P2P Kredite Steuern 2024 einfach erklärt

Da sich fast jede zweite Frage, die mich per Mail erreicht, um das Thema “P2P Kredite Steuern” dreht und auch bald für viele der Tag der Steuererklärung naht, habe ich für dich die Problematik recherchiert. In diesem Beitrag erkläre ich dir den grundlegenden Ablauf bei der Besteuerung von P2P-Krediten auf Plattformen wie Bondora, Mintos etc.

Aber, ich bin kein Steuerberater und meine Informationen beruhen auf persönlicher mehrjähriger Erfahrung und eigener Internetrecherche 🙂 Ich möchte einfach, dass von meinem schönen kostenlosen DKB Privatkonto so wenig Geld wie möglich vom Finanzamt abgebucht wird.

ᐅ Disclaimer
Bitte beachte meinen Haftungsausschluss. Ich betreibe keinerlei Anlageberatung und spreche keine Empfehlungen aus. Auf nahezu allen P2P Plattformen, über die ich berichte, bin ich selbst investiert. Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr. Entwicklungen der Vergangenheit sind kein Indikator für zukünftige Entwicklungen! Alle Links zu den Investment-Plattformen sind in der Regel Affiliate/Werbe-Links (normalerweise mit * gekennzeichnet), bei denen du in der Regel Vorteile hast und ich eine kleine Provision verdiene.

Müssen Gewinne aus P2P-Krediten versteuert werden?

Ja, Gewinne aus P2P-Krediten gelten als Zinseinkünfte und werden wie andere Kapitalanlagen (z.B. Aktien und Anleihen) mit der pauschalen Abgeltungssteuer von 25% zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer versteuert. Damit sind wir in Summe zwischen 26,38 und 27,9 Prozent. Somit gilt natürlich auch der Sparerpauschbetrag von derzeit (im Jahr 2024) 1.000 EUR (bei Ehepaaren 2.000 EUR).

P2P-Kredite Steuer Chuck Norris Meme

Nur er begeht keine Steuerhinterziehung, er darf das

Du musst also erst eine Steuer auf Einkünfte aus P2P-Krediten bei Plattformen wie Mintos oder Bondora zahlen, wenn du deine persönliche Freigrenze mit deinen gesamten Kapitaleinkünften überschreitest.

Hinzu kommt noch ein möglicher Vorteil: sollte dein persönlicher Steuersatz niedriger liegen als der Abgeltungssteuersatz, wird dieser durch die Günstigerprüfung auf die zu zahlenden Beträge oberhalb deines Freibetrags angerechnet.

ᐅ Meine aktuellen Top 5 Tools fürs Investment, die ich selber nutze:
  1. Crypto.com Visa (Krypto Kreditkarte mit vielen Vorteilen + 25$ Startguthaben, Infos hier)
  2. Divvydiary (professionell Dividenden und das Portfolio tracken)
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Muss ich auch eine Steuererklärung abgeben?

Das musst du und zwar zwingend! Sobald du dich entscheidest, P2P Investor zu werden, entscheidest du dich auch gleichermaßen dazu, eine Steuererklärung abzugeben. Das liegt daran, dass die P2P Plattformen auf deine Gewinne nicht automatisch die Kapitalertragssteuer abführen bzw. auch gar nicht abführen dürfen. In Deutschland gibt es hier jedoch seit 2021 eine Änderung. Plattformen wie Auxmoney führen die Gelder dann automatisch für dich ab.

Allgemein jedoch handelt es sich bei den P2P Plattformen nicht um Finanzinstitute wie Banken, die zum Einbehalt der Steuer berechtigt sind. Niemand weiß also von deinen Gewinnen. Und um dies zu ändern, bist du verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben, auch wenn du unter dem Freibetrag liegst. Eine Nichtangabe der Zinsen, bedeutet Steuerhinterziehung! Siehe auch dazu das Video von Roland Elias von Steuern mit Kopf:

Kann ich bei meiner Plattform einen Freistellungsauftrag stellen?

Nein, denn sowohl fast alle deutschen wie auch die außerdeutschen (z.B. Mintos) P2P-Plattformen führen keinerlei Steuer für dich ab, somit kannst du auch keinen Freistellungsauftrag bei ihnen stellen.

Wie gerade angedeutet, heißt das für dich, dass du deine Einnahmen angeben solltest, um für das Finanzamt transparent zu bleiben. Hiermit belegst du dann auch eindeutig und nachweisbar für die Zukunft, dass du wirklich unter deinem Steuerfreibetrag in dem zu veranlagenden Jahr lagst. Fang nicht erst mit der Bekanntgabe an, wenn du schon über deinem Steuerfreibetrag liegst.

Laut meinen Internetrecherchen und diesem Artikel auf steuertipps.de ist eine genaue Angabe zwingend erforderlich. Aber du kannst dich natürlich auch dafür entscheiden zu sagen: “Nö, ich lag unter dem Freibetrag” und kannst dir den Rest solange sparen, bis du die Freigrenze überschreitest. Ich empfehle dir hier aber ganz klar auch die Abgabe der Steuererklärung. Steuertipps ist übrigens auch bekannt für die Software Steuersparerklärung* die ich privat ebenfalls nutze für meine P2P Investments.

ᐅ Hier findest du alle bisher erschienenen Artikel rund um das Thema “Versteuerung von P2P Krediten”:
08.02.2020: P2P Kredite Steuern – Wie du die Zinserträge für deine Steuererklärung ermittelst
13.04.2018: Verluste aus P2P Krediten: Begradigung an der Steuerfront
22.07.2017: Alternative Besteuerung von P2P Krediten
13.02.2016: Wie du deine P2P-Gewinne versteuerst

Bekomme ich eine Steuerbescheinigung von meiner P2P-Plattform ausgestellt?

