Dann schau dir unbedingt diese Seite an. Da findest du alles was du für den Start in dein Investment in P2P Kredite brauchst.
P2P Steuer – Der Artikel als Video
Wie hat dir der Artikel gefallen? Schreib es in die Kommentare! Ich würde auch sehr gerne mehr über deine Erfahrungen mit der Steuererklärung und den P2P-Krediten wissen.
Beitragsbild: freeimages.com @ Dorian Widling (Freeimages License)
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Hallo Lars,
sorry, wenn die Frage schon beantwortet wurde, ich habe sie spontan nicht gefunden. Mintos weißt ja in seinem Account Statement “discount on secondary market transactions” aus. Sind das ganz normal “Kapitalerträge”, oder ist das was anderes?
Theoretisch kaufe ich damit Schulden günstiger ein, oder? Also ist das so als wenn ich eine Anleihe für unter 100% erwerbe. Da müsste ich auf die Differenz dann ja auch keine Steuer zahlen, wenn ich bis endfälligkeit halte, richtig?
Hi Timo,
das ist eine gute Frage, auf die ich so spontan keine Antwort habe! Ich informiere mich darüber mal und werde die Frage in der nächsten Podcast Q&A beantworten. Einfach abonnieren und du bekommst die Antwort mit. Ich erweitere das dann auch hier im Artikel.
Grüße
Lars
Hi Timo,
ich denke auch, dass es wie bei Anleihen ist. Und bei Anleihen muss man ebenso den Kursgewinn versteuern, wenn ein Veräußerungsgewinn gemacht wurde. Ob die Veräußerung durch vorzeitigen Verkauf oder erst durch Rücknahme bei Endfälligkeit geschieht, macht meines Erachtens keinen Unterschied.
@Lars
Dein Podcast ist doch schon längst abonniert! 😀
Danke fürst Kümmern und frohe Ostern!
@Rene
ist das so? Muss ich den Kursgewinn bei einer Anleihe, die ich bis zur Endfälligkeit gehalen habe versteuern?
Jetzt, wo ich das ganze nochmal schreibe klingt das irgendwie einleuchtend, im ersten Kommentar fand ich die Idee noch Unsinn.
Hi Leute,
Es gab einen Passus für Studenten, die über P2P bereits investieren können.
Solange der Steuergrundfreibetrag nicht durch die Steuern der Zins-Einkommen überschritten wird, sind die Gewinne unterm Strich steuerfrei.
Die Einnahmen aus Zinsen über Bondora müssen diese rund 9100€ überschreiten beziehungsweise den Durchschnittssteuersatz von 25% (+Soli+Kirchensteuer).
Rechenbeispiel:
Steuertabelle (2019) zeigt, dass ab ca. 45000€ pro Jahr ~ 27% Steuern (= Höhe der KEr-Steuer) anfallen und zu zahlen sind.
Das heißt bis dahin sind die Einnahmen für Studenten oder jemanden der die Freibeträge nicht überschreitet steuerfrei.
Soweit sind das meine Resultate und Interpretation der Gesetze. (Rest ist Auslegung des Finanzamtes)
Grüße Felix
Super Beitrag Lars, vielen Dank dafür. Ich wollte eigentlich nur wissen ob ich die Cashback Gewinne auch mit angeben muss und hab noch viel mehr Infos bekommen. Zurecht auf Platz 1 bei Google wenn man nach “Mintos Cashback in Steuererklärung” sucht. 😉
Hi Jan,
danke dir für deinen Kommentar! Ja, wir haben unsere Hausaufgaben gemacht 😉
Viele Grüße
Lars
Bin kein Steuerberater, aber habe das hier gefunden, woraus ich schließe, dass man es nicht angeben muss, wenn man unter der u.a. Freigrenze liegt.
https://www.steuern.de/steuererklaerung-anlage-so.html
Wann Sie die Anlage SO ausfüllen müssen
Die Anlage SO ist für folgende Fälle gedacht:
[…]
– Sie haben Einkünfte aus sonstigen Leistungen (z. B. gelegentliche Vermittlung von Versicherungen oder Bausparverträgen oder Vermietung von beweglichen Gegenständen, wie z. B. Fahrzeugen) von über 255 EUR im Jahr erzielt.
Hallo Community und Lars,
wie würdet Ihr denn Geld für Kinder (natürlich nur ein Teil, das Risiko ist klar) in p2p anlegen?
Momentan ist ja nur Bondora G&G mit einem extra Konto möglich.
Wie macht ihr das?
Danke Jan
Hi Jan,
ich habe für meinen Sohn auch ein Konto bei G&G angelegt. Das ist super, da er dort täglich sehen kann, wie sein Geld wächst.
Viele Grüße
Lars
Bei den Kindern muss man sich ja überlegen, wieviel Kapital man denen an einem bestimmten Stichtag in die Hand geben will. Müssen das wirklich riesige Summen sein (wenn ich bei der Geburt mit P2P anfange kann sich das ja schon summieren)? Mir genügt da erstmal ein klassisches Sparkonto, auf das dann auch die Großeltern z.B. zu Geburtstagen Geld überweisen können, da kommt dann schon genug über die Jahre zusammen. Wenn ich meine Kinder später finanziell unterstützen will kann ich das dann auch vom eigenen P2P-Account abzweigen. Ist immerhin besser als wenn sich doch irgendwann mal eine Plattform in Luft auflöst. Erschwerend kommt halt noch dazu, dass man ohne Personalausweis auf den meisten Plattformen keinen zweiten Account anlegen kann.
Ich stimme Tommy zu. Ich habe lediglich einen kleinen Kapitalstock auf seinen Namen und ein Aktiendepot angespart. Der Rest geht auch über meine persönlichen Accounts, die ich ihm dann, je nach Bedarf, auszahlen werde.
Hallo
in meiner Steuerbescheinigung von Mintos sind folgende 3 Posten aufgeführt:
1. interest income
2. capital gain
3. campaign rewards
Muss ich dann die Summe aller 3 Posten im KAP-Formular angeben?
Hi Ralf,
meines Erachtens nur 1 und 2. 3 sind Werbeprämien, die unter den im Artikel besprochenen Punkt fallen.
Viele Grüße
Lars
Hallo,
danke für den interessanten Artikel.
Wie verfahre ich denn wenn ich nur Bondora Go & Grow habe? Lt. Bondora wird die Steuer ja erst fällig, wenn man sich den Betrag auszahlen lässt und der Betrag die Summe der Einzahlungen überschreitet.
Beispiel: ich lege 5000 EUR für 10 Jahre bei Go & Grow an und lasse mir die Summe erst nach 10 Jahren auszahlen.
Spontan würde ich sagen, dass ich die angefallenen Zinsen jährlich in der Steuererklärung angebe.
Was meinst Du dazu?
Danke und Gruß,
Mike
Hi Mike,
du bekommst vor der Auszahlung keinerlei Zinsen von Bondora gutgeschrieben, also kannst du auch nichts angeben. Das Thema wurde im Go & Grow Artikel behandelt, schaue da mal rein.
Viele Grüße
Lars
Hallo Lars,
danke für die Info, den Go & Grow-Artikel hatte ich schon vorab gelesen – mein Punkt ist ein anderer: auch wenn ich jährlich keine Zinsgutschrift erhalte muss ich sie vielleicht doch angeben, weil die Bondora-Praxis – Gutschrift erst bei Auszahlung – m.E. nicht mit dem deutschen Steuersystem kompatibel ist.
Deshalb wäre meine Vermutung, dass es sicherer wäre, die Zinsen quasi virtuell jährlich anzugeben.
Oder?
Danke und Gruß,
Mike
Hi Mike,
das ist sicherlich richtig. Aber was willst du angeben? Du hast keine Gutschrift 🙂 Was machst du, wenn du es angibst und die Zinsen, aus welchem Grund auch immer, dann nicht bekommst?
Viele Grüße
Lars
Ich habe eine kurze Frage die mir dieses Jahr im Hinblick auf die Steuer aufgefallen ist. Eröffnungsprämien und Cashback-Aktionen von den P2P-Seiten gelten ja als sonstige Einkünfte, die bis zu einem Betrag von 256€ (?) im Jahr steuerfrei sind, oder? Meine Frage ist jetzt, muss ich diese Einkünfte in jedem Fall (auch unterhalb des Freibetrages) angeben? Oder nur, wenn ich den Freibetrag überschreite (mit Verweis auf den betreffenden §)? Danke schon mal im voraus!
Hi Felix,
die Cashback-Aktionen haben nicht mit Kapitalerträgen zu tun, daher nutzt hier der Freibetrag auch nichts. Ob du die angeben musst oder nicht, weiß ich leider nicht. Mach es doch einfach mal und schaue, ob sie dir was abziehen und kläre das dann mit dem Finanzamt direkt. Ne bessere Auskunft als eigene Erfahrungen wirst du nicht machen können.
