P2P Kredite Steuern 2024 einfach erklärt

Da sich fast jede zweite Frage, die mich per Mail erreicht, um das Thema “P2P Kredite Steuern” dreht und auch bald für viele der Tag der Steuererklärung naht, habe ich für dich die Problematik recherchiert. In diesem Beitrag erkläre ich dir den grundlegenden Ablauf bei der Besteuerung von P2P-Krediten auf Plattformen wie Bondora, Mintos etc.

Aber, ich bin kein Steuerberater und meine Informationen beruhen auf persönlicher mehrjähriger Erfahrung und eigener Internetrecherche 🙂 Ich möchte einfach, dass von meinem schönen kostenlosen DKB Privatkonto so wenig Geld wie möglich vom Finanzamt abgebucht wird.

ᐅ Disclaimer
Bitte beachte meinen Haftungsausschluss. Ich betreibe keinerlei Anlageberatung und spreche keine Empfehlungen aus. Auf nahezu allen P2P Plattformen, über die ich berichte, bin ich selbst investiert. Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr. Entwicklungen der Vergangenheit sind kein Indikator für zukünftige Entwicklungen! Alle Links zu den Investment-Plattformen sind in der Regel Affiliate/Werbe-Links (normalerweise mit * gekennzeichnet), bei denen du in der Regel Vorteile hast und ich eine kleine Provision verdiene.

Müssen Gewinne aus P2P-Krediten versteuert werden?

Ja, Gewinne aus P2P-Krediten gelten als Zinseinkünfte und werden wie andere Kapitalanlagen (z.B. Aktien und Anleihen) mit der pauschalen Abgeltungssteuer von 25% zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer versteuert. Damit sind wir in Summe zwischen 26,38 und 27,9 Prozent. Somit gilt natürlich auch der Sparerpauschbetrag von derzeit (im Jahr 2024) 1.000 EUR (bei Ehepaaren 2.000 EUR).

P2P-Kredite Steuer Chuck Norris Meme

Nur er begeht keine Steuerhinterziehung, er darf das

Du musst also erst eine Steuer auf Einkünfte aus P2P-Krediten bei Plattformen wie Mintos oder Bondora zahlen, wenn du deine persönliche Freigrenze mit deinen gesamten Kapitaleinkünften überschreitest.

Hinzu kommt noch ein möglicher Vorteil: sollte dein persönlicher Steuersatz niedriger liegen als der Abgeltungssteuersatz, wird dieser durch die Günstigerprüfung auf die zu zahlenden Beträge oberhalb deines Freibetrags angerechnet.

ᐅ Meine aktuellen Top 5 Tools fürs Investment, die ich selber nutze:
  1. Crypto.com Visa (Krypto Kreditkarte mit vielen Vorteilen + 25$ Startguthaben, Infos hier)
  2. Divvydiary (professionell Dividenden und das Portfolio tracken)
  3. Freedom24 (Internationaler Broker mit Zugriff auf nahezu alle Aktien weltweit + 3,15% aufs Tagesgeld –> Anleitung)
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Muss ich auch eine Steuererklärung abgeben?

Das musst du und zwar zwingend! Sobald du dich entscheidest, P2P Investor zu werden, entscheidest du dich auch gleichermaßen dazu, eine Steuererklärung abzugeben. Das liegt daran, dass die P2P Plattformen auf deine Gewinne nicht automatisch die Kapitalertragssteuer abführen bzw. auch gar nicht abführen dürfen. In Deutschland gibt es hier jedoch seit 2021 eine Änderung. Plattformen wie Auxmoney führen die Gelder dann automatisch für dich ab.

Allgemein jedoch handelt es sich bei den P2P Plattformen nicht um Finanzinstitute wie Banken, die zum Einbehalt der Steuer berechtigt sind. Niemand weiß also von deinen Gewinnen. Und um dies zu ändern, bist du verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben, auch wenn du unter dem Freibetrag liegst. Eine Nichtangabe der Zinsen, bedeutet Steuerhinterziehung! Siehe auch dazu das Video von Roland Elias von Steuern mit Kopf:

Kann ich bei meiner Plattform einen Freistellungsauftrag stellen?

Nein, denn sowohl fast alle deutschen wie auch die außerdeutschen (z.B. Mintos) P2P-Plattformen führen keinerlei Steuer für dich ab, somit kannst du auch keinen Freistellungsauftrag bei ihnen stellen.