Das hängt davon ab, ob du bei einer deutschen oder bei einer außerdeutschen Plattform investierst. Bei den deutschen Plattformen bekommst du einmal jährlich eine schriftliche Bescheinigung für das Finanzamt, welche du einfach den Anlagen deiner Steuererklärung beilegen kannst. Meist wird diese im ersten Quartal ausgestellt (bei Auxmoney z.B. Mitte Februar). Du findest sie dort im Bereich “Verwaltung” in deinem Anlegercockpit:
Steuer

Bei außerdeutschen Plattformen wie Bondora oder Mintos wird die Sache interessanter. Du bist hier zum Teil gezwungen, dir deine Zinseinkünfte über die bereitgestellten Recherchetechniken selbst zusammenzusuchen. Auch wenn es bei den beiden genannten Plattformen mittlerweile Zinsbescheinigungen gibt, habe ich die Recherche mal exemplarisch in meinem Mintos-Portfolio gemacht:
Steuer

Die Werte kannst du selbst also ganz einfach ermitteln, indem du auf den Bereich Kontoauszug gehst, einen Zeitraum angibst und nach der Zahlungsart “Zinsen” filterst. Beachte jedoch, dass eventuell noch andere Zahlungsarten für die Auswertung in Frage kommen können. Eine genaue Anleitung für den Abzug der Daten bei den verschiedenen Anbietern, bekommst du hier.

Immer mehr ausländische Plattformen stellen aber mittlerweile die Zinsbescheinigung aus, die alle deine Einkünfte belegen. Sollte das mal nicht der Fall sein, kannst du statt der Eigenrecherche auch den Support der P2P Plattform anschreiben. Oft schicken sie dir diese auch manuell zu.

Darf ich meine Verluste bei den P2P Kredite Steuern gegenrechnen?

Bis vor einiger Zeit galt die Regelung, dass, wenn Zinsen nicht gezahlt werden, man sie auch nicht als Verlust ansetzen konnte. Es lagen also einfach keinerlei Zinseinnahmen vor, kein Verlust. Hier mal ein Beispiel, wie es bisher lief.

Ein einfaches Beispiel

Hans ist P2P-Investor und hat 200 EUR in einen Kredit mit 5 Jahren Laufzeit investiert und bekommt dafür jährlich seine Zinsen. Da er mit seinen restlichen Kapitaleinnahmen schon über seinem Freibetrag liegt, muss er sofort die Steuer zahlen:

  • Erste Zinszahlung von 10 EUR im ersten Jahr, welche voll versteuert werden muss.
  • Zweite Zinszahlung von 10 EUR im zweiten Jahr, welche voll versteuert werden muss.
  • Dritte Zinszahlung von 10 EUR im dritten Jahr, welche voll versteuert werden muss.
  • Vierte Zinszahlung von 10 EUR im vierten, welche voll versteuert werden muss.
  • Im fünften Jahr fällt der Kredit aus. Es muss keinerlei Steuer mehr gezahlt werden. Allerdings bleibt Hans auf dem restlichen Verlust sitzen.

Das Verfahren zur Verrechnung der Verluste bei den P2P Kredite Steuern hat sich jedoch geändert! Die Erklärung dazu ist aber zu lang für diesen Beitrag. Daher findest du alles detailliert in diesem Artikel.

In der Praxis ist das Verfahren zur Anrechnung übrigens sehr träge, denn der Inkassoprozess dauert oft viele Monate oder Jahre und man weiß erst am Ende, wieviel Verlust man tatsächlich mit einem Investment gemacht hat. In der Zwischenzeit sind es einfach nur fehlende Zinsen.

ᐅ Du willst mehr Informationen zu den verschiedenen Plattformen?
Dann schau jetzt in meine P2P Plattform-Übersicht. Dort findest du weitere Informationen und / oder Artikel zu den Plattformen, auf denen ich investiere.

Wie sieht es aus, wenn ich Student bin?

Solltest du noch Student sein und dein Einkommen ist ohnehin relativ gering, greift hier der allgemeine steuerliche Freibetrag von aktuell 11.604 EUR (im Jahr 2024). Solltest du also im Jahr mit deinen gesamten Einkünften (auch Kapitalanlagen) unter dieser Grenze liegen, zahlst du keinerlei Steuer. Da ich aber selbst kein Student bin, kann ich dir hier keine Erfahrungswerte mitgeben, wende dich bitte im Zweifel an deinen Steuerberater.

Was passiert mit den Gewinnen des Zweitmarktes?

Hier wird es interessant. Denn die Gewinne aus Veräußerungsgeschäften muss man prinzipiell mit angeben. Hier kann man dann natürlich auch seine Transaktionskosten ansetzen. Da ich aber selbst den Zweitmarkt wegen meiner passiven Anlagestrategie nicht nutze, kann ich dir hier aufgrund fehlender Erfahrung keine detaillierten Informationen preisgeben.

Allerdings gibt es in unserer Community diverse Diskussionen darüber. Schau einfach mal dort nach und wenn du eine sehr spezielle Frage hast, dann stell sie einfach. Einige der User haben schon mehrere Jahre Erfahrung und können dir bestimmt weiterhelfen. Auch im Forum von Claus gibt es viele alteingesessene Investoren und die meisten dort werden sich schon mehr als einmal um ihre P2P Kredite Steuern gekümmert haben. Auch hier lohnt sich sicher eine Nachfrage.

Was ist mit Cashback- und Bonus-Aktionen?

Immer wieder gibt es Sonderaktionen von den Plattformen. Ein beliebter Kandidat für sowas ist die lettische Plattform Mintos. In diesem Fall bekommst du zusätzliche Gutschriften auf dein Konto überwiesen. Musst du auch diese versteuern? Hierzu habe ich SteuernMitKopf-Experte Roland Elias gefragt und er teilte mir mit:

“Im geringen Umfang sind Leistungen nach § 22 Nr. 3 EStG und bis 256 Euro (Freigrenze) steuerfrei. Wenn es aber gewerbliche Auswüchse annimmt, dann ist es zu versteuern.”