Viele Grüße
Lars
Mir ging es jetzt primär um die Eröffnungs- und Werbungsprämien, die ja öfters in Form eines Cashbacks ausgezahlt werden. Dass sind keine Kapitalerträge, soweit klar, deswegen schrieb ich ja dass man das als sonstige Einkünfte versteuern muss. Hätte ja sein können, dass jemand damit schon Erfahrung hat, wie das Finanzamt das sieht. Das “Problem” sollten ja viele haben.
Bisher habe ich dazu noch keine Erfahrungen sammeln können. Ich nutze diese Prämien aber auch nicht wirklich. Vielleicht fragst du mal in der Community nach?
Wie jetzt? Ich dachte wir würden Dich durch das Anklicken der Anmelde-Links auch finanziell unterstützen 😉
Das schon Tommy, aber das läuft nicht über Mintos direkt, sondern über einen Drittanbieter in Norwegen. Ansonsten hätte ich Spaß mit der Steuer 😀
Hallo Lars,
danke für den Artikel. Ich habe mit der Steuererklärung kein Problem und bin mit dem Beitrag einfach nur sicherer geworden wie ich meine Steuererklärung nächstes Jahr machen muss. Ich habe auch deine Alternative Variante gelesen, diese ist mir persönlich aber zu heiß. Ganz schnell hinterzieht man Steuern und das kann meiner Karriere oder mir privat echt schaden.
Ich nutze immer Wiso und mit dem Programm super zufrieden. Da ich den Bescheid prüfen kann und alles und die Kosten für das Programm darf man auch absetzen. Die ersten habe ich noch komplett über Elster gemacht und das ging eigentlich auch. Aber so holt man sich noch den ein oder anderen Tipp und pauschalen werden von allein eingetragen.
Also für jeden der damit anfängt ein Empfehlung.
Ich glaube aber das früher oder Später eine Kapitalertragssteuer bei den Plattformen anfällt bzw. die Plattformen es direkt als Quellensteuer abführen müssen. Das sich ein Land auf Dauer solche Einnahmen entgehen lässt, wage ich zu bezweifeln.
Gruß Stephan
Hi Stephan,
danke dir für deine persönlichen Erfahrungen zu dem Thema!
Viele Grüße
Lars
Hallo Lars,
ich habe einmal eine Anfrage an das Österr. Finanzministerium zu dieser Thema geschickt und folgende Antwort bekommen. In der Anfrage habe ich explizit auf Platformen wie Mintos und Viainvest verwiesen.
“Die von Ihnen angesprochene Thematik wird bereits in Rz 6225a der Einkommensteuerrichtlinien 2000 behandelt. Demnach stellen Einkünfte aus Darlehen von Privatdarlehensvermittlern (zB Onlineplattformen für Privatkredite) Einkünfte aus Darlehen und nicht verbrieften sonstigen Forderungen, denen kein Bankgeschäft zu Grunde liegt, dar und sind demnach mit dem progressiven Einkommensteuertarif zu versteuern.
Die Besteuerung von Privatdarlehen erfolgt im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung; dazu ist eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Im Rahmen einer Arbeitnehmerveranlagung kann die Erklärung nicht erfolgen. Daher haben Sie allenfalls vorab einen Erklärungswechsel durchführen (von Arbeitnehmerveranlagung (L 1) auf Einkommensteuererklärung (E 1)). Dies ist in FinanzOnline unter dem Menüpunkt “Eingaben/Anträge/Erklärungswechsel” (Antrag auf Wechsel der Einkunftsart und der abzugebenden Erklärungen) möglich. Weiters relevant ist das Formular E1kv (Beilage zur Einkommensteuererklärung E 1 für Einkünfte aus Kapitalvermögen) und bei Einkünften aus Privatdarlehen die Kennzahl 857. In dieser Kennzahl sind die saldierten Einkünfte (Gewinn abzüglich Verluste) anzugeben.
Sofern Sie Einkünfte aus Privatdarlehen beziehen, sind Sie grundsätzlich verpflichtet, jeweils für ein abgeschlossenes Kalenderjahr eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Dabei haben Sie sämtliche Einkünfte zu erklären, die Ihnen in diesem Kalenderjahr, für das die Erklärung abgegeben wird, zugeflossen sind und unabhängig davon, ob und wann eine Überweisung ins Inland erfolgt. Die Erklärungsfrist endet am 30. April des Folgejahres oder bei elektronischer Übermittlung der Erklärung am 30. Juni des Folgejahres.
Sofern in Ihrem Einkommen eines Kalenderjahres lohnsteuerpflichtige Einkünfte enthalten sind, kann eine Veranlagung unterbleiben soweit Sie keine anderen Einkünfte bezogen haben, die den Gesamtbetrag von 730 Euro übersteigen. Zu den anderen Einkünften zählen grundsätzlich sämtliche nicht lohnsteuerpflichtigen Einkünfte, wobei Grundstücks- und Kapitalvermögenseinkünfte, die den besonderen Steuersätzen unterliegen, ausgenommen sind.”
Ich denke, für österr. Investoren ist damit alles klar.
SG,
Christian
Hi Christian,
danke dir! Damit erweitere ich mal den Artikel in nächster Zeit.
Viele Grüße
Lars
Hi Christian,
Verstehe ich das richtig, laut
:
“In dieser Kennzahl sind die saldierten Einkünfte (Gewinn abzüglich Verluste) anzugeben.”
Kann man also auch ausgefallene Kredite gegenrechnen?
Grüße
Max
Hallo Lars,
ich habe bei Mintos den Tax bericht angefordert und folgende Mail erhalten:
Zitat on:
“Ihr über Mintos generiertes und zu versteuerndes Einkommen für das Jahr 2018 ist:
Interest income
EUR 4494
Capital gain
EUR 0.06
Campaign rewards
EUR 0.16
Zitat off
Diese Zahlen verstehe ich nicht und weiß auch nicht was die englischem Begriffe bedeuten.
Kannst Du mir vielleicht einen Tip geben?
Danke Jan
Hi Jan,
klar, “Interest” sind deine Zinsen. “Capital Gain” bezeichnet einen Kapitalwachstum, aber k.A. was genau die damit meinen. Frag mal bitte nach. “Campaign Rewards” sind Einnahmen aus Sonderaktionen.
Viele Grüße
Lars
Hi Jan,
ergänzend zu Lars möchte ich noch anmerken, dass “Capital Gains” die Erträge aus Kursgewinnen/-verlusten sind.
Also wenn du Kredite für mehr oder für weniger gekauft hast, als du sie dann verkauft hast.
Bzw. wenn du sie mit Auf-/Abschlag gekauft hast und dann regulär 100% zurückgezahlt bekommen hast.
Da es keine Aktien sind, kommt (nach derzeitiger Regelung und nach meiner steuerlichen Laienmeinung) die Summe aus Zinsen und Kursgewinnen (Capital Gain) in Zeile 15.
Danke für die Ergänzung Rene
Vielen Dank René.
Ich habe die steuer- Erklärung abgegeben und keine Daten in die Felder Kapitalerträge eingegeben da in Summe unter Freibetrag. (Alternative Regelung). Vielleicht mache ich das aber noch um lückenlos dokumentieren zu können. Manjana ?
Hi Jan,
die alternative Regelung hat nichts mit dem Freibetrag zu tun, sondern mit der Art der Gutschriften.
Grüße
Lars
Hallo Jan,
also ich denke, da scheinst du was durcheinander gebracht zu haben.
Man muss alle Kapitaleinkünfte angeben, die noch nicht der deutschen Besteuerung unterlegen haben. Wie z.B. die ausländischen p2p-Zinsen.
Meiner Ansicht nach gilt das auch, wenn man noch unter Sparerfreibetrag ist. Denn man kann sich seine Erträge nicht selber freistellen, sondern dies können nur Banken oder das Finanzamt machen.
Die sog. “alternative” Auffassung der Besteuerung hat damit nicht direkt was zu tun, sondern sie besagt, dass erst bei Überweisung auf dein eigenes deutsches Bankkonto ein Zufluss und damit eine Steuerpflicht stattgefunden haben soll. In diesem Fall müsstest du die Einkünfte wohl trotzdem angeben und insbesondere gleichzeitig gegenüber dem Finanzamt deine abweichende Auffassung darlegen.
Wenn du die Einkünfte aber gar nicht abgibst, dann hast du deinen Freibetrag jetzt auch gar nicht dafür in Anspruch genommen.