Wie gerade angedeutet, heißt das für dich, dass du deine Einnahmen angeben solltest, um für das Finanzamt transparent zu bleiben. Hiermit belegst du dann auch eindeutig und nachweisbar für die Zukunft, dass du wirklich unter deinem Steuerfreibetrag in dem zu veranlagenden Jahr lagst. Fang nicht erst mit der Bekanntgabe an, wenn du schon über deinem Steuerfreibetrag liegst.

Laut meinen Internetrecherchen und diesem Artikel auf steuertipps.de ist eine genaue Angabe zwingend erforderlich. Aber du kannst dich natürlich auch dafür entscheiden zu sagen: “Nö, ich lag unter dem Freibetrag” und kannst dir den Rest solange sparen, bis du die Freigrenze überschreitest. Ich empfehle dir hier aber ganz klar auch die Abgabe der Steuererklärung. Steuertipps ist übrigens auch bekannt für die Software Steuersparerklärung* die ich privat ebenfalls nutze für meine P2P Investments.

ᐅ Hier findest du alle bisher erschienenen Artikel rund um das Thema “Versteuerung von P2P Krediten”:
08.02.2020: P2P Kredite Steuern – Wie du die Zinserträge für deine Steuererklärung ermittelst
13.04.2018: Verluste aus P2P Krediten: Begradigung an der Steuerfront
22.07.2017: Alternative Besteuerung von P2P Krediten
13.02.2016: Wie du deine P2P-Gewinne versteuerst

Bekomme ich eine Steuerbescheinigung von meiner P2P-Plattform ausgestellt?

Das hängt davon ab, ob du bei einer deutschen oder bei einer außerdeutschen Plattform investierst. Bei den deutschen Plattformen bekommst du einmal jährlich eine schriftliche Bescheinigung für das Finanzamt, welche du einfach den Anlagen deiner Steuererklärung beilegen kannst. Meist wird diese im ersten Quartal ausgestellt (bei Auxmoney z.B. Mitte Februar). Du findest sie dort im Bereich “Verwaltung” in deinem Anlegercockpit:
Steuer

Bei außerdeutschen Plattformen wie Bondora oder Mintos wird die Sache interessanter. Du bist hier zum Teil gezwungen, dir deine Zinseinkünfte über die bereitgestellten Recherchetechniken selbst zusammenzusuchen. Auch wenn es bei den beiden genannten Plattformen mittlerweile Zinsbescheinigungen gibt, habe ich die Recherche mal exemplarisch in meinem Mintos-Portfolio gemacht:
Steuer

Die Werte kannst du selbst also ganz einfach ermitteln, indem du auf den Bereich Kontoauszug gehst, einen Zeitraum angibst und nach der Zahlungsart “Zinsen” filterst. Beachte jedoch, dass eventuell noch andere Zahlungsarten für die Auswertung in Frage kommen können. Eine genaue Anleitung für den Abzug der Daten bei den verschiedenen Anbietern, bekommst du hier.

Immer mehr ausländische Plattformen stellen aber mittlerweile die Zinsbescheinigung aus, die alle deine Einkünfte belegen. Sollte das mal nicht der Fall sein, kannst du statt der Eigenrecherche auch den Support der P2P Plattform anschreiben. Oft schicken sie dir diese auch manuell zu.

Darf ich meine Verluste bei den P2P Kredite Steuern gegenrechnen?

Bis vor einiger Zeit galt die Regelung, dass, wenn Zinsen nicht gezahlt werden, man sie auch nicht als Verlust ansetzen konnte. Es lagen also einfach keinerlei Zinseinnahmen vor, kein Verlust. Hier mal ein Beispiel, wie es bisher lief.

Ein einfaches Beispiel

Hans ist P2P-Investor und hat 200 EUR in einen Kredit mit 5 Jahren Laufzeit investiert und bekommt dafür jährlich seine Zinsen. Da er mit seinen restlichen Kapitaleinnahmen schon über seinem Freibetrag liegt, muss er sofort die Steuer zahlen:

  • Erste Zinszahlung von 10 EUR im ersten Jahr, welche voll versteuert werden muss.
  • Zweite Zinszahlung von 10 EUR im zweiten Jahr, welche voll versteuert werden muss.
  • Dritte Zinszahlung von 10 EUR im dritten Jahr, welche voll versteuert werden muss.
  • Vierte Zinszahlung von 10 EUR im vierten, welche voll versteuert werden muss.
  • Im fünften Jahr fällt der Kredit aus. Es muss keinerlei Steuer mehr gezahlt werden. Allerdings bleibt Hans auf dem restlichen Verlust sitzen.