Diese Grenze sollten die meisten Cashback-Aktionen nicht erreichen. Mach dir hier also nicht allzu viel Gedanken.

Wo müssen die Kapitalerträge in der Steuererklärung angegeben werden?

Die Werte müssen in der Anlage KAP in der Zeile eingetragen werden, die für dich zutreffend ist. Du hast hier zwei Möglichkeiten:

P2P Steuer

Auszug aus der Anlage KAP

Inländische Kapitalerträge

Das gilt für z.B. Auxmoney. Deutsche Plattformen stellen dir den zuvor genannten Ausweis der Zinseinnahmen zur Verfügung. Hier kannst du sehen, wie hoch deine Zinseinkünfte im letzten Jahr waren.

Der darin ersichtliche Betrag muss in der Anlage KAP der Steuererklärung im Bereich „Kapitalerträge, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben“ in Zeile 14 („Inländische Kapitalerträge“) eingetragen werden. Achtung! Die Zeilennummer kann von Jahr zu Jahr variieren.

Solltest du Einkünfte aus mehreren deutschen Plattformen erzielen, kannst du die Einzelbeträge einfach addieren und die Gesamtsumme in das Feld eintragen.

Ausländische Kapitalerträge

Das gilt für z.B. Mintos, Bondora oder Estateguru. Ausländische P2P Plattformen stellen zwar wie schon erwähnt, immer öfter auch einen Ausweis der Zinsgewinne zur Verfügung. Die Regel ist das aber noch nicht. Im zweiteren Fall müssen die Zinsgewinne daher selbst berechnet werden, was weiter oben schon erklärt wurde.

Für die Steuererklärung müssen alle Zinserträge, Verzugszinsen etc. der von dir genutzten P2P-Plattformen nun aufsummiert werden. Diese Gesamtsumme trägst du wiederum im Anhang KAP der Steuererklärung ein. Hier ist die Zeile 15 („Ausländische Kapitalerträge“) im Abschnitt „Kapitalerträge, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben“ relevant. Achtung! Auch hier kann die Zeilennummer von Jahr zu Jahr variieren. Am einfachsten ist es, wenn du ein Steuerprogramm verwendest, dann musst du dir darüber keine Gedanken machen.

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P2P Kredite Steuern erst bei Auszahlung?

Immer wieder hört man davon, dass einige Menschen ihre P2P Kredite erst bei Auszahlung versteuern. Das funktioniert nicht bei jedem, aber es gibt diverse Berichte aus der Community, wo das Finanzamt diese sogenannte “alternative Versteuerung” akzeptiert hat.

Dieses System erfordert jedoch etwas mehr Aufwand und du musst dich mit der Thematik im Detail auseinandersetzen. Es kann die Zeit jedoch wert sein. Einige P2P Plattformen machen das übrigens auf natürlichem Wege so. Beispielsweise Bondora Go & Grow.

P2P Steuern in Österreich

Ich persönlich befasse mich nicht mit dem österreichischen Steuerrecht, jedoch habe ich scheinbar ein großes Publikum dort. Denn es gibt immer wieder E-Mails mit Fragen zur Besteuerung in Österreich. Unser fleißiges Community-Mitglied Christian hat nachgefragt und eine Antwort bekommen. Diese möchte ich hier mit dir teilen:

“Die von Ihnen angesprochene Thematik wird bereits in Rz 6225a der Einkommensteuerrichtlinien 2000 behandelt. Demnach stellen Einkünfte aus Darlehen von Privatdarlehensvermittlern (z.B Onlineplattformen für Privatkredite) Einkünfte aus Darlehen und nicht verbrieften sonstigen Forderungen, denen kein Bankgeschäft zu Grunde liegt, dar und sind demnach mit dem progressiven Einkommensteuertarif zu versteuern.

Die Besteuerung von Privatdarlehen erfolgt im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung; dazu ist eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Im Rahmen einer Arbeitnehmerveranlagung kann die Erklärung nicht erfolgen. Daher haben Sie allenfalls vorab einen Erklärungswechsel durchführen (von Arbeitnehmerveranlagung (L 1) auf Einkommensteuererklärung (E 1)). Dies ist in FinanzOnline unter dem Menüpunkt “Eingaben/Anträge/Erklärungswechsel” (Antrag auf Wechsel der Einkunftsart und der abzugebenden Erklärungen) möglich. Weiters relevant ist das Formular E1kv (Beilage zur Einkommensteuererklärung E 1 für Einkünfte aus Kapitalvermögen) und bei Einkünften aus Privatdarlehen die Kennzahl 857. In dieser Kennzahl sind die saldierten Einkünfte (Gewinn abzüglich Verluste) anzugeben.

Sofern Sie Einkünfte aus Privatdarlehen beziehen, sind Sie grundsätzlich verpflichtet, jeweils für ein abgeschlossenes Kalenderjahr eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Dabei haben Sie sämtliche Einkünfte zu erklären, die Ihnen in diesem Kalenderjahr, für das die Erklärung abgegeben wird, zugeflossen sind und unabhängig davon, ob und wann eine Überweisung ins Inland erfolgt. Die Erklärungsfrist endet am 30. April des Folgejahres oder bei elektronischer Übermittlung der Erklärung am 30. Juni des Folgejahres.

Sofern in Ihrem Einkommen eines Kalenderjahres lohnsteuerpflichtige Einkünfte enthalten sind, kann eine Veranlagung unterbleiben soweit Sie keine anderen Einkünfte bezogen haben, die den Gesamtbetrag von 730 Euro übersteigen. Zu den anderen Einkünften zählen grundsätzlich sämtliche nicht lohnsteuerpflichtigen Einkünfte, wobei Grundstücks- und Kapitalvermögenseinkünfte, die den besonderen Steuersätzen unterliegen, ausgenommen sind.”