PS: Alles nur meine Laienmeinung. Habe keine steuerfachliche Ausbildung o.ä.
Hallo Rene,
Danke für Deine Antwort. Das leuchtet mir ein. 😉
Dann werde ich mal meine Tabelle ergänzen und die Erträge angeben.
Ist ja noch nicht soviel.
Ich habe noch zwei Anfängerfragen bei denen Du mir vielleicht helfen kannst wenn Du möchtest.
1.) muß ich die Erträge die das Finanzamt weiß (da in D geflossen): Zinsen von Tages-&Festgeld, Dividenden die auf das Verrechnungskonto eingegangen sind usw. auch in der Steuererklärung angeben? Das Finanzamt bekommt doch von den Banken in D alles gemeldet? Muß ich das trotzdem eintragen?
2.) Zinsberechnung Bondora Go&Grow im Vergleich zu einer normalen Bondora Portfolio Manager
Vielen Dank schon mal
Jan
Hi Jan,
ich antworte mal 🙂
1. Du bekommst eine Erträgnisaufstellung deiner Bank und kannst die entsprechenden Summen übertragen. Steuern werden dir in der Regel schon durch die Bank abgezogen oder von deinem Freibetrag.
2. Bei Go & Grow kommt es zu einer Art Steuerstundung, da du keine Gutschriften bekommst, bis du auszahlst. Das hast du beim normalen Portfolio Manager nicht. Ist in meinem Artikel zu Bondora Go & Grow dazu genauer erklärt.
Viele Grüße
Lars
Du musst nur dann alle deine Kapitaleinkünfte erklären, wenn du eine Günstigerprüfung machen lassen willst.
Ansonsten kannst du meinem Verständnis nach jene Einkünfte weglassen, die bereits der deutschen Besteuerung unterlegen haben, also wo bereits Abgeltungssteuer abgezogen wurde oder der Freistellungsauftrag gegriffen hat (oder mit Verlusttopf verrechnet wurde). Daher auch der Name: Die Abgeltungssteuer hat hier abgeltende Wirkung, d.h. die Steuerpflicht ist dann schon abgegolten.
Du musst in der Steuererklärung lediglich angeben, wieviel du vom Steuerfreibetrag bereits verbraucht hast.
Ergänzung:
Der „Extremfall“ ist ja der, wo du ausschließlich solche Kapitaleinkünfte hast, wo schon die AbgSt abgezogen wurde oder ein Freistellungsauftrag gegriffen hat.
In so einem Fall kann man dann auf die Anlage KAP komplett verzichten.
Hallo zusammen,
wie ist es bei Fast Invest?
Sehe ich das richtig, dass es dort erstens keine Steuerbescheinigung gibt?
Und zweitens man sich noch nicht mal einen Kontoauszug runterladen kann, über den mal in Excel sich die Jahreserträge selbst ausrechnen könnte?
Wie macht ihr es bei Fast Invest?
Ich bin dort erst Ende 2018 mit einer kleinen Summe eingestiegen, und konnte die paar wenigen Zinsflüsse noch einzeln selbst zusammenzählen. Ende 2019 wird das nicht mehr so einfach sein…
Hi Rene,
so sieht das bei Fast Invest aus 🙂 Du beschreibst es genau richtig. So weit sind sie noch nicht, ich habe das aber schon alles bei denen angebracht. Wie es sich aber für eine Plattform mit dem Rating gehört, haben sie bisher nichts davon umgesetzt 😀
Hoffen wir, dass sie es bis zum Ende dieses Jahres hinbekommen.
Viele Grüße
Lars
Ich habe dem Support jetzt eine Mail geschrieben, wie sie sich das vorstellen.
Mit der abschließenden Frage
“You do not expect your investors to click through page-by-page in their account and copy the numbers by hand, do you?”
Mal sehen, (ob) was geantwortet wird…
Update: Als Antwort auf meine Anfrage haben sie mir eine PDF-Bescheinigung über meine Zinsen für 2018 geschickt.
Und außerdem gemeint, dass sie an der Verbesserung ihrer Website arbeiten und es bald bessere Filter geben wird.
Haha, so schnell kann es gehen! Eine super Info.
moin
ich hab denen eine mail geschickt wegen der steuerbescheinigung.
4 stunden später hatte ich eine per mail bekommen.
top.
Irgendwie geht alles, ob das allerdings “top” ist, weiß ich nicht 🙂 Top wäre, wenn man es mit einem Klick hätte.
Hallo Lars, besten Dank für den tollen Artikel und dein neues Video zum Thema Steuer.
Ich mach’ nun auch schon meine zweite Steuererklärung die P2P-Einkünfte einschließt und möchte über meine Erfahrungen mit den Steuerbescheinigungen verschiedener Plattformen mit allen Interessierten teilen.
Als Vorbemerkung möchte ich vorausschicken, dass die nachfolgende Bewertung natürlich als meine persönliche, rein subjektive Bewertung zu verstehen ist.
Zudem möchte ich anmerken, dass ich alle Buchungssätze von den Plattformen (soweit möglich) monatlich herunterlade und via Pivot-Tabellen je Transaktionsart auswerte. Am Anfang eines neuen Jahres mach’ ich dann nochmals einen Komplett-Download vom Vorjahr und werte die verschiedenen Buchungsarten (Zinsen, Boni etc.) aus.
Bei den meisten Plattformen passt alles, und am Jahresende kommt auch wirklich das raus was ich “monatlich” bereits ausgewertet habe (und auch online in der Kontoverwaltung der jeweiligen Plattform ausgewiesen wird). Die Salden stimmen meist sogar auf den Euro-Cent.
Positiv: Viainvest, Twino, Swaper, PeerBerry und auch Robocash (Nachdem ich einen Bug gemeldet habe und der auch umgehend behoben wurde).
Neutral: EstateGuru. Hier stimmen m.E. die Salden und ausgewiesenen Einkünfte. Die Nachvollziehbarkeit/Auswertbarkeit ist für mich jedoch zu eingeschränkt.
Ebenfalls nicht ganz so transparent/nachvollziehbar ist es auch bei Bondora, wenn man die Rückflüsse der “normalen Plattform” automatisch in eine in Go & Grow Konto reinvestieren lässt.
Die ausgewiesenen Zinsen (ohne Go & Grow) stimmen soweit ich das ermitteln kann. Etwas verwirrend ist es aber, dass im allgemeinen Steuerbericht Go & Grow ausgewiesen wird, und dass es dann zusätzlich noch einen separaten Steuerbericht für Go & Grow gibt – aber lieber doppelt als gar nicht 😉
Anmerkung: Wer sowohl klassisch, als aus in Go & Grow investiert (und das selbst auswertet) bei dem wird es öfters zu kleinen Differenzen in den Salden kommen – zumindest ist das bei mir so. Dies kann ich aber verschmerzen. Der Ursache hierfür nachzujagen loht sich in meinem Fall nicht. Mir ist der Zeitaufwand für Nachfragen und Recherchen einfach zu hoch.
Negativ: Zu Bulkestate gibt es nicht viel zu sagen Meine Erfahrungen sind: Keine Steuerbericht, Kontoübersicht und eigene Auswertemöglichkeit sehr dürftig, und der Support ist zwar freundlich aber wenig hilfreich – es tut sich Nichts 🙁
Etwas anders sieht es in meinem Mintos Konto aus. Hier stimmen die Salden zwischen Plattform und meinen eigenen Auswertungen zwar auf Monatsbasis, aber in der Steuerbescheinigung passen die Jahressummen nicht – da kann ich hin und her rechnen wie ich will 🙁 Der Support hat mich auf meine erste Anfrage hin – Sorry für die harte Wortwahl – mit pauschalen, fadenscheinigen Begründungen abgewimmelt (das ist zumindest mein Eindruck). Auf mein Nachfassen hin, in einer zweiten Email habe ich bis heute nichts mehr gehört. Dabei ist die Abweichung nicht Ohne. Bei mir beträgt diese ca. 5% der Einkünfte. Zudem stimmen auch die ausgewiesen Bonus-Beträge (Cash-Back + Affiliate Bonus) in keinster Weise.
Mich würden auch eure Erfahrungen sehr interessieren – vor allem von mintos bin ich enttäuscht. Wie sieht es da bei euch aus? Habt ihr auch schon selbst nachgerechnet?
Hey Gilbert,
danke dir für deine Erfahrungen. Bulkestate ist wirklich schade. So viel Aufwand sollte es nicht sein, eine Steuerbescheinigung hinzubiegen. Auch das mit Mintos habe ich schon öfter gehört (auch hier in den Kommentaren). Ich persönlich mache keine eigene Rechnung, sondern nehme einfach die Steuerbescheinigungen wie sie sind. Kannst du prozentual sagen, wie hoch die Abweichung im Gesamten auf Basis deiner aktuellen Zahlen ungefähr ist?