Das Verfahren zur Verrechnung der Verluste bei den P2P Kredite Steuern hat sich jedoch geändert! Die Erklärung dazu ist aber zu lang für diesen Beitrag. Daher findest du alles detailliert in diesem Artikel.

In der Praxis ist das Verfahren zur Anrechnung übrigens sehr träge, denn der Inkassoprozess dauert oft viele Monate oder Jahre und man weiß erst am Ende, wieviel Verlust man tatsächlich mit einem Investment gemacht hat. In der Zwischenzeit sind es einfach nur fehlende Zinsen.

ᐅ Du willst mehr Informationen zu den verschiedenen Plattformen?
Dann schau jetzt in meine P2P Plattform-Übersicht. Dort findest du weitere Informationen und / oder Artikel zu den Plattformen, auf denen ich investiere.

Wie sieht es aus, wenn ich Student bin?

Solltest du noch Student sein und dein Einkommen ist ohnehin relativ gering, greift hier der allgemeine steuerliche Freibetrag von aktuell 11.604 EUR (im Jahr 2024). Solltest du also im Jahr mit deinen gesamten Einkünften (auch Kapitalanlagen) unter dieser Grenze liegen, zahlst du keinerlei Steuer. Da ich aber selbst kein Student bin, kann ich dir hier keine Erfahrungswerte mitgeben, wende dich bitte im Zweifel an deinen Steuerberater.

Was passiert mit den Gewinnen des Zweitmarktes?

Hier wird es interessant. Denn die Gewinne aus Veräußerungsgeschäften muss man prinzipiell mit angeben. Hier kann man dann natürlich auch seine Transaktionskosten ansetzen. Da ich aber selbst den Zweitmarkt wegen meiner passiven Anlagestrategie nicht nutze, kann ich dir hier aufgrund fehlender Erfahrung keine detaillierten Informationen preisgeben.

Allerdings gibt es in unserer Community diverse Diskussionen darüber. Schau einfach mal dort nach und wenn du eine sehr spezielle Frage hast, dann stell sie einfach. Einige der User haben schon mehrere Jahre Erfahrung und können dir bestimmt weiterhelfen. Auch im Forum von Claus gibt es viele alteingesessene Investoren und die meisten dort werden sich schon mehr als einmal um ihre P2P Kredite Steuern gekümmert haben. Auch hier lohnt sich sicher eine Nachfrage.

Was ist mit Cashback- und Bonus-Aktionen?

Immer wieder gibt es Sonderaktionen von den Plattformen. Ein beliebter Kandidat für sowas ist die lettische Plattform Mintos. In diesem Fall bekommst du zusätzliche Gutschriften auf dein Konto überwiesen. Musst du auch diese versteuern? Hierzu habe ich SteuernMitKopf-Experte Roland Elias gefragt und er teilte mir mit:

“Im geringen Umfang sind Leistungen nach § 22 Nr. 3 EStG und bis 256 Euro (Freigrenze) steuerfrei. Wenn es aber gewerbliche Auswüchse annimmt, dann ist es zu versteuern.”

Diese Grenze sollten die meisten Cashback-Aktionen nicht erreichen. Mach dir hier also nicht allzu viel Gedanken.

Wo müssen die Kapitalerträge in der Steuererklärung angegeben werden?

Die Werte müssen in der Anlage KAP in der Zeile eingetragen werden, die für dich zutreffend ist. Du hast hier zwei Möglichkeiten:

P2P Steuer

Auszug aus der Anlage KAP

Inländische Kapitalerträge

Das gilt für z.B. Auxmoney. Deutsche Plattformen stellen dir den zuvor genannten Ausweis der Zinseinnahmen zur Verfügung. Hier kannst du sehen, wie hoch deine Zinseinkünfte im letzten Jahr waren.

Der darin ersichtliche Betrag muss in der Anlage KAP der Steuererklärung im Bereich „Kapitalerträge, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben“ in Zeile 14 („Inländische Kapitalerträge“) eingetragen werden. Achtung! Die Zeilennummer kann von Jahr zu Jahr variieren.