Danke dir Christian für deine Nachfrage. Ich denke, damit ist schonmal alles grundlegende geklärt.

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Mein Tipp für deine P2P Kredite Steuern

Wenn du deine Steuererklärung selbst erstellst, wird sie aus Erfahrungen leben. Das bedeutet, jedes Jahr wird es dir ein bisschen einfacher fallen. Es ist also nichts anderes, als ein Lernprozess und irgendwann ist es kein Problem mehr, wobei es das in meinen Augen auch jetzt schon nicht ist.

Mir ist bewusst, dass sich viele beim Thema “Steuer” wehren, sich nicht damit beschäftigen wollen und deshalb sogar das P2P-Investment verwerfen. Aber glaubt mir, so schlimm ist es keineswegs. Mein Tipp für dich: gebe lieber zu viel Informationen als zu wenig an. Wenn dir das alles zu kompliziert erscheint, setze entweder nur auf deutsche Anbieter oder ziehe einen Steuerberater hinzu. Weiterhin könnte auch das alternative System für dich interessant sein.

Wie hat dir der Beitrag gefallen? Schreib es in die Kommentare! Ich würde auch sehr gerne mehr über deine Erfahrungen mit der Steuererklärung und den P2P-Krediten wissen.

P2P Kredite Steuern – Der Beitrag als Video

Beitragsbild: pixabay.com @ yourschantz (Pixabay License)

Über den Autor

Lars WrobbelMoin! Ich bin Lars und schreibe auf diesem Blog schon seit 2015 über meine Erfahrungen beim Investieren in P2P-Kredite. Ich habe zusammen mit Kolja Barghoorn auch das deutsche Standardwerk zum Thema geschrieben, welches auf mehreren Portalen zum Bestseller wurde und regelmäßig aktualisiert wird.

Darüber hinaus gibt es um den Blog auch noch Deutschlands größte P2P Community auf vielen verschiedenen Kanälen, auf der du dich mit tausenden von anderen Investoren austauschen kannst, wenn es mal schnell gehen muss. Wenn du mehr über mich und meine Arbeit erfahren willst, kannst du das auf meiner Über-Mich Seite tun.

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172 Kommentare
« Ältere KommentareNeuere Kommentare »
  1. Jan Gräser sagte:

    Hallo Community und Lars,

    wie würdet Ihr denn Geld für Kinder (natürlich nur ein Teil, das Risiko ist klar) in p2p anlegen?
    Momentan ist ja nur Bondora G&G mit einem extra Konto möglich.
    Wie macht ihr das?

    Danke Jan

    Antworten
    • Lars sagte:

      Hi Jan,

      ich habe für meinen Sohn auch ein Konto bei G&G angelegt. Das ist super, da er dort täglich sehen kann, wie sein Geld wächst.

      Viele Grüße

      Lars

    • Tommy sagte:

      Bei den Kindern muss man sich ja überlegen, wieviel Kapital man denen an einem bestimmten Stichtag in die Hand geben will. Müssen das wirklich riesige Summen sein (wenn ich bei der Geburt mit P2P anfange kann sich das ja schon summieren)? Mir genügt da erstmal ein klassisches Sparkonto, auf das dann auch die Großeltern z.B. zu Geburtstagen Geld überweisen können, da kommt dann schon genug über die Jahre zusammen. Wenn ich meine Kinder später finanziell unterstützen will kann ich das dann auch vom eigenen P2P-Account abzweigen. Ist immerhin besser als wenn sich doch irgendwann mal eine Plattform in Luft auflöst. Erschwerend kommt halt noch dazu, dass man ohne Personalausweis auf den meisten Plattformen keinen zweiten Account anlegen kann.

    • Lars sagte:

      Ich stimme Tommy zu. Ich habe lediglich einen kleinen Kapitalstock auf seinen Namen und ein Aktiendepot angespart. Der Rest geht auch über meine persönlichen Accounts, die ich ihm dann, je nach Bedarf, auszahlen werde.

  2. Ralf sagte:

    Hallo
    in meiner Steuerbescheinigung von Mintos sind folgende 3 Posten aufgeführt:
    1. interest income
    2. capital gain
    3. campaign rewards

    Muss ich dann die Summe aller 3 Posten im KAP-Formular angeben?

    Antworten
    • Lars sagte:

      Hi Ralf,

      meines Erachtens nur 1 und 2. 3 sind Werbeprämien, die unter den im Artikel besprochenen Punkt fallen.

      Viele Grüße

      Lars

  3. Mike sagte:

    Hallo,

    danke für den interessanten Artikel.
    Wie verfahre ich denn wenn ich nur Bondora Go & Grow habe? Lt. Bondora wird die Steuer ja erst fällig, wenn man sich den Betrag auszahlen lässt und der Betrag die Summe der Einzahlungen überschreitet.

    Beispiel: ich lege 5000 EUR für 10 Jahre bei Go & Grow an und lasse mir die Summe erst nach 10 Jahren auszahlen.
    Spontan würde ich sagen, dass ich die angefallenen Zinsen jährlich in der Steuererklärung angebe.

    Was meinst Du dazu?

    Danke und Gruß,
    Mike

    Antworten
    • Mike sagte:

      Hallo Lars,

      danke für die Info, den Go & Grow-Artikel hatte ich schon vorab gelesen – mein Punkt ist ein anderer: auch wenn ich jährlich keine Zinsgutschrift erhalte muss ich sie vielleicht doch angeben, weil die Bondora-Praxis – Gutschrift erst bei Auszahlung – m.E. nicht mit dem deutschen Steuersystem kompatibel ist.

      Deshalb wäre meine Vermutung, dass es sicherer wäre, die Zinsen quasi virtuell jährlich anzugeben.