Viele Grüße
Lars
wenn du die bescheinigung so nimmst wie die ist als beispiel mit differenz mit -5% ist die dann im folgejahr +5% ?
Hi,
kann sein, aber das hängt von deinen Werten ab. Du solltest immer zusehen, dass alles passt. Zur Not mit Hilfe des Supports.
Viele Grüße
Lars
Hi,
ich zitiere mal Thomas (Kommentar April 2018)
“Auf Nachfrage bei Mintos (super Support übrigens) sagte man mir, dass die Zinsen immer etwas verspätet gezahlt würden (10 Tage). Von daher ist folgender Zeitraum zu berücksichtigen: 11.01.2017 – 10.01.2018. Dann stimmte es wieder überein.”
Könnten deine Abweichungen damit zusammenhängen?
Ich bin selbst erst vor ca.einem Monat eingestiegen und habe daher noch Zeit bis zur ersten P2P relevanten Steuererklärung.
Gruß Rebekka
Ja, daran liegt es eindeutig!
Danke für die Aufmerksamkeit Rebekka!
Hallo Rebekka, danke für deinen Kommentar.
… das mit Datum hab’ ich (unter anderen) auch schon zu hören bekommen. “Allgemeine Antwort” eben 🙁
Ich habe mir dann auch die Mühe gemacht und die Auswertung nochmals für den angegebenen Zeitraum durchzuführen – Ergebnis: Passt natürlich trotzdem nicht! Am Ergebnis hat sich nicht viel geändert.
So kann man die Anfragen auch beantworten. Nichts konteres wie es zum Unterschied kommt… Antwort bis heute immer noch Fehlanzeige.
Wie hoch ist denn die Abweichung? Geht es nur um ein paar Cent oder sind es nennenswerte Beträge? Bei ersterem würde ich es einfach so hinnehmen und keine Zeit darauf verwenden. Du hast am Ende kaum Verlust bzw. kaum Gewinn dadurch und deine Zeit ersetzt dir niemand 🙂
Hallo Lars,
vielen Dank für deine tollen Artikel. Ich dachte immer, das ich erst besteuern muss wenn ich mir es auszahlen lasse. Jetzt wurde ich eines besseren belehrt. Ich bin unter dem Steuerfreibetrag, habe es aber in den beiden letzten Steuererklärungen nicht mit angegeben. Muss ich jetzt mit Konsequenzen rechnen? Wie verhalte ich mich jetzt?
Lg
Hi Robert,
danke für deinen Kommentar. So dachte auch ich anfangs. Aber leider ist es direkt fällig. Ich denke aber, du musst mit keinerlei Konsequenzen aufgrund der Nichtangabe rechnen.
Viele Grüße
Lars
Hallo Lars,
gilt das Zu- und Abflussprinzip also nicht mehr??? Das klang doch ganz logisch, daß ich erst versteuern muss, wenn mir das Geld nach Auszahlung auf meinem Konto zur Verfügung steht.
Schöne Grüße, Martin
Hi Martin,
das galt noch nie. Du musst das Geld immer direkt versteuern, wenn es auf deinem P2P Konto ankommt.
Viele Grüße
Lars
Hallo Lars,
das mit der “alternativen Besteuerung” (Luis Pazos) ist ja laut Elias (Steuern mit Kopf) reine Theorie. Warum gibt es keine definitive Antwort von einem Finanzamt zu dieser Frage, ob auch diese Alternative gewählt werden kann, oder ob man sich da strafbar macht? Auch wenn P2P eine relativ neue Sache ist, muss es da doch eine rechtssichere Antwort geben.
Gruß, Martin
Hi Martin,
die gibt es in der Community. Wurde abgelehnt. Aber vermutlich, weil man sie direkt darauf hingewiesen hat und sie es nicht verstehen. Schau dir am besten mal die Diskussion dazu an.
Viele Grüße
Lars
Hallo Lars, hab mir die Steuerbescheinigung 2018 von Mintos heruntergeladen. Die zu versteuernden Zinsen stimmen aber nicht mit dem Kontoauszug überein. Wie kann ich das verstehen?
Viele Grüße
Hi Spezi,
danke für deinen Kommentar. Das kann ich dir aber leider nicht beantworten. Diese Antwort zu deinem Konto müsstest du dir von Mintos direkt holen.
Viele Grüße
Lars
Etwas weiter oben ist ein Kommentar, in dem Erwähnt wird, dass eh hier wohl ca. 10 Tage Differenz zw. Anzeige und Anrechnung gibt. Könnte damit zusammenhängen.
Hallo Lars,
ich habe mir diesen Artikel jetzt wiederholt durchgelesen. Danke dafür. Ich werde mich zunächst für die alternative Besteuerung entscheiden und darüber einen kurzen Artikel veröffentlichen. Das Original ist Klasse, jedoch auch – sicher der Materie geschuldet – ziemlich ausführlich.
Viele Grüße
Jan
Hi Jan,
danke dir für deinen Kommentar. Die alternative Besteuerung ist sicherlich auch eine Option. Viel Erfolg damit!
Viele Grüße
Lars
Hallo Lars,
ich finde es schade, dass in dem Artikel nur auf 0815 Dinge eingegangen wird. Leider überhaupt nicht, wie ich die ausländische Quellensteuer anzugeben habe und wie das gegen gerechnet wird mit der Kapitalertragssteuer.
Weiter oben in den Kommentaren habe ich etwas gelesen von “bei P2P-Krediten zahlst du keine Quellensteuer”. Diese Aussage ist so nicht korrekt (damals eventuell schon), auf jeden Fall 2018/2019 ist sie nicht korrekt. Ich bin bei zwei Plattformen investiert, wo ich auch Quellensteuer zahle. Bei NeoFinance und bei Finbee. Dort kann man z.B. auch ein Formular einreichen (DAS-1), damit die Quellensteuer von 15 auf 10 % reduziert wird. Aber die 10 % sind weiterhin zu zahlen.
Beste Grüße
Thorsten
Hi Thorsten,
ich finde ebenfalls die extrem hohen Ansprüche an einen Hobbyblogger ganz schön schade 🙂 Nur weil die beiden Themen nicht dabei sind, sollte man es nicht als 0815 abstempeln. Ich kenne keinen Artikel im Netz der das Thema umfangreicher beleuchtet als dieser hier. Ich schreibe hier größtenteils aus meinen eigenen Erfahrungen, und daher kann ich auch nichts über Quellensteuer oder Anrechnung schreiben. Wenn du selbst Erfahrungen dazu gemacht hast, nehme ich die sehr gerne in den Artikel auf, damit alle etwas davon haben.
Viele Grüße
Lars
Hi, ich bin 18 und noch Schüler und möchte gerne erste Erfahrungen im Bereich p2p machen. Wenn ich jetzt anfange in p2p zu investieren, müsste ich dann obwohl ich sonst keine Einkünfte habe, aufgrund von meinetwegen 30 Euro Zinsertrag im Jahr eine Steuererklärung abgeben?
Würde mich sehr über eine Antwort/Hilfe freuen.
Hi Felix,
meiner Meinung nach ja. Schau mal hier:
https://passives-einkommen-mit-p2p.de/wie-du-deine-p2p-gewinne-versteuerst/#Muss_ich_auch_eine_Steuererklaerung_abgeben
Natürlich liegt die Entscheidung am Ende bei dir. Da die Steuererklärung bei dir aber ein Mini-Aufwand sein sollte, mach sie einfach 🙂 Dann übst du das Verfahren auch direkt für später.
Viele Grüße
Lars
Hallo Felix, vielleicht rentiert sich ja eine Steuererklärung für dich aus folgendem Grund: Verlustvortrag. Du kannst Aufwendungen die du hast für spätere Jahre anmelden und dann Steuern sparen wenn du ‘richtig’ verdienst. Aber da musst du dich selber kümmern ob und wie das geht. Jan
Hi Lars,
danke für deinen Beitrag!
Sind die Bonuseinkommen von z.B. Bondora zu vesteuern?
Bondora schreibt im TaxReport: “Bitte beachten Sie, dass Sie Ihr Bonuseinkommen abhängig von Ihrem Wohnsitzland versteuern müssen.”
VG
Hi Daniel,
der Punkt ist hier im Artikel erwähnt:
https://passives-einkommen-mit-p2p.de/wie-du-deine-p2p-gewinne-versteuerst/#Was_ist_mit_Cashback-Aktionen
Sollte recht easy sein 🙂
Viele Grüße
Lars
Muss ich diese Erträge denn trotzdem angeben? Auch wenn sie unterhalb des Freibetrages liegen?