Solltest du Einkünfte aus mehreren deutschen Plattformen erzielen, kannst du die Einzelbeträge einfach addieren und die Gesamtsumme in das Feld eintragen.

Ausländische Kapitalerträge

Das gilt für z.B. Mintos, Bondora oder Estateguru. Ausländische P2P Plattformen stellen zwar wie schon erwähnt, immer öfter auch einen Ausweis der Zinsgewinne zur Verfügung. Die Regel ist das aber noch nicht. Im zweiteren Fall müssen die Zinsgewinne daher selbst berechnet werden, was weiter oben schon erklärt wurde.

Für die Steuererklärung müssen alle Zinserträge, Verzugszinsen etc. der von dir genutzten P2P-Plattformen nun aufsummiert werden. Diese Gesamtsumme trägst du wiederum im Anhang KAP der Steuererklärung ein. Hier ist die Zeile 15 („Ausländische Kapitalerträge“) im Abschnitt „Kapitalerträge, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben“ relevant. Achtung! Auch hier kann die Zeilennummer von Jahr zu Jahr variieren. Am einfachsten ist es, wenn du ein Steuerprogramm verwendest, dann musst du dir darüber keine Gedanken machen.

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P2P Kredite Steuern erst bei Auszahlung?

Immer wieder hört man davon, dass einige Menschen ihre P2P Kredite erst bei Auszahlung versteuern. Das funktioniert nicht bei jedem, aber es gibt diverse Berichte aus der Community, wo das Finanzamt diese sogenannte “alternative Versteuerung” akzeptiert hat.

Dieses System erfordert jedoch etwas mehr Aufwand und du musst dich mit der Thematik im Detail auseinandersetzen. Es kann die Zeit jedoch wert sein. Einige P2P Plattformen machen das übrigens auf natürlichem Wege so. Beispielsweise Bondora Go & Grow.

P2P Steuern in Österreich

Ich persönlich befasse mich nicht mit dem österreichischen Steuerrecht, jedoch habe ich scheinbar ein großes Publikum dort. Denn es gibt immer wieder E-Mails mit Fragen zur Besteuerung in Österreich. Unser fleißiges Community-Mitglied Christian hat nachgefragt und eine Antwort bekommen. Diese möchte ich hier mit dir teilen:

“Die von Ihnen angesprochene Thematik wird bereits in Rz 6225a der Einkommensteuerrichtlinien 2000 behandelt. Demnach stellen Einkünfte aus Darlehen von Privatdarlehensvermittlern (z.B Onlineplattformen für Privatkredite) Einkünfte aus Darlehen und nicht verbrieften sonstigen Forderungen, denen kein Bankgeschäft zu Grunde liegt, dar und sind demnach mit dem progressiven Einkommensteuertarif zu versteuern.

Die Besteuerung von Privatdarlehen erfolgt im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung; dazu ist eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Im Rahmen einer Arbeitnehmerveranlagung kann die Erklärung nicht erfolgen. Daher haben Sie allenfalls vorab einen Erklärungswechsel durchführen (von Arbeitnehmerveranlagung (L 1) auf Einkommensteuererklärung (E 1)). Dies ist in FinanzOnline unter dem Menüpunkt “Eingaben/Anträge/Erklärungswechsel” (Antrag auf Wechsel der Einkunftsart und der abzugebenden Erklärungen) möglich. Weiters relevant ist das Formular E1kv (Beilage zur Einkommensteuererklärung E 1 für Einkünfte aus Kapitalvermögen) und bei Einkünften aus Privatdarlehen die Kennzahl 857. In dieser Kennzahl sind die saldierten Einkünfte (Gewinn abzüglich Verluste) anzugeben.

Sofern Sie Einkünfte aus Privatdarlehen beziehen, sind Sie grundsätzlich verpflichtet, jeweils für ein abgeschlossenes Kalenderjahr eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Dabei haben Sie sämtliche Einkünfte zu erklären, die Ihnen in diesem Kalenderjahr, für das die Erklärung abgegeben wird, zugeflossen sind und unabhängig davon, ob und wann eine Überweisung ins Inland erfolgt. Die Erklärungsfrist endet am 30. April des Folgejahres oder bei elektronischer Übermittlung der Erklärung am 30. Juni des Folgejahres.