      Oder?

      Danke und Gruß,
      Mike

    • Lars sagte:

      Hi Mike,

      das ist sicherlich richtig. Aber was willst du angeben? Du hast keine Gutschrift 🙂 Was machst du, wenn du es angibst und die Zinsen, aus welchem Grund auch immer, dann nicht bekommst?

      Viele Grüße

      Lars

  4. Felix sagte:

    Ich habe eine kurze Frage die mir dieses Jahr im Hinblick auf die Steuer aufgefallen ist. Eröffnungsprämien und Cashback-Aktionen von den P2P-Seiten gelten ja als sonstige Einkünfte, die bis zu einem Betrag von 256€ (?) im Jahr steuerfrei sind, oder? Meine Frage ist jetzt, muss ich diese Einkünfte in jedem Fall (auch unterhalb des Freibetrages) angeben? Oder nur, wenn ich den Freibetrag überschreite (mit Verweis auf den betreffenden §)? Danke schon mal im voraus!

    Antworten
    • Lars sagte:

      Hi Felix,

      die Cashback-Aktionen haben nicht mit Kapitalerträgen zu tun, daher nutzt hier der Freibetrag auch nichts. Ob du die angeben musst oder nicht, weiß ich leider nicht. Mach es doch einfach mal und schaue, ob sie dir was abziehen und kläre das dann mit dem Finanzamt direkt. Ne bessere Auskunft als eigene Erfahrungen wirst du nicht machen können.

      Viele Grüße

      Lars

    • Felix sagte:

      Mir ging es jetzt primär um die Eröffnungs- und Werbungsprämien, die ja öfters in Form eines Cashbacks ausgezahlt werden. Dass sind keine Kapitalerträge, soweit klar, deswegen schrieb ich ja dass man das als sonstige Einkünfte versteuern muss. Hätte ja sein können, dass jemand damit schon Erfahrung hat, wie das Finanzamt das sieht. Das “Problem” sollten ja viele haben.

    • Lars sagte:

      Bisher habe ich dazu noch keine Erfahrungen sammeln können. Ich nutze diese Prämien aber auch nicht wirklich. Vielleicht fragst du mal in der Community nach?

    • Tommy sagte:

      Wie jetzt? Ich dachte wir würden Dich durch das Anklicken der Anmelde-Links auch finanziell unterstützen 😉

    • Lars sagte:

      Das schon Tommy, aber das läuft nicht über Mintos direkt, sondern über einen Drittanbieter in Norwegen. Ansonsten hätte ich Spaß mit der Steuer 😀

  5. Stephan sagte:

    Hallo Lars,

    danke für den Artikel. Ich habe mit der Steuererklärung kein Problem und bin mit dem Beitrag einfach nur sicherer geworden wie ich meine Steuererklärung nächstes Jahr machen muss. Ich habe auch deine Alternative Variante gelesen, diese ist mir persönlich aber zu heiß. Ganz schnell hinterzieht man Steuern und das kann meiner Karriere oder mir privat echt schaden.

    Ich nutze immer Wiso und mit dem Programm super zufrieden. Da ich den Bescheid prüfen kann und alles und die Kosten für das Programm darf man auch absetzen. Die ersten habe ich noch komplett über Elster gemacht und das ging eigentlich auch. Aber so holt man sich noch den ein oder anderen Tipp und pauschalen werden von allein eingetragen.
    Also für jeden der damit anfängt ein Empfehlung.

    Ich glaube aber das früher oder Später eine Kapitalertragssteuer bei den Plattformen anfällt bzw. die Plattformen es direkt als Quellensteuer abführen müssen. Das sich ein Land auf Dauer solche Einnahmen entgehen lässt, wage ich zu bezweifeln.

    Gruß Stephan

    Antworten
  6. Christian sagte:

    Hallo Lars,

    ich habe einmal eine Anfrage an das Österr. Finanzministerium zu dieser Thema geschickt und folgende Antwort bekommen. In der Anfrage habe ich explizit auf Platformen wie Mintos und Viainvest verwiesen.

    “Die von Ihnen angesprochene Thematik wird bereits in Rz 6225a der Einkommensteuerrichtlinien 2000 behandelt. Demnach stellen Einkünfte aus Darlehen von Privatdarlehensvermittlern (zB Onlineplattformen für Privatkredite) Einkünfte aus Darlehen und nicht verbrieften sonstigen Forderungen, denen kein Bankgeschäft zu Grunde liegt, dar und sind demnach mit dem progressiven Einkommensteuertarif zu versteuern.

    Die Besteuerung von Privatdarlehen erfolgt im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung; dazu ist eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Im Rahmen einer Arbeitnehmerveranlagung kann die Erklärung nicht erfolgen. Daher haben Sie allenfalls vorab einen Erklärungswechsel durchführen (von Arbeitnehmerveranlagung (L 1) auf Einkommensteuererklärung (E 1)). Dies ist in FinanzOnline unter dem Menüpunkt “Eingaben/Anträge/Erklärungswechsel” (Antrag auf Wechsel der Einkunftsart und der abzugebenden Erklärungen) möglich. Weiters relevant ist das Formular E1kv (Beilage zur Einkommensteuererklärung E 1 für Einkünfte aus Kapitalvermögen) und bei Einkünften aus Privatdarlehen die Kennzahl 857. In dieser Kennzahl sind die saldierten Einkünfte (Gewinn abzüglich Verluste) anzugeben.

    Sofern Sie Einkünfte aus Privatdarlehen beziehen, sind Sie grundsätzlich verpflichtet, jeweils für ein abgeschlossenes Kalenderjahr eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Dabei haben Sie sämtliche Einkünfte zu erklären, die Ihnen in diesem Kalenderjahr, für das die Erklärung abgegeben wird, zugeflossen sind und unabhängig davon, ob und wann eine Überweisung ins Inland erfolgt. Die Erklärungsfrist endet am 30. April des Folgejahres oder bei elektronischer Übermittlung der Erklärung am 30. Juni des Folgejahres.