Das kann ich dir nicht mit Sicherheit sagen, ich denke aber nicht.
Muss ich die Summe der Cashback-Aktionen irgendwo eintragen, wenn die Summe unterhalb der Freigrenze bleibt? Wenn ja, wo?
Hi Thomas,
ich denke nicht. Solange du alles nachweisen kannst ist das kein Problem. Oberhalb der Grenze sind es vermutlich dann selbstständige Einnahmen würde ich schätzen. Alle Angaben ohne Gewähr 😉
Viele Grüße
Lars
Moin,
heißt das erst wenn ich das Geld im Ausland abziehe muss ich das bei der Steuererklärung angeben ?
Solange das Geld und alle Gewinne drauf bleiben brauche ich nichts zu tun ?
Danke
Hi,
nur wenn du das Modell der alternativen Versteuerung nutzt. Ansonsten gilt: Versteuert wird bei Zinsertrag, wie hier im Artikel beschrieben.
Viele Grüße
Lars
Hey, wollte mal wissen, ob es erst ab der auszahlung Steuerpflichtig ist und somit das anhäufen des Geldes auf dem Konto nicht versteuert werden muss?
Danke im vorraus
Hi Sven,
wie du ja in dem Artikel lesen kannst, ist das leider nicht der Fall. Es gibt aber einen Artikel über die alternative Versteuerung von P2P Krediten, der dich interessieren könnte.
Viele Grüße
Lars
Hi,
ich (verheiratet) gebe seit Jahren eine Steuererklärung ab. Auch wenn wir wohl noch nicht den Freibetrag überschritten haben, hat es immer eine hübsche Rückerstattung gegeben. Und wenn man einmal beim FA gelistet ist, sollte man immer wieder eine Steuererklärung abgeben. Das bisschen KAP ist dann auch kein Problem mehr. Zumal es mit ElsterFormular sowieso recht easy ist.
Nun zu meinem ursprünglichen Anliegen. In Bezug auf die Investitionen in Fremdwährungen bei Mintos habe ich mich nun ein bisschen schlau gemacht. Wenn auch nicht direkt über‘s Finanzamt oder einen Steuerberater. Ich denke aber, dass die Informationen ausreichend sind, wenn auch nicht offiziell und verbindlich.
Zunächst stehen in folgendem Dokument vom Bundesfinanzministerium die wesentlichen Informationen:
BMF v. 18.01.2016 – IV C 1 – S 2252/08/10004 :017 BStBl 2016 I
Findet man bei Tante Google. In den Absätzen 85 und 247 steht das Nötigste dazu. Die Umrechnungskurse (Devisenbriefkurs) sind also demnach für das jeweilige Datum herauszusuchen, an dem die Zinsen gezahlt wurden. Die Kurse kann man z. B. hier entnehmen:
http://sdw.ecb.europa.eu/browse.do?node=9691296
Dort im Filter die Frequenz auf “[D] Daily” setzen und dann die jeweilige(n) Währung(en) und den Zeitraum auswählen. GEL gibt es dort leider nicht. Hier kann man unter
https://www1.oanda.com/lang/de/fx-for-business/historical-rates
fündig werden. Hier werden aber nur die Kurse der letzten 180 Tage angezeigt (kostenlose Version mit eingeschränkten Funktionen). Dann die Währung und den Zeitraum auswählen. Dann muss man sich die einzelnen Kurse rausschreiben. Ist etwas zeitraubend. Aber mit LibreOffice (Excel geht auch :)) vereinfacht sich dann zumindest die Umrechnung und die Ausgabe der jeweiligen relevanten Euro-Beträge. Die Zinszahlungen kann man sich bei Mintos als Excel-Daten ausgeben lassen. Ich habe also alle Euro-Beträge (auch die meiner anderen P2P-Plattformen) zusammengerechnet und in der Steuererklärung unter „ausländische Kapitalerträge in KAP“ eingetragen. Eine zusätzliche Zusammenstellung der Euro-Beträge habe ich zwar vorbereitet, wurde aber vom Finanzamt nicht abgefordert. Ich habe (wie im ElsterFormular empfohlen) KEINE einzigen Belege mitgeschickt. Die Steuerrückerstattung ist inzwischen erfolgt, sodass ich von einer erfolgreichen Aktion ausgehe.
Interessant ist noch der Zeitraum für die steuerrelevanten Beträge bei Mintos. Ich dachte zunächst, dass man als Zeitraum für den Kontoauszug 01.01.17 bis 31.12.17 angeben muss. Da ergaben sich aber andere Beträge als die von Mintos per E-Mail zugesandten (TaxReport). Auf Nachfrage bei Mintos (super Support übrigens) sagte man mir, dass die Zinsen immer etwas verspätet gezahlt würden (10 Tage). Von daher ist folgender Zeitraum zu berücksichtigen: 11.01.2017 – 10.01.2018. Dann stimmte es wieder überein.
Das sind zumindest meine Erfahrungen. Vielleicht ändert sich die Situation, wenn man (auch durch die ausländischen Kapitalerträge) über den Steuerfreibetrag hinaus kommt.
Hi Thomas,
wow, danke für deinen mega hilfreichen Kommentar zu dem Thema! Der wird hoffentlich vielen Leser helfen.
Viele Grüße
Lars
Ich habe einen Mitarbeiter vom Finanzamt gefragt: Er sagte ist unlogisch und überflüssig eine Steuererklärung abzugeben oder KAP , wenn man sowieso unterhalb des Freibetrags liegt.
Nur wenn man deutlich drüber liegt dann JA!
Vieleicht wenn man 1 mal drüber ist,eine KAP ausfüllen.
Beim 2 mal wenn man drunter ist und in Zukunft so bleibt,dem Steuerberater mitteilen,ein Schreiben aufzusetzten an das Finanzamt,das der Betroffene in Zukunft drunter bleibt und keine KAP ausfüllen muss.
Wäre eine Möglichkeit! Oder wenn man eine Steuererklärung machen muss,kann man ja gleich die KAP mitmachen(transparenz)
Die aber auch im Einkommen drunter des Freibetrags sind,sollten sich sowas nicht antun!
Ist meine momentane Meinung zu diesem Schmuddelthema!
Hi,
klar, in erster Linie geht es um Transparenz. Das Finanzamt kriegt halt von deinem Einkommen im Ausland nichts mit, sofern du es nicht angibst. Ich denke, da wird jedes Finanzamt seine eigene Meinung zu haben.
Viele Grüße
Lars
Es gibt klare Regeln/Vorschriften, wann man aufgrund von Kapitalerträgen eine Steuererklärung abgeben muss, sprich eine Anlagen KAP ausfüllen muss.
Und wann es sich lohnt, eine abzugeben, aber man dazu nicht verpflichtet ist.
Aber so Aussagen wie “vielleicht wenn man 1 mal drüber ist…” klingen ziemlich schwammig für mich.
Hi Fredo,
so sieht es wohl aus!
Hallo Lars,
ich bin seit 2017 in verschiedenen P2P-Plattformen investiert. Auch bei Mintos, welche aus meiner Sicht eine der besten überhaupt darstellt. Nun geht’s an die Versteuerung der Zinseinkünfte. Ich habe mir bei Mintos den Kontoauszug für die jeweiligen Erträge ausgedruckt. Ich habe aber nicht nur Investitionen in Euro, sondern auch in anderen Währungen (PLN, DKK, GEL). Auch hierfür habe ich die Zusammenfassungen ausgedruckt und würde diese mit beim FA einreichen. Welche Beträge schreibe ich aber bei den ausländischen Kapitalerträgen in die Steuererklärung ein? Eigentlich müssen alle Beträge addiert und als eine Gesamtsumme eingetragen werden. Ich könnte jetzt die jeweiligen Beträge nach dem aktuellen Kurs in EUR umrechnen. Geht das so?
Bin gespannt auf Deine Antwort
Gruß
Thomas
Hi Thomas,
danke für deine Nachricht. Leider habe ich hier keine persönlichen Erfahrungen, da ich im Bereich P2P nicht mit Fremdwährungen spekuliere. Soweit ich aber weiß gilt für die Erträge die steuerliche Umrechnung in Euro am Tag der Gutschrift. Dafür hat das Bundesfinanzministerium eine Tabelle herausgegeben. Das ist aber gefährliches Halbwissen! Um eine sichere Information zu erhalten, würde ich einmal beim Finanzamt anrufen oder deinen Steuerberater fragen, sofern du einen hast.