Sofern in Ihrem Einkommen eines Kalenderjahres lohnsteuerpflichtige Einkünfte enthalten sind, kann eine Veranlagung unterbleiben soweit Sie keine anderen Einkünfte bezogen haben, die den Gesamtbetrag von 730 Euro übersteigen. Zu den anderen Einkünften zählen grundsätzlich sämtliche nicht lohnsteuerpflichtigen Einkünfte, wobei Grundstücks- und Kapitalvermögenseinkünfte, die den besonderen Steuersätzen unterliegen, ausgenommen sind.”

Danke dir Christian für deine Nachfrage. Ich denke, damit ist schonmal alles grundlegende geklärt.

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Mein Tipp für deine P2P Kredite Steuern

Wenn du deine Steuererklärung selbst erstellst, wird sie aus Erfahrungen leben. Das bedeutet, jedes Jahr wird es dir ein bisschen einfacher fallen. Es ist also nichts anderes, als ein Lernprozess und irgendwann ist es kein Problem mehr, wobei es das in meinen Augen auch jetzt schon nicht ist.

Mir ist bewusst, dass sich viele beim Thema “Steuer” wehren, sich nicht damit beschäftigen wollen und deshalb sogar das P2P-Investment verwerfen. Aber glaubt mir, so schlimm ist es keineswegs. Mein Tipp für dich: gebe lieber zu viel Informationen als zu wenig an. Wenn dir das alles zu kompliziert erscheint, setze entweder nur auf deutsche Anbieter oder ziehe einen Steuerberater hinzu. Weiterhin könnte auch das alternative System für dich interessant sein.

Wie hat dir der Beitrag gefallen? Schreib es in die Kommentare! Ich würde auch sehr gerne mehr über deine Erfahrungen mit der Steuererklärung und den P2P-Krediten wissen.

P2P Kredite Steuern – Der Beitrag als Video

Beitragsbild: pixabay.com @ yourschantz (Pixabay License)

Über den Autor

Lars WrobbelMoin! Ich bin Lars und schreibe auf diesem Blog schon seit 2015 über meine Erfahrungen beim Investieren in P2P-Kredite. Ich habe zusammen mit Kolja Barghoorn auch das deutsche Standardwerk zum Thema geschrieben, welches auf mehreren Portalen zum Bestseller wurde und regelmäßig aktualisiert wird.

Darüber hinaus gibt es um den Blog auch noch Deutschlands größte P2P Community auf vielen verschiedenen Kanälen, auf der du dich mit tausenden von anderen Investoren austauschen kannst, wenn es mal schnell gehen muss. Wenn du mehr über mich und meine Arbeit erfahren willst, kannst du das auf meiner Über-Mich Seite tun.

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172 Kommentare
« Ältere KommentareNeuere Kommentare »
  1. Thomas sagte:

    Hallo Lars,

    ich bin seit 2017 in verschiedenen P2P-Plattformen investiert. Auch bei Mintos, welche aus meiner Sicht eine der besten überhaupt darstellt. Nun geht’s an die Versteuerung der Zinseinkünfte. Ich habe mir bei Mintos den Kontoauszug für die jeweiligen Erträge ausgedruckt. Ich habe aber nicht nur Investitionen in Euro, sondern auch in anderen Währungen (PLN, DKK, GEL). Auch hierfür habe ich die Zusammenfassungen ausgedruckt und würde diese mit beim FA einreichen. Welche Beträge schreibe ich aber bei den ausländischen Kapitalerträgen in die Steuererklärung ein? Eigentlich müssen alle Beträge addiert und als eine Gesamtsumme eingetragen werden. Ich könnte jetzt die jeweiligen Beträge nach dem aktuellen Kurs in EUR umrechnen. Geht das so?

    Bin gespannt auf Deine Antwort
    Gruß
    Thomas

    Antworten
    • Lars sagte:

      Hi Thomas,

      danke für deine Nachricht. Leider habe ich hier keine persönlichen Erfahrungen, da ich im Bereich P2P nicht mit Fremdwährungen spekuliere. Soweit ich aber weiß gilt für die Erträge die steuerliche Umrechnung in Euro am Tag der Gutschrift. Dafür hat das Bundesfinanzministerium eine Tabelle herausgegeben. Das ist aber gefährliches Halbwissen! Um eine sichere Information zu erhalten, würde ich einmal beim Finanzamt anrufen oder deinen Steuerberater fragen, sofern du einen hast.