    Sofern in Ihrem Einkommen eines Kalenderjahres lohnsteuerpflichtige Einkünfte enthalten sind, kann eine Veranlagung unterbleiben soweit Sie keine anderen Einkünfte bezogen haben, die den Gesamtbetrag von 730 Euro übersteigen. Zu den anderen Einkünften zählen grundsätzlich sämtliche nicht lohnsteuerpflichtigen Einkünfte, wobei Grundstücks- und Kapitalvermögenseinkünfte, die den besonderen Steuersätzen unterliegen, ausgenommen sind.”

    Ich denke, für österr. Investoren ist damit alles klar.

    SG,
    Christian

    Antworten
    • Max sagte:

      Hi Christian,

      Verstehe ich das richtig, laut
      :
      “In dieser Kennzahl sind die saldierten Einkünfte (Gewinn abzüglich Verluste) anzugeben.”

      Kann man also auch ausgefallene Kredite gegenrechnen?

      Grüße
      Max

  7. Jan Gräser sagte:

    Hallo Lars,
    ich habe bei Mintos den Tax bericht angefordert und folgende Mail erhalten:
    Zitat on:
    “Ihr über Mintos generiertes und zu versteuerndes Einkommen für das Jahr 2018 ist:

    Interest income
    EUR 4494

    Capital gain
    EUR 0.06

    Campaign rewards
    EUR 0.16
    Zitat off

    Diese Zahlen verstehe ich nicht und weiß auch nicht was die englischem Begriffe bedeuten.
    Kannst Du mir vielleicht einen Tip geben?
    Danke Jan

    Antworten
    • Lars sagte:

      Hi Jan,

      klar, “Interest” sind deine Zinsen. “Capital Gain” bezeichnet einen Kapitalwachstum, aber k.A. was genau die damit meinen. Frag mal bitte nach. “Campaign Rewards” sind Einnahmen aus Sonderaktionen.

      Viele Grüße

      Lars

    • Rene sagte:

      Hi Jan,

      ergänzend zu Lars möchte ich noch anmerken, dass “Capital Gains” die Erträge aus Kursgewinnen/-verlusten sind.
      Also wenn du Kredite für mehr oder für weniger gekauft hast, als du sie dann verkauft hast.
      Bzw. wenn du sie mit Auf-/Abschlag gekauft hast und dann regulär 100% zurückgezahlt bekommen hast.

      Da es keine Aktien sind, kommt (nach derzeitiger Regelung und nach meiner steuerlichen Laienmeinung) die Summe aus Zinsen und Kursgewinnen (Capital Gain) in Zeile 15.

    • Jan Gräser sagte:

      Vielen Dank René.
      Ich habe die steuer- Erklärung abgegeben und keine Daten in die Felder Kapitalerträge eingegeben da in Summe unter Freibetrag. (Alternative Regelung). Vielleicht mache ich das aber noch um lückenlos dokumentieren zu können. Manjana ?

    • Rene sagte:

      Hallo Jan,

      also ich denke, da scheinst du was durcheinander gebracht zu haben.

      Man muss alle Kapitaleinkünfte angeben, die noch nicht der deutschen Besteuerung unterlegen haben. Wie z.B. die ausländischen p2p-Zinsen.
      Meiner Ansicht nach gilt das auch, wenn man noch unter Sparerfreibetrag ist. Denn man kann sich seine Erträge nicht selber freistellen, sondern dies können nur Banken oder das Finanzamt machen.

      Die sog. “alternative” Auffassung der Besteuerung hat damit nicht direkt was zu tun, sondern sie besagt, dass erst bei Überweisung auf dein eigenes deutsches Bankkonto ein Zufluss und damit eine Steuerpflicht stattgefunden haben soll. In diesem Fall müsstest du die Einkünfte wohl trotzdem angeben und insbesondere gleichzeitig gegenüber dem Finanzamt deine abweichende Auffassung darlegen.

      Wenn du die Einkünfte aber gar nicht abgibst, dann hast du deinen Freibetrag jetzt auch gar nicht dafür in Anspruch genommen.

      PS: Alles nur meine Laienmeinung. Habe keine steuerfachliche Ausbildung o.ä.

    • Jan Gräser sagte:

      Hallo Rene,

      Danke für Deine Antwort. Das leuchtet mir ein. 😉

      Dann werde ich mal meine Tabelle ergänzen und die Erträge angeben.
      Ist ja noch nicht soviel.

      Ich habe noch zwei Anfängerfragen bei denen Du mir vielleicht helfen kannst wenn Du möchtest.
      1.) muß ich die Erträge die das Finanzamt weiß (da in D geflossen): Zinsen von Tages-&Festgeld, Dividenden die auf das Verrechnungskonto eingegangen sind usw. auch in der Steuererklärung angeben? Das Finanzamt bekommt doch von den Banken in D alles gemeldet? Muß ich das trotzdem eintragen?

      2.) Zinsberechnung Bondora Go&Grow im Vergleich zu einer normalen Bondora Portfolio Manager

      Vielen Dank schon mal

      Jan

    • Lars sagte:

      Hi Jan,

      ich antworte mal 🙂

      1. Du bekommst eine Erträgnisaufstellung deiner Bank und kannst die entsprechenden Summen übertragen. Steuern werden dir in der Regel schon durch die Bank abgezogen oder von deinem Freibetrag.

      2. Bei Go & Grow kommt es zu einer Art Steuerstundung, da du keine Gutschriften bekommst, bis du auszahlst. Das hast du beim normalen Portfolio Manager nicht. Ist in meinem Artikel zu Bondora Go & Grow dazu genauer erklärt.