Und, wenn du dann dein finales Ergebnis für die Community hier posten würdest, würdest du sicherlich hunderten von Anlegern mit deinen Erfahrungen helfen 🙂
Viele Grüße
Lars
Hi,
guter Artikel. Eine Frage: muss ich einen Teil meines Sparerpauschbetrages freihalten oder reicht es, wenn ich ihn bei anderen Banken nicht ausgeschöpft habe?
Beispiel:
– Gesamtfreibetrag: 801€
– beantragte Freistellung bei Bank A: 801€
– Kapitalertrag bei Bank A: 700€
– Kapitalertrag durch P2P: 100€
Müsste ich die Freistellung bei Bank A also auf 700€ ändern?
Beste Grüße
Max
Hi Max,
danke dir für deinen Kommentar! Nein, das musst du nicht. P2P Plattformen berücksichtigen keine Freistellungsaufträge. Du kannst das insgesamt dann mit deiner Steuererklärung verrechnen.
Viele Grüße
Lars
Hallo Lars,
vielen Dank für den Link, ist wirklich interessant…
wie wirst du es dann handhaben?
Gruss
Dimitri
Hi Dimitri,
ich nutze die reguläre erste Variante, die auch in diesem Artikel beschrieben ist. Ich kriege aber immer mehr Mails zu dem Thema und viele nutzen auch den alternativen Weg. Die Entscheidung liegt wohl letztlich bei dir 😉
Viele Grüß
Lars
Hallo Lars,
zunächst ein mal vielen Dank für dein Blog, klasse Arbeit!
Bin nun seit 2017 auch bei Mintos dabei mit kleineren Beträgen zum Testen.
Wie läuft es denn genau mit der Steuer ab:
Ich will es ja nicht auf mein Konto auszahlen lassen sondern paar Jahre laufen lassen, muss ich es jährlich versteuern? Oder erst beim Eingang auf mein Konto`? Nicht dass es doppelt versteuert wird…
Hab nämlich mal Test Überweisung von Mintos auf mein Konto gemacht und dort stand man muss es melden…
Hi Dimitri,
danke für deinen Kommentar und das Lob!
Generell musst du deine Einnahmen jährlich versteuern. Ich habe allerdings einen interessanten Gastartikel, der einen anderen Weg aufzeigt. Welchen du wählst, bleibt dir überlassen:
https://passives-einkommen-mit-p2p.de/alternative-besteuerung-von-p2p-krediten/
Zur Meldung: Was in deiner Überweisung steht, hat nichts mit der Versteuerung zu tun. Es handelt sich hierbei um die AWV Meldepflicht:
http://www.zahlungsverkehrsfragen.de/auslandszahlung/awv-meldepflicht
Viele Grüße
Lars
Verluste sind per richterlichen Beschluss gegenrechenbar:
https://www.bundesfinanzhof.de/pressemitteilungen?newiframecontent=https%3A%2F%2Fjuris.bundesfinanzhof.de%2Fcgi-bin%2Frechtsprechung%2Fdocument.py%3FGericht%3Dbfh%26amp%3BArt%3Dpm%26amp%3Bpm_nummer%3D0077%2F17
Oder interpretiere ich das Ganze falsch?
Gruß
Josef
Hi Josef,
da bin ich steuerlich nicht fit genug, aber ich verfolge das Thema mal. Danke dir! Wenn es stimmen würde, sehe ich allerdings folgendes kritisch: “Danach liegt ein steuerbarer Verlust aufgrund eines Forderungsausfalls erst dann vor, wenn endgültig feststeht, dass (über bereits gezahlte Beträge hinaus) keine (weiteren) Rückzahlungen (mehr) erfolgen werden.” Dieser Fall ist bei mir (obwohl ich schon seit 2014 dabei bin) noch nie eingetreten. Noch nirgendwo ist ein Inkassoverfahren abgeschlossen, aus denen ja theoretisch noch Rückflüsse kommen können.
Viele Grüße
Lars
Hallo Lars,
ich werde wohl zuerst mit Mintos starten. Dazu noch eine Frage: Benötigt man bei der Anmeldung eine Bescheinigung vom Finanzamt, dass man seine Steuern in Deutschland zahlt, damit nicht automatisch Steuern im Ausland abgeführt werden ?
Gruß
Bertold
Hi Bertold,
nein, bei Mintos brauchst du keine Bescheinigung. Derzeit nur bei Viainvest und Viventor.
Viele Grüße
Lars
Hallo Lars,
vielen Dank für deine Erklärungen. Ich finde sie echt super.
Eine Frage habe ich noch: wenn ich meinen Freibetrag bei einem Bank “eingestellt” habe z.b. ETF Sparplan bei Comdirect, aber ich sie nicht nutze (mich im Moment für Thesaurierung entschieden). Könnte ich ohne Problem den Freibetrag für P2P Kredite nutze, da ich ihn nicht bei ETFs nutze? Oder soll ich lieber von dem Bank löschen?
Vielen Dank für deine Antwort!
Edjacksom
Hi Edjacksom,
das Finanzamt weiß ja gar nichts von deinen P2P Krediten. Du kannst den Freistellungsauftrag also einfach lassen. Den Freibetrag kannst du aber natürlich sehr wohl auch für die P2P Kredite nutzen. Das wird das Amt dann verrechnen, wenn du sie bei der Steuer annimmst.
Viele Grüße
Lars
Bei ZenCap erhält man übrignes auch eine rechte gute Übersicht, die man so einfach in der persönliche Steuererklärung angeben kann.
Was ich aber derzeit wirklich noch problematisch sehe, ist, dass ich die Verluste nicht gegenrechnen darf. Mir erscheint das auch irgendwie nicht logisch – auf Gewinne darf ich steuern zahlen, wenn ich nach dem Inkasso-Prozess einen Verlust habe, dann ist das steuerlich egal. Nach dem Inkasso weiß ich ja, wie hoch der Verlust (reine Tilgung) ist. Totaler Schwachsinn diese Regelung.
Hi Philipp,
danke für den Hinweis! Die Plattformen werden da aber allgemein immer besser, da sie gecheckt haben, dass das für Deutsche ein wichtiges Thema ist.
Ich glaube, als diese Regelung erfunden wurde, war an P2P-Kredite noch nicht zu denken. Vielleicht sehen wir da in diesem Jahrhundert noch Änderungen 😉
Viele Grüße
Lars
Hallo,
da möchte ich mich mal kurz einharken. Ich habe so den Eindruck, dass die Zinserträge vom P2P lending meinen ganzen Sparerpauschbetrag auffressen, aber durch die doch recht hohe Ausfallrate da unterm Strich nicht das allermeiste an Gewinn übrig bleibt.
Unterm Strich muss ich also Gewinne versteuern, die ich so gar nicht habe, und nebenbei geht mir der Pauschbetrag flöten, den ich noch gut für andere Kapitalerträge brauchen könnte, die ich dadurch leider auch voll versteuern muss.
Mich würde da mal eine beispielhafte Gegenrechnung interessieren.
Gruß
Marcel
Hi Marcel,
eine Vergleichsrechnung gibt es leider noch nicht, aber ich persönlich sehe das entspannt. Vielleicht kann dir die Variante von Luis aus meinem Gastartikel weiterhelfen:
https://passives-einkommen-mit-p2p.de/alternative-besteuerung-von-p2p-krediten/
Ansonsten bleibt dir nicht viel anderes übrig, als es zu versteuern.
Viele Grüße
Lars
Hallo nochmal,
habe gerade beispielhaft die Besteuerung von meinen Bondora-Einnahmen 2017 durchgerechnet. An erhaltenen Zinsen muss ich 495€ versteuern, das wären bei 25% Kap-Steuer knapp 124€. Der eigentliche Deportwert ist im gleichen Zeitraum aber nur um 295€ gestiegen. Wenn ich jetzt die 124€ Besteuerung auf den tatsächlichen Wertzuwachs von 295€ anwende, komme ich auf einen effektiven Steuersatz von 42%. Gibt einem schon zu denken, vor allem weil der theoretisch sogar über 100% gehen kann, wenn es mal ganz schief läuft.
Mir gefällt das Ganze nicht so recht.
Hi Marcel,
bei Plattformen ohne Buyback trägst du das Verlustrisiko immer mit, welches du nicht gegenrechnen kannst. In einem schlechten Jahr kann dir das zum Nachteil werden, korrekt.
Viele Grüße
Lars
Hi Lars,
habe nun schon öfter gehört, dass man in Österreich keine Kapitalertragsteuer auf die Zinsen von Peer to Peer Lending Krediten zahlt, sondern, dass diese wie Arbeitseinkommen mit dem jeweiligen Grenzsteuersatz besteuert werden.
Stimmt das?
Danke,
Chris
Hi Chris,
ich kenne mich mit den Steuern in Österreich leider nicht aus. Aber frag doch mal in unserer Community. Dort sind sehr viele Investoren aus Österreich unterwegs und ich bin mir recht sicher, dass du dort eine Antwort finden wirst.