      Und, wenn du dann dein finales Ergebnis für die Community hier posten würdest, würdest du sicherlich hunderten von Anlegern mit deinen Erfahrungen helfen 🙂

      Viele Grüße

      Lars

  2. Max sagte:

    Hi,
    guter Artikel. Eine Frage: muss ich einen Teil meines Sparerpauschbetrages freihalten oder reicht es, wenn ich ihn bei anderen Banken nicht ausgeschöpft habe?

    Beispiel:
    – Gesamtfreibetrag: 801€
    – beantragte Freistellung bei Bank A: 801€
    – Kapitalertrag bei Bank A: 700€
    – Kapitalertrag durch P2P: 100€

    Müsste ich die Freistellung bei Bank A also auf 700€ ändern?

    Beste Grüße
    Max

    Antworten
    • Lars sagte:

      Hi Max,

      danke dir für deinen Kommentar! Nein, das musst du nicht. P2P Plattformen berücksichtigen keine Freistellungsaufträge. Du kannst das insgesamt dann mit deiner Steuererklärung verrechnen.

      Viele Grüße

      Lars

    • Lars sagte:

      Hi Dimitri,

      ich nutze die reguläre erste Variante, die auch in diesem Artikel beschrieben ist. Ich kriege aber immer mehr Mails zu dem Thema und viele nutzen auch den alternativen Weg. Die Entscheidung liegt wohl letztlich bei dir 😉

      Viele Grüß

      Lars

  3. Dimitri sagte:

    Hallo Lars,

    zunächst ein mal vielen Dank für dein Blog, klasse Arbeit!

    Bin nun seit 2017 auch bei Mintos dabei mit kleineren Beträgen zum Testen.
    Wie läuft es denn genau mit der Steuer ab:

    Ich will es ja nicht auf mein Konto auszahlen lassen sondern paar Jahre laufen lassen, muss ich es jährlich versteuern? Oder erst beim Eingang auf mein Konto`? Nicht dass es doppelt versteuert wird…
    Hab nämlich mal Test Überweisung von Mintos auf mein Konto gemacht und dort stand man muss es melden…

    Antworten
    • Lars sagte:

      Hi Josef,

      da bin ich steuerlich nicht fit genug, aber ich verfolge das Thema mal. Danke dir! Wenn es stimmen würde, sehe ich allerdings folgendes kritisch: “Danach liegt ein steuerbarer Verlust aufgrund eines Forderungsausfalls erst dann vor, wenn endgültig feststeht, dass (über bereits gezahlte Beträge hinaus) keine (weiteren) Rückzahlungen (mehr) erfolgen werden.” Dieser Fall ist bei mir (obwohl ich schon seit 2014 dabei bin) noch nie eingetreten. Noch nirgendwo ist ein Inkassoverfahren abgeschlossen, aus denen ja theoretisch noch Rückflüsse kommen können.

      Viele Grüße

      Lars

  4. Bertold sagte:

    Hallo Lars,

    ich werde wohl zuerst mit Mintos starten. Dazu noch eine Frage: Benötigt man bei der Anmeldung eine Bescheinigung vom Finanzamt, dass man seine Steuern in Deutschland zahlt, damit nicht automatisch Steuern im Ausland abgeführt werden ?
    Gruß
    Bertold

    Antworten
  5. Edjackson sagte:

    Hallo Lars,

    vielen Dank für deine Erklärungen. Ich finde sie echt super.

    Eine Frage habe ich noch: wenn ich meinen Freibetrag bei einem Bank “eingestellt” habe z.b. ETF Sparplan bei Comdirect, aber ich sie nicht nutze (mich im Moment für Thesaurierung entschieden). Könnte ich ohne Problem den Freibetrag für P2P Kredite nutze, da ich ihn nicht bei ETFs nutze? Oder soll ich lieber von dem Bank löschen?

    Vielen Dank für deine Antwort!

    Edjacksom

    Antworten
    • Lars sagte:

      Hi Edjacksom,

      das Finanzamt weiß ja gar nichts von deinen P2P Krediten. Du kannst den Freistellungsauftrag also einfach lassen. Den Freibetrag kannst du aber natürlich sehr wohl auch für die P2P Kredite nutzen. Das wird das Amt dann verrechnen, wenn du sie bei der Steuer annimmst.