      Viele Grüße

      Lars

    • Rene sagte:

      Du musst nur dann alle deine Kapitaleinkünfte erklären, wenn du eine Günstigerprüfung machen lassen willst.
      Ansonsten kannst du meinem Verständnis nach jene Einkünfte weglassen, die bereits der deutschen Besteuerung unterlegen haben, also wo bereits Abgeltungssteuer abgezogen wurde oder der Freistellungsauftrag gegriffen hat (oder mit Verlusttopf verrechnet wurde). Daher auch der Name: Die Abgeltungssteuer hat hier abgeltende Wirkung, d.h. die Steuerpflicht ist dann schon abgegolten.

      Du musst in der Steuererklärung lediglich angeben, wieviel du vom Steuerfreibetrag bereits verbraucht hast.

    • Rene sagte:

      Ergänzung:
      Der „Extremfall“ ist ja der, wo du ausschließlich solche Kapitaleinkünfte hast, wo schon die AbgSt abgezogen wurde oder ein Freistellungsauftrag gegriffen hat.
      In so einem Fall kann man dann auf die Anlage KAP komplett verzichten.

  8. Rene sagte:

    Hallo zusammen,

    wie ist es bei Fast Invest?

    Sehe ich das richtig, dass es dort erstens keine Steuerbescheinigung gibt?
    Und zweitens man sich noch nicht mal einen Kontoauszug runterladen kann, über den mal in Excel sich die Jahreserträge selbst ausrechnen könnte?
    Wie macht ihr es bei Fast Invest?

    Ich bin dort erst Ende 2018 mit einer kleinen Summe eingestiegen, und konnte die paar wenigen Zinsflüsse noch einzeln selbst zusammenzählen. Ende 2019 wird das nicht mehr so einfach sein…

    Antworten
    • Lars sagte:

      Hi Rene,

      so sieht das bei Fast Invest aus 🙂 Du beschreibst es genau richtig. So weit sind sie noch nicht, ich habe das aber schon alles bei denen angebracht. Wie es sich aber für eine Plattform mit dem Rating gehört, haben sie bisher nichts davon umgesetzt 😀

      Hoffen wir, dass sie es bis zum Ende dieses Jahres hinbekommen.

      Viele Grüße

      Lars

    • Rene sagte:

      Ich habe dem Support jetzt eine Mail geschrieben, wie sie sich das vorstellen.
      Mit der abschließenden Frage
      “You do not expect your investors to click through page-by-page in their account and copy the numbers by hand, do you?”

      Mal sehen, (ob) was geantwortet wird…

    • Rene sagte:

      Update: Als Antwort auf meine Anfrage haben sie mir eine PDF-Bescheinigung über meine Zinsen für 2018 geschickt.
      Und außerdem gemeint, dass sie an der Verbesserung ihrer Website arbeiten und es bald bessere Filter geben wird.

    • mp sagte:

      moin
      ich hab denen eine mail geschickt wegen der steuerbescheinigung.
      4 stunden später hatte ich eine per mail bekommen.
      top.

  9. Gilbert sagte:

    Hallo Lars, besten Dank für den tollen Artikel und dein neues Video zum Thema Steuer.

    Ich mach’ nun auch schon meine zweite Steuererklärung die P2P-Einkünfte einschließt und möchte über meine Erfahrungen mit den Steuerbescheinigungen verschiedener Plattformen mit allen Interessierten teilen.

    Als Vorbemerkung möchte ich vorausschicken, dass die nachfolgende Bewertung natürlich als meine persönliche, rein subjektive Bewertung zu verstehen ist.
    Zudem möchte ich anmerken, dass ich alle Buchungssätze von den Plattformen (soweit möglich) monatlich herunterlade und via Pivot-Tabellen je Transaktionsart auswerte. Am Anfang eines neuen Jahres mach’ ich dann nochmals einen Komplett-Download vom Vorjahr und werte die verschiedenen Buchungsarten (Zinsen, Boni etc.) aus.

    Bei den meisten Plattformen passt alles, und am Jahresende kommt auch wirklich das raus was ich “monatlich” bereits ausgewertet habe (und auch online in der Kontoverwaltung der jeweiligen Plattform ausgewiesen wird). Die Salden stimmen meist sogar auf den Euro-Cent.
    Positiv: Viainvest, Twino, Swaper, PeerBerry und auch Robocash (Nachdem ich einen Bug gemeldet habe und der auch umgehend behoben wurde).
    Neutral: EstateGuru. Hier stimmen m.E. die Salden und ausgewiesenen Einkünfte. Die Nachvollziehbarkeit/Auswertbarkeit ist für mich jedoch zu eingeschränkt.

    Ebenfalls nicht ganz so transparent/nachvollziehbar ist es auch bei Bondora, wenn man die Rückflüsse der “normalen Plattform” automatisch in eine in Go & Grow Konto reinvestieren lässt.
    Die ausgewiesenen Zinsen (ohne Go & Grow) stimmen soweit ich das ermitteln kann. Etwas verwirrend ist es aber, dass im allgemeinen Steuerbericht Go & Grow ausgewiesen wird, und dass es dann zusätzlich noch einen separaten Steuerbericht für Go & Grow gibt – aber lieber doppelt als gar nicht 😉
    Anmerkung: Wer sowohl klassisch, als aus in Go & Grow investiert (und das selbst auswertet) bei dem wird es öfters zu kleinen Differenzen in den Salden kommen – zumindest ist das bei mir so. Dies kann ich aber verschmerzen. Der Ursache hierfür nachzujagen loht sich in meinem Fall nicht. Mir ist der Zeitaufwand für Nachfragen und Recherchen einfach zu hoch.