Viele Grüße
Lars
Hallo zusammen,
wie werden denn die Gebühren zu den Auxmoney Krediten steuerlich bewertet? Kann ich die Gebühren, die ja direkt direkt in den ersten Monaten des Kredites an Auxmoney gezahlt werden, von meinen Zinseinnahmen abziehen?
Danke und Gruß, Thomas
Hi Thomas,
nein, die Gebühren kannst du nicht abziehen. Es verhält sich ähnlich den Gebühren von Börsenbrokern.
Grüße
Lars
Hallo Lars,
erst einmal danke für deinen tollen Beitrag, hat mir schon sehr geholfen bei der Vorbereitung für meine Steuererklärung.
Ich habe außerdem gerade gesehen, dass es bei Mintos mittlerweile eine Funktion gibt, mit der man sich einen Steuerbericht erstellen lassen kann. Eine kurze Erwähnung in einer News dazu gab es hier: http://blog.mintos.com/feburary-platform-improvements/ Dafür muss man in seine Kontoeinstellungen gehen. Dort sieht man rechts an der Seite die Überschrift “Tax Report” (weiß nicht, was auf deutsch steh, vielleicht “Steuerbericht”?) und einen Button “Submit”. Bin mal gespannt, was da zurückkommt 🙂
Schöne Grüße,
Sebastian
Hi Sebastian,
gern geschehen. Schau ab und an mal wieder rein, ich versuche den Artikel und auch die Artikelserie aktuell zu halten.
Danke für die Info zu dem Bericht. Das werden wir gleich mal testen.
Viele Grüße
Lars
Moin,
zum Thema Mintos und Kontoauszüge / Steuerreports. Ich habe mir das kürzlich angeschaut. Die Kontoauszüge sind derzeit leider nur als Excel Download verfügbar! Der Steuerreport kommt als E-Mail – also auch nicht als PDF (halbwegs manipulationssicheres Dokumenten-Format) .
Erkennt das Finanzamt das so überhaupt an?! Wie ist es wenn man über eine GmbH Rücklagen in P2P Anlegen möchte. Sind die Hürden hier höher als bei Privatanlegern in Sachen Belegen oder sind die von Mintos vorliegenden Kontoauszüge/Steuerreports ohne PDF in jedem Fall nutzlos?
Hi gkn,
letztlich ist alles manipulierbar, auch ne PDF. Mach einfach ne PDF aus der XLSX und dann passts 😉 Es ist besser als gar nichts und alles was wir haben. Das Finanzamt hat bei mir bisher noch keine Beanstandungen gemacht und die bekommen auch nur selbstgebastelte Tabellen. Sprich das aber alles bitte mit deinem Steuerberater ab.
Viele Grüße
Lars
Moin Lars,
sitze gerade das erste Mal an meiner P2P-Steuererklärung.
Wie ich die Zinsen ermittle, habe ich dank deinem Blog schnell rausgehabt. Danke dafür!
Frage: Muss ich irgendwelche Belege (PDF, XLS) an die Steuererklärung anhängen, oder geht das so durch?
Viele Grüße
Jan
Moin Jan,
gerne doch. Schön, dass dir der Artikel helfen konnte.
Zu deiner Frage: Wenn du über deinem Steuerfreibetrag liegst, werden sie Nachweise anfordern. Ich bin immer ein Freund davon, erstmal so wenig wie möglich mitzuschicken. Die wollen ja schließlich was von dir 🙂
Grüße
Lars
Hallo, weißt du wie der rechtliche Lage zwecks Stuer zu P2P Gewinnen (Zinsen) in Österreich damit ist?
Müssen hier ALLE Zinsen oder nur die am Konto in Österreich eingelangten bei der EST-Erklärung eingetragen werden.
Welches Formular wäre das?
LG aus Salzburg!
Hallo Hans,
nein, in Österreich kenne ich mich leider nicht aus. Da musst du dir andere Informationsquellen suchen 😉 Falls du eine findest, darfst du die aber gern hier für die anderen Österreicher posten.
Viele Grüße
Lars
Also, I thought P2P gains would fall into the income tax, while instead you are saying they are taxed the same way as stocks (25%). So, from this point of view, there is no difference in the % taxation between stocks and P2P gains, correct?
Hi Lars,
this is great, it’s the first time I find information on P2P taxes in Germany!
One question: do we have to pay the 25% even if we use the automated reinvest portfolios? With ETFs there are ways to postpone the taxes to when we actually realize the gain in our bank account (when we withdraw the capital from the ETF). Is this different with P2P because we are receiving an interest hence the capital gain is every year?
Hi Allesio,
thank you for reading my blog. Yes, you have to pay (at this time) the 25% even if you reinvest. This is different to the ETF.
Important is the moment of payout. ETF: no payout, direct reinvest (you have no opportunity here). P2P: Payout and reinvest (even if you don’t see it, but it comes on your account at first). If you have an ETF with payout, you have to pay the 25% too.
Lars
Hallo Lars,
bzgl der ausländischen Kapitalerträge wird leider häufig die ausländische Quellsteuer völlig außer Acht gelassen.
Im Fall von Mintos müsste z.B. die Lettische Quellsteuer auf Kapitalerträge in Höhe von 10% anfallen. Ich konnte bisher nicht in Erfahrung bringen, ob Mintos diese selber an den lettischen Fiskus abführt. Du schreibst oben selbst, dass auch ausländische P2P-Plattformen keinerlei Steuer für ihre Nutzer abführen. Falls dies tatsächlich der Fall sein sollte, ist man mit einer Steuererklärung, wie oben beschrieben, zwar mit dem deutschen Fiskus im Reinen, begeht aber in Lettland eine Steuerhinterziehung. Denn in Lettland muss man nach wie vor die Quellsteuer abführen (welche dann in der deutschen Steuererklärung wieder in Abzug gebracht werden kann)
Dieses Problem scheint leider bei ausländischen P2P-Investitionen völlig übersehen zu werden.
Weißt du hierzu Näheres?
Viele Grüße
David
Hi David,
meines Wissens muss man sich bei P2P-Krediten um die Quellensteuer als Privatanleger keine Sorgen machen. Hier ein Artikel zu P2P und Quellensteuer aus UK.
https://www.gov.uk/government/publications/revenue-and-customs-brief-2-2016-deduction-of-income-tax-at-source-from-payments-of-peer-to-peer-interest/revenue-and-customs-brief-2-2016-deduction-of-income-tax-at-source-from-payments-of-peer-to-peer-interest
Vermutlich wäre das Thema andernfalls auch irgendwo mal aufgekommen, was aber nicht der Fall ist.
Viele Grüße
Lars
Hallo Lars,
danke dir für die schnelle Antwort
Der von dir verlinkte Artikel scheint meine Bedenken eher zu bestärken als zu widerlegen: Meinem Verständnis nach geht es hierbei nicht darum, ob ein Quellensteuer anfällt, sondern ob die P2P-Plattform dazu verpflichtet ist diese selber an den Fiskus abzuführen, bevor sie die Zinsen an den Verleiher ausbezahlt.
Zitat: “interest payments made on P2P loans may be made without deduction of tax”. Dies bedeutet nur, dass die P2P Plattform die Zinszahlung in voller Höhe an den Verleiher auszahlen darf und nicht verpflichtet ist (wie z.B. Banken in Deutschland) die Kapitalertragssteuer vorher direkt abzuführen. Hierdurch entfällt aber nicht die Steuerpflicht des Begünstigten.
Der Verleiher ist also weiterhin verpflichtet Quellensteuer zu entrichten, nur muss er hierzu die Zinserträge selber dem (ausländischen!) Finanzamt melden.
Dies wird auch nochmal explizit bestätigt: “The interest that a UK lender receives from P2P loans is taxable in the same way as any other payment of interest.” Dies bedeutet also ganz klar, dass die Zinserträge aus P2P-Lending der britischen Kapitalertragssteuer unterfallen.
Weiterhin: “This means that if a person receives interest without deduction of tax, it is their responsibility to notify HMRC of the income and to pay the correct amount of tax due.” Der Verleiher selbst ist demnach verpflichtet, seine Kapitalerträge dem britischen(!) Fiskus zu melden
Ich vermute also weiterhin, dass es hier zu einer Steuerhinterziehung im Ausland kommt, wenn die P2P-Plattform die Quellsteuer nicht selbst abführt. Zumindest für Großbritannien lässt der von dir verlinkte Artikel diesbezüglich nun eigentlich keine Zweifel mehr zu.