      Viele Grüße

      Lars

  6. Philipp sagte:

    Bei ZenCap erhält man übrignes auch eine rechte gute Übersicht, die man so einfach in der persönliche Steuererklärung angeben kann.

    Was ich aber derzeit wirklich noch problematisch sehe, ist, dass ich die Verluste nicht gegenrechnen darf. Mir erscheint das auch irgendwie nicht logisch – auf Gewinne darf ich steuern zahlen, wenn ich nach dem Inkasso-Prozess einen Verlust habe, dann ist das steuerlich egal. Nach dem Inkasso weiß ich ja, wie hoch der Verlust (reine Tilgung) ist. Totaler Schwachsinn diese Regelung.

    Antworten
    • Lars sagte:

      Hi Philipp,

      danke für den Hinweis! Die Plattformen werden da aber allgemein immer besser, da sie gecheckt haben, dass das für Deutsche ein wichtiges Thema ist.

      Ich glaube, als diese Regelung erfunden wurde, war an P2P-Kredite noch nicht zu denken. Vielleicht sehen wir da in diesem Jahrhundert noch Änderungen 😉

      Viele Grüße

      Lars

    • Marcel sagte:

      Hallo,

      da möchte ich mich mal kurz einharken. Ich habe so den Eindruck, dass die Zinserträge vom P2P lending meinen ganzen Sparerpauschbetrag auffressen, aber durch die doch recht hohe Ausfallrate da unterm Strich nicht das allermeiste an Gewinn übrig bleibt.
      Unterm Strich muss ich also Gewinne versteuern, die ich so gar nicht habe, und nebenbei geht mir der Pauschbetrag flöten, den ich noch gut für andere Kapitalerträge brauchen könnte, die ich dadurch leider auch voll versteuern muss.
      Mich würde da mal eine beispielhafte Gegenrechnung interessieren.

      Gruß
      Marcel

    • Marcel sagte:

      Hallo nochmal,
      habe gerade beispielhaft die Besteuerung von meinen Bondora-Einnahmen 2017 durchgerechnet. An erhaltenen Zinsen muss ich 495€ versteuern, das wären bei 25% Kap-Steuer knapp 124€. Der eigentliche Deportwert ist im gleichen Zeitraum aber nur um 295€ gestiegen. Wenn ich jetzt die 124€ Besteuerung auf den tatsächlichen Wertzuwachs von 295€ anwende, komme ich auf einen effektiven Steuersatz von 42%. Gibt einem schon zu denken, vor allem weil der theoretisch sogar über 100% gehen kann, wenn es mal ganz schief läuft.
      Mir gefällt das Ganze nicht so recht.

    • Lars sagte:

      Hi Marcel,

      bei Plattformen ohne Buyback trägst du das Verlustrisiko immer mit, welches du nicht gegenrechnen kannst. In einem schlechten Jahr kann dir das zum Nachteil werden, korrekt.

      Viele Grüße

      Lars

  7. Richter Chris sagte:

    Hi Lars,
    habe nun schon öfter gehört, dass man in Österreich keine Kapitalertragsteuer auf die Zinsen von Peer to Peer Lending Krediten zahlt, sondern, dass diese wie Arbeitseinkommen mit dem jeweiligen Grenzsteuersatz besteuert werden.

    Stimmt das?

    Danke,
    Chris

    Antworten
    • Lars sagte:

      Hi Chris,

      ich kenne mich mit den Steuern in Österreich leider nicht aus. Aber frag doch mal in unserer Community. Dort sind sehr viele Investoren aus Österreich unterwegs und ich bin mir recht sicher, dass du dort eine Antwort finden wirst.

      Viele Grüße

      Lars

  8. Thomas sagte:

    Hallo zusammen,

    wie werden denn die Gebühren zu den Auxmoney Krediten steuerlich bewertet? Kann ich die Gebühren, die ja direkt direkt in den ersten Monaten des Kredites an Auxmoney gezahlt werden, von meinen Zinseinnahmen abziehen?

    Danke und Gruß, Thomas

    Antworten
    • Lars sagte:

      Hi Thomas,

      nein, die Gebühren kannst du nicht abziehen. Es verhält sich ähnlich den Gebühren von Börsenbrokern.

      Grüße

      Lars

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