    Negativ: Zu Bulkestate gibt es nicht viel zu sagen Meine Erfahrungen sind: Keine Steuerbericht, Kontoübersicht und eigene Auswertemöglichkeit sehr dürftig, und der Support ist zwar freundlich aber wenig hilfreich – es tut sich Nichts 🙁
    Etwas anders sieht es in meinem Mintos Konto aus. Hier stimmen die Salden zwischen Plattform und meinen eigenen Auswertungen zwar auf Monatsbasis, aber in der Steuerbescheinigung passen die Jahressummen nicht – da kann ich hin und her rechnen wie ich will 🙁 Der Support hat mich auf meine erste Anfrage hin – Sorry für die harte Wortwahl – mit pauschalen, fadenscheinigen Begründungen abgewimmelt (das ist zumindest mein Eindruck). Auf mein Nachfassen hin, in einer zweiten Email habe ich bis heute nichts mehr gehört. Dabei ist die Abweichung nicht Ohne. Bei mir beträgt diese ca. 5% der Einkünfte. Zudem stimmen auch die ausgewiesen Bonus-Beträge (Cash-Back + Affiliate Bonus) in keinster Weise.
    Mich würden auch eure Erfahrungen sehr interessieren – vor allem von mintos bin ich enttäuscht. Wie sieht es da bei euch aus? Habt ihr auch schon selbst nachgerechnet?

    Antworten
    • Lars sagte:

      Hey Gilbert,

      danke dir für deine Erfahrungen. Bulkestate ist wirklich schade. So viel Aufwand sollte es nicht sein, eine Steuerbescheinigung hinzubiegen. Auch das mit Mintos habe ich schon öfter gehört (auch hier in den Kommentaren). Ich persönlich mache keine eigene Rechnung, sondern nehme einfach die Steuerbescheinigungen wie sie sind. Kannst du prozentual sagen, wie hoch die Abweichung im Gesamten auf Basis deiner aktuellen Zahlen ungefähr ist?

      Viele Grüße

      Lars

    • MP sagte:

      wenn du die bescheinigung so nimmst wie die ist als beispiel mit differenz mit -5% ist die dann im folgejahr +5% ?

    • Lars sagte:

      Hi,

      kann sein, aber das hängt von deinen Werten ab. Du solltest immer zusehen, dass alles passt. Zur Not mit Hilfe des Supports.

      Viele Grüße

      Lars

    • Rebekka sagte:

      Hi,
      ich zitiere mal Thomas (Kommentar April 2018)

      “Auf Nachfrage bei Mintos (super Support übrigens) sagte man mir, dass die Zinsen immer etwas verspätet gezahlt würden (10 Tage). Von daher ist folgender Zeitraum zu berücksichtigen: 11.01.2017 – 10.01.2018. Dann stimmte es wieder überein.”

      Könnten deine Abweichungen damit zusammenhängen?

      Ich bin selbst erst vor ca.einem Monat eingestiegen und habe daher noch Zeit bis zur ersten P2P relevanten Steuererklärung.

      Gruß Rebekka

    • Gilbert sagte:

      Hallo Rebekka, danke für deinen Kommentar.
      … das mit Datum hab’ ich (unter anderen) auch schon zu hören bekommen. “Allgemeine Antwort” eben 🙁
      Ich habe mir dann auch die Mühe gemacht und die Auswertung nochmals für den angegebenen Zeitraum durchzuführen – Ergebnis: Passt natürlich trotzdem nicht! Am Ergebnis hat sich nicht viel geändert.
      So kann man die Anfragen auch beantworten. Nichts konteres wie es zum Unterschied kommt… Antwort bis heute immer noch Fehlanzeige.

    • Lars sagte:

      Wie hoch ist denn die Abweichung? Geht es nur um ein paar Cent oder sind es nennenswerte Beträge? Bei ersterem würde ich es einfach so hinnehmen und keine Zeit darauf verwenden. Du hast am Ende kaum Verlust bzw. kaum Gewinn dadurch und deine Zeit ersetzt dir niemand 🙂

  10. Robert sagte:

    Hallo Lars,

    vielen Dank für deine tollen Artikel. Ich dachte immer, das ich erst besteuern muss wenn ich mir es auszahlen lasse. Jetzt wurde ich eines besseren belehrt. Ich bin unter dem Steuerfreibetrag, habe es aber in den beiden letzten Steuererklärungen nicht mit angegeben. Muss ich jetzt mit Konsequenzen rechnen? Wie verhalte ich mich jetzt?

    Lg

    Antworten
    • Lars sagte:

      Hi Robert,

      danke für deinen Kommentar. So dachte auch ich anfangs. Aber leider ist es direkt fällig. Ich denke aber, du musst mit keinerlei Konsequenzen aufgrund der Nichtangabe rechnen.

      Viele Grüße

      Lars

    • Martin sagte:

      Hallo Lars,

      gilt das Zu- und Abflussprinzip also nicht mehr??? Das klang doch ganz logisch, daß ich erst versteuern muss, wenn mir das Geld nach Auszahlung auf meinem Konto zur Verfügung steht.

      Schöne Grüße, Martin

    • Lars sagte:

      Hi Martin,

      das galt noch nie. Du musst das Geld immer direkt versteuern, wenn es auf deinem P2P Konto ankommt.

      Viele Grüße

      Lars

    • Martin sagte:

      Hallo Lars,

      das mit der “alternativen Besteuerung” (Luis Pazos) ist ja laut Elias (Steuern mit Kopf) reine Theorie. Warum gibt es keine definitive Antwort von einem Finanzamt zu dieser Frage, ob auch diese Alternative gewählt werden kann, oder ob man sich da strafbar macht? Auch wenn P2P eine relativ neue Sache ist, muss es da doch eine rechtssichere Antwort geben.

      Gruß, Martin

    • Lars sagte:

      Hi Martin,

      die gibt es in der Community. Wurde abgelehnt. Aber vermutlich, weil man sie direkt darauf hingewiesen hat und sie es nicht verstehen. Schau dir am besten mal die Diskussion dazu an.

      Viele Grüße

      Lars

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