Ich habe mich an den Kundenservice von Mintos gewandt, um diese Frage für Lettland zu klären und werde dich bei Interesse auf dem Laufenden halten.
Liebe Grüße
David
Hi David,
ich bin sehr gespannt auf die Antwort von Mintos. Teile sie hier unbedingt für die anderen Leser bzw. schick sie mir per Mail, dass ich sie in den Artikel einbauen kann.
Viele Grüße
Lars
PS: Bei Viventor musst du im Vorfeld diverse Dokumente hochladen, damit die inländische Steuer nicht eingezogen wird. Aber scheinbar gilt das nicht für alle Plattformen.
Hallo David,
im Forum von Claus gibt es derzeit eine Diskussion über die Quellensteuer. Du brauchst derzeit bei P2P Kredite keine bezahlen:
http://www.p2p-kredite.com/diskussion/finanzamt-t233,start,120.html
Viele Grüße
Lars
Hallo Lars,
danke dir für den Hinweis.
Die Aussage, dass bei P2P-Krediten keine Quellsteuern anfallen, halte ich nach eigener Recherche inzwischen für richtig. Dies bedeutet aber nicht, dass keine Kapitalertragssteuer (im Ausland) anfällt. (Zur Erklärung: Quellsteuer bedeutet erst einmal nur, dass die Steuern automatisch an den Fiskus abgeführt werden. Eine Kapitalertragssteuer, kann als Quellsteuer ausgestalten sein, muss es aber nicht. Wenn die Kapitalertragssteuer nicht als Quellsteuer ausgestaltet ist, muss man also seine Einküfte selber dem ausländischen Finanzamt melden)
Richtigerweise muss also die zentrale Frage lauten: Fällt eine Kapitalertragssteuer im Ausland an? (Wenn es sich hierbei um eine Quellsteuer handelt, ist man fein raus, da der P2P Anbieter die Steuer abgeführt hat. Wenn es sich nicht um eine Quellsteuer handelt, müsste man seine Einkünfte dem ausländischen (!) Finanzamt melden)
Das Problem bei der Diskussion in dem von dir verlinkten Forum ist, dass den Beteiligten der inhaltliche Unterschied zwischen den Begriffen Quell- und Kapitalertragssteuer nicht ganz bewusst zu sein scheint.
Von Mintos habe ich nach mehrmaliger Nachfrage folgende Aussage erhalten: “Derzeit müssen lettische Investoren keine Kapitalertragssteuer zahlen – nur die Einkommenssteuer. Es fallen keine andere Steuern an. Sie als Investor müssen die Steuern also nur in Deutschland zahlen.”
Diese Aussage muss ich nun so hinnehmen. Laut BZSt fallen in Lettland aber 10 % Kapitalertragssteuern an. Es kann natürlich sein, dass hier P2P-Kredite nicht darunter fallen.
Was Großbritannien angeht bleibe ich aber, bei meiner Ansicht, dass hier grundsätzlich Kapitalertragssteuern zu entrichten sind. Aufgrund des hohen Freibetrages in GB (aktuell meines Wissens 11 000 GBP) ist dies für viele Anleger aber wohl irrelevant.
Grüße
David
Hi David,
ich bin mir relativ sicher, dass sich das Thema irgendwann klarer herauskristallisieren wird, sofern der derzeitige Zulauf der Plattformen konstant bleibt und P2P weiterhin so beliebt ist. Deine Überlegungen haben also auf jeden Fall ihre Berechtigung.
Mintos Antwort überrascht mich nicht 😉
Viele Grüße
Lars
Hallo Lars.
Danke für diesen Inhalt!
Könntest du auch einen Beitrag erstellen, wie man bei Twino seine Zinszahlungen korrekt ermittelt? Im Gegensatz zu Mintos wird im Kontoauszug nicht die Summe aller Zinsszahlungen in der ausgewählten Zeit dargestellt, d.h. muss man dies manuell über die Excel Datei durchführen?
Hi Johannes,
bitte gern geschehen 🙂 Bei Twino läuft es tatsächlich ein bisschen anders, ja. Du musst dort die Angaben filtern und dir eine .csv Datei runterladen, um die Summe zu berechnen. Ich kann zu den mir geläufigen Plattformen gerne mal eine Übersicht machen, wie das genau geht. Danke dir für den Input.
Viele Grüße
Lars
Wir warten auf die Übersicht 🙂
Ist in Arbeit 😉
Hallo Lars,
tolle Zusammenfassung…
Du bist ja schon länger dabei, hast du nicht schon mal überlegt, ein Gewerbe anzumelden und die Kredite dann über das Gewerbe zu vergeben, dann müssten die Verlust doch auch ansatzfähig sein? Oder habe ich da einen Knick im Denkansatz?
Viele Grüße
Dennis
Hi Dennis,
ich danke dir. Ich kenne einige Leute die über ihr Unternehmen in P2P investieren, kann dir aber zur steuerlichen Handhabung momentan nichts sagen. Sobald ich mich damit beschäftige, wird es dazu sicher einen Artikel geben, bzw. wird der bestehende erweitert.
Viele Grüße
Lars
Servus, hast du zu dem Steuerthema für Unternehmen neue Erkenntnisse?
Grüße
Hi Michael,
bisher noch nicht, es gibt allerdings Hoffnung, dass es einen Gastartikel zu diesem Thema in 2018 gibt.
Viele Grüße
Lars
Hallo Lars,
vielen Dank für die Zusammenfassung! Sehe ich das richtig, dass man neben den Zinsen auch Verzugszinsen (mintos) versteuern muss? Und muss man seine Zinsen versteuern, auch wenn man diese noch nicht realisiert hat – sprich ausgezahlt?
Vielen Grüße
Martin
Hallo Martin,
kein Problem, sehr gerne geschehen. Im Internet findet man immer wieder Schnipsel dazu, aber niemals im Zusammenhang. Ich dachte, es wird mal Zeit 🙂
Ja, prinzipiell musst du alle Zinseinkünfte (auch Verzugszinsen) versteuern.
Zur Realisierung von Gewinnen: Du realisierst sie ja schon, sobald sie auf deinem Konto auf der Plattform ankommen, auch wenn sie sofort wieder reinvestiert werden. Nur das es halt nicht dein Bankkonto ist, sondern das virtuelle Konto der jeweiligen Plattform. Für das Finanzamt wird das aber keinen Unterschied machen.
Viele Grüße
Lars
Hallo Lars!
Toller Artikel! Das ist wirklich sehr hilfreich!
In Österreich werden Kapitaleinkünfte mit der KEST versteuert.
MFG Philipp
Hi Philipp,
vielen Dank. Die Steuerfrage kam immer wieder auf und es war mal Zeit ein paar Informationen zusammenzusuchen 🙂
Viele Grüße
Lars
Hallo Lars,
hallo Philip,
Toller Artikel! Ich glaube die Steuerfrage bei p2p Krediten ist sehr relevant und noch nicht alles ist abschließend geklärt, z.B. Zuflussprinzip.
Schau Dir doch folgenden Aritkel zur spezifischen Situation in Österreich an: https://meinefinanziellefreiheit.com/2017/07/20/p2p-steuer/
Auch zu einigen in anderen Kommentaren aufgeführten Fragen (z.B. Quellenbesteuerung) wird in diesem Artikel eingegangen.
Viele Grüße
FF
Hi FF,
danke dir. Das ist für die österreichischen Investoren sicher hilfreich!
Viele Grüße
Lars
Hallo,
ich habe die Aussagen von Christian bezüglich österreichischer Versteuerung bei meinem zustängigen Finanzamt auch nochmal hinterfragt. Die Aussage wurde bestätigt.
Das heißt, dass ein normaler Angestellter ohne sonstige nebenberufliche / selbstständige Einkünfte einen Freibetrag von 730 EUR hat, bevor der Einkommenssteuersatz greift. Der Einkommenssteuersatz wiederum ist üblicherweise wesentlich höher als die KEST
Beste Grüße,
Thorben
Danke dir für die Bestätigung Thorben!
Hallo Thorben,
Vielleicht kannst du mir das ja beantworten,
“In dieser Kennzahl sind die saldierten Einkünfte (Gewinn abzüglich Verluste) anzugeben.”
Bedeutet dies dass ich etwaige Ausfälle von Krediten ganz einfach gegenrechnen kann, also nur versteuert wird was mir unterm Strich bleibt (ausgenommen Gebühren falls es welche gäbe)?
Grüße
Max
@Max: ja einfach gegenrechnen mache ich. “Gewinn abzüglich Verluste” lässt für mich keinen interpretation übrig. Wobei ich ehrlich gesagt schaue, dass ich unter den 730 EUR bleibe, weil mit Einkommenssteuersatz versteuern, das tut mir in der Seele weh